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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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des Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes, d. h. drei Monate nach seiner<br />

Veröffentlichung im Amtsblatt, <strong>die</strong> kurzfristigen und mittelfristigen Ausbildungspläne<br />

ausgearbeitet werden. Das verabschiedete Gesetz sieht eine starke Abhängigkeit <strong>der</strong><br />

Aka<strong>dem</strong>ie von <strong>der</strong> Exekutive vor, <strong>die</strong> als Verstoß gegen <strong>die</strong> Europäische Charta <strong>über</strong> den<br />

Status <strong>der</strong> Richter gedeutet werden könnte, <strong>der</strong>zufolge <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />

Erstausbildung und <strong>der</strong> begleitenden Ausbildung zuständige Einrichtung einer von <strong>der</strong><br />

Exekutive und Legislative unabhängigen Behörde unterstehen muss, in <strong>die</strong> mindestens<br />

<strong>die</strong> Hälfte <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> Richter sind, <strong>die</strong> von ihren Amtskollegen nach Methoden<br />

gewählt werden, <strong>die</strong> eine möglichst umfassende Vertretung <strong>der</strong> Richter gewährleisten.<br />

Das Gesetz <strong>über</strong> <strong>die</strong> Jugendgerichtsbarkeit hat das Alter, in <strong>dem</strong> Fälle vor<br />

Jugendgerichten verhandelt werden müssen, von 15 <strong>auf</strong> 18 Jahre angehoben. Das siebte<br />

Reformpaket hat <strong>die</strong> Gerichtsbarkeit von Militärgerichten <strong>über</strong> Zivilisten <strong>auf</strong>gehoben.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Menschenrechtsinstrumente hat das türkische Parlament im Juni<br />

den Internationalen Pakt <strong>der</strong> Vereinten Nationen <strong>über</strong> bürgerliche und politische Rechte<br />

und den Internationalen Pakt <strong>über</strong> wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte<br />

ratifiziert. Im Juni <strong>2003</strong> ratifizierte das Parlament das Protokoll Nr. 6 zur Europäischen<br />

Menschenrechtskonvention <strong>über</strong> <strong>die</strong> Abschaffung <strong>der</strong> Todesstrafe.<br />

Gesamtbewertung<br />

Beim Datenschutz (siehe auch Kapitel 3 - Dienstleistungsfreiheit) wird <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong><br />

angehalten, <strong>die</strong> Annahme eines Gesetzes <strong>über</strong> den Schutz personenbezogener Daten und<br />

<strong>die</strong> Ratifikation des von <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> 1981 unterzeichneten Übereinkommens des<br />

Europarates von 1981 <strong>über</strong> den Schutz des Menschen bei <strong>der</strong> automatischen<br />

Verarbeitung personenbezogener Daten zu beschleunigen. Wie im Vorjahr berichtet,<br />

muss <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> im Zuge <strong>der</strong> Einrichtung des oben genannten Rechtsrahmens eine<br />

unabhängige Datenschutz<strong>auf</strong>sichtsbehörde einrichten.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Visumspolitik wird <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> ermuntert, <strong>die</strong> Angleichung an <strong>die</strong><br />

Visumslisten <strong>der</strong> EU fortzusetzen und Visa in Einklang mit den EU-Standards<br />

auszustellen. Was <strong>die</strong> Verwaltungskapazität betrifft, so muss <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> ihren<br />

konsularischen Dienst im Ausland hinsichtlich <strong>der</strong> Erkennung gefälschter Dokumente<br />

verbessern.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Außengrenzen ist <strong>die</strong> Annahme <strong>der</strong> Grenzverwaltungsstrategie zur<br />

Angleichung an den EU-Besitzstand und seine 'besten Anwendungsverfahren' ein<br />

bedeuten<strong>der</strong> Fortschritt. Wie im Vorjahresbericht empfohlen, wurde im Rahmen <strong>der</strong><br />

Strategie <strong>der</strong> Schengen-Katalog <strong>über</strong> <strong>die</strong> bewährtesten Verfahren vom Februar 2002<br />

berücksichtigt. Die <strong>Türkei</strong> wird ermuntert, mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>die</strong>ser Strategie<br />

unverzüglich zu beginnen.<br />

Im Bereich Migration und Asyl ist <strong>die</strong> Annahme einer Migrations- und einer<br />

Asylstrategie zur Angleichung an den EU-Besitzstand ein weiterer bedeuten<strong>der</strong><br />

Fortschritt. Ähnlich wird <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> auch hier ermuntert, <strong>die</strong>se Strategien umzusetzen<br />

und eine <strong>dem</strong> Justizministerium unterstellte spezialisierte zivile Stelle für Migrations-<br />

und Asylfragen einzurichten und <strong>der</strong>en Personal auszubilden. Das gemeinsame<br />

Aktionsprogramms <strong>über</strong> illegale Einwan<strong>der</strong>ung zwischen <strong>der</strong> EU und <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> sollte so<br />

bald als möglich abgeschlossen werden. Der Rechtsrahmen für <strong>die</strong> Steuerung <strong>der</strong><br />

Migration und auch <strong>die</strong> Zulassung von Drittstaatsangehörigen zu Beschäftigungs- und<br />

Stu<strong>die</strong>nzwecken, für den Status von Drittstaatsangehörigen, <strong>die</strong> sich langfristig<br />

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