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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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Im Bereich polizeiliche Zusammenarbeit und Bekämpfung <strong>der</strong> organisierten<br />

Kriminalität ratifizierte <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> im März <strong>2003</strong> das Übereinkommen gegen<br />

grenz<strong>über</strong>schreitende organisierte Kriminalität aus <strong>dem</strong> Jahr 2000 sowie das Protokoll<br />

zur Verhin<strong>der</strong>ung, Bekämpfung und Strafverfolgung des Menschenhandels, insbeson<strong>der</strong>e<br />

des Frauen- und Kin<strong>der</strong>handels und das Protokoll gegen das Einschleusen von Migranten<br />

<strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Land-, Luft- und Seeweg. Das türkische Strafgesetzbuch war bereits im August<br />

2002 im Hinblick <strong>auf</strong> eine Angleichung an <strong>die</strong> beiden Protokolle zum Übereinkommen<br />

von Palermo geän<strong>der</strong>t worden. Das dritte Protokoll <strong>über</strong> Feuerwaffen wurde noch nicht<br />

ratifiziert.<br />

Im Juli <strong>2003</strong> wurde ein neues Gesetz <strong>über</strong> <strong>die</strong> Bekämpfung des Schmuggels<br />

verabschiedet. In <strong>die</strong>sem Gesetz wird <strong>der</strong> Straftatbestand des Schmuggelns definiert. Es<br />

sieht für kleinere Vergehen Geldstrafen und Haftstrafen im allgemeinen nur in Fällen<br />

organisierten Schmuggels vor.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> im Vorjahresbericht erwähnten rechtlichen Än<strong>der</strong>ungen vom<br />

August 2002 im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Verhin<strong>der</strong>ung des Menschenhandels und <strong>die</strong><br />

Verhängung hoher Strafen, <strong>die</strong> bei erschwerenden Umständen erhöht werden, wurden<br />

mehr Festnahmen im Zusammenhang mit illegalem Handel durchgeführt. Im Jahr 2002<br />

verhafteten <strong>die</strong> türkischen Behörden 1157 Mitglie<strong>der</strong> organisierter Schmugglerbanden.<br />

Im ersten Quartal <strong>2003</strong> belief sich <strong>die</strong>se Zahl <strong>auf</strong> 169. Gegen <strong>die</strong> Verhafteten wurden<br />

Gerichtsverfahren eröffnet: gegen 676 wegen Verletzung von Artikel 201 Buchstabe a<br />

Strafgesetzbuch (Tatbestand: Schmuggelei) und gegen 34 wegen Verletzung von<br />

Art. 201 Buchstabe b (Tatbestand: Menschenhandel), <strong>die</strong> beide im August 2002 geän<strong>der</strong>t<br />

wurden.<br />

Des Weiteren wurden <strong>Bericht</strong>en zufolge bis zum August <strong>2003</strong> vor türkischen Gerichten<br />

gegen insgesamt 17 Verdächtige sechs Fälle wegen Menschenhandels eröffnet (mit<br />

14 Opfern). In zwei Fällen entschied das Gericht <strong>auf</strong> Freispruch, drei Angeklagte befand<br />

es als nicht schuldig und entschied, dass mit den beiden angeblichen Opfern kein<br />

unrechtmäßiger Handel getrieben wurde. Die übrigen vier Fälle dauern noch an. In<br />

<strong>die</strong>sen Fällen wird 14 Verdächtigen <strong>der</strong> Prozess gemacht, gegen <strong>die</strong> von zwölf Personen<br />

Anklage erhoben wurde.<br />

Das Innen- und das Justizministerium haben Schulungsmaßnahmen zu den neuen<br />

Rechtsvorschriften <strong>über</strong> <strong>die</strong> Bekämpfung unrechtmäßigen Handels durchgeführt, in <strong>der</strong>en<br />

Zuge im L<strong>auf</strong>e des Jahres <strong>2003</strong> 75 Beamte des Innenministeriums und 600 Richter und<br />

Staatsanwälte im Bereich des Menschenhandels geschult wurden. Für <strong>2003</strong> und 2004<br />

sind weitere Ausbildungsmaßnahmen geplant.<br />

Ferner wurde im Oktober 2002 eine Ministerien <strong>über</strong>greifende Task Force zur<br />

Bekämpfung des Menschenhandels eingerichtet, <strong>die</strong> vom Außenministerium koordiniert<br />

wird.<br />

Die Task Force hat Empfehlungen angenommenen, <strong>die</strong> später im März <strong>2003</strong> vom<br />

Premierminister in Form eines nationalen Aktionsplans verabschiedet wurden, den <strong>die</strong><br />

zuständigen Ministerien umsetzen sollen im Hinblick <strong>auf</strong> Telefon<strong>die</strong>nste für Notrufe von<br />

Schleuseropfern, insbeson<strong>der</strong>e Frauen, <strong>die</strong> Einrichtung von Unterkünften für Opfer in<br />

zahlreichen Provinzen, Maßnahmen zum Schutz <strong>der</strong> Zeugen, <strong>die</strong> Gewährleistung <strong>der</strong><br />

Rückkehr und Einglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Opfer, <strong>die</strong> gesundheitliche und soziale Versorgung <strong>der</strong><br />

Opfer, <strong>die</strong> Ausstellung vor<strong>über</strong>gehen<strong>der</strong> Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären<br />

Gründen und <strong>die</strong> Unterstützung von NRO, <strong>die</strong> mit Opfern arbeiten. Entsprechend wurden<br />

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