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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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im Januar 2002 angenommenen "Aktionsplan zur Erhöhung <strong>der</strong> Transparenz und <strong>der</strong><br />

Stärkung <strong>der</strong> verantwortungsvollen Regierungsführung im öffentlichen Sektor" umfasst.<br />

Bei <strong>die</strong>sen Komponenten handelt es sich um <strong>die</strong> Beschleunigung <strong>der</strong> Ratifikation <strong>der</strong><br />

Zivil- und Strafrechts<strong>über</strong>einkommen des Europarates <strong>über</strong> Korruption, verstärkte<br />

strafrechtliche Sanktionen bei Korruptionsvergehen, mehr Transparenz bei <strong>der</strong><br />

Parteienfinanzierung, den verstärkten Zugang zu Informationen durch <strong>die</strong> Überprüfung<br />

<strong>der</strong> Sicherheitsbestimmungen sowie einen verstärkten Dialog zwischen Regierung,<br />

öffentlicher Verwaltung und Zivilgesellschaft.<br />

Dar<strong>über</strong> hinaus wurde im Januar durch Beschluss des Parlaments ein parlamentarischer<br />

Untersuchungsausschuss eingesetzt, um <strong>die</strong> Ursachen sowie <strong>die</strong> wirtschaftliche und <strong>die</strong><br />

soziale Dimension <strong>der</strong> Korruption zu untersuchen und notwendige Maßnahmen zur<br />

wirksamen Korruptionsbekämpfung zu benennen.<br />

Dar<strong>auf</strong>hin ratifizierte <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> im September <strong>2003</strong> in Einklang mit <strong>dem</strong> Dringenden<br />

Aktionsplan das Zivilrechts<strong>über</strong>einkommen des Europarates.<br />

Den jüngsten verfügbaren Zahlen zufolge wurden nach <strong>Bericht</strong>en <strong>der</strong> Behörden im Jahr<br />

2001 insgesamt 18 958 Korruptionsfälle vor Gericht gebracht. Im selben Jahr wurden<br />

von den Gerichten 18 282 Fälle abgeschlossen, von denen 6362 mit Verurteilungen und<br />

6126 mit Freispruch endeten, 426 eingestellt wurden und in 5278 Fällen das Urteil<br />

verschoben wurde.<br />

Im Bereich Drogenbekämpfung wurde im Februar <strong>2003</strong> zwischen <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> und <strong>der</strong><br />

EU ein Abkommen <strong>über</strong> Ausgangsstoffe geschlossen, um den internationalen Kampf<br />

gegen <strong>die</strong> Herstellung von und den Handel mit Ausgangsstoffen und chemischen<br />

Substanzen, <strong>die</strong> bei <strong>der</strong> unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen<br />

Substanzen verwendet werden, durch Informationsaustausch und Überwachung <strong>der</strong><br />

Handelsströme zu intensivieren. Das Abkommen wartet <strong>der</strong>zeit <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Ratifikation<br />

durch <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong>. Im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Fertigstellung <strong>der</strong> nationalen Drogenstrategie im<br />

Einklang mit <strong>der</strong> <strong>die</strong>sbezüglichen EU-Strategie 2000-2004 und vor <strong>dem</strong> Hintergrund <strong>der</strong><br />

gemeinsamen Erklärung des Rates vom 28. Februar 2002 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Ausweitung des<br />

Drogenaktionsplans <strong>der</strong> EU <strong>auf</strong> alle Bewerberlän<strong>der</strong> und seine künftige Umsetzung sind<br />

keine <strong>Fortschritte</strong> zu vermelden. Bislang wurden auch <strong>die</strong> Verhandlungen <strong>über</strong> den<br />

Beitritt <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> zur Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht<br />

(EMCDDA) noch nicht abgeschlossen.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Geldwäschebekämpfung nahm <strong>die</strong> Ermittlungsbehörde für<br />

Wirtschaftskriminalität (MASAK) im November 2002 eine Verordnung an <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> Identität des Kunden und <strong>über</strong> Verfahren, damit alle<br />

haftbaren Gruppen verdächtige Transaktionen melden. Entsprechend soll <strong>die</strong> Identität<br />

des Kunden bei einem breiteren Spektrum an Transaktionen festgestellt werden, ohne<br />

dass eine Obergrenze hinsichtlich <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Transaktion gilt; <strong>die</strong> Verfahren zur<br />

Feststellung <strong>der</strong> Identität des Kunden wurden festgelegt; <strong>die</strong> Grundsätze und Verfahren<br />

für <strong>die</strong> Ernennung eines Übereinstimmungsbe<strong>auf</strong>tragten durch <strong>die</strong> haftbaren Parteien<br />

wurden festgelegt; <strong>die</strong> haftbaren Parteien sind verpflichtet, zusätzlich zu den externen<br />

Prüfungen "interne Kontrollen" durchzuführen, und schließlich wurden <strong>die</strong> haftbaren<br />

Parteien verpflichtet, ihr Personal zu schulen (siehe auch Kapitel 4 – Freier<br />

Kapitalverkehr).<br />

Im Jahr 2002 ist <strong>die</strong> Anzahl <strong>der</strong> MASAK gemeldeten und untersuchten Fälle erheblich<br />

gestiegen. MASAK wurde im Jahr 2002 <strong>auf</strong> 393 Fälle von öffentlichen, privaten und<br />

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