2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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10.03.2013 Aufrufe

Einrichtungen wie optische Lesegeräte für die Erkennung nachgeahmter und gefälschter Dokumente an Grenzübergängen vorangetrieben. Im Bereich Migration und Asyl hat die oben genannte interministerielle Task Force außerdem eine Strategie für die Angleichung an den EU-Besitzstand in diesen beiden Bereichen ausgearbeitet. Die Strategien, die später mittelfristig die legislative und institutionelle Arbeit anleiten soll, sieht die Einrichtung einer spezialisierten zivilen Dienststelle für Migration und Asyl im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums vor, die für die Entgegennahme von und die Beschlüsse über Anträge auf Aufenthaltserlaubnis von Ausländern und über Asylanträge in erster Instanz zuständig sein wird. Ferner ist in der Strategie die Einrichtung eines getrennten und unabhängigen hohen Gremiums ("Berufungsgremium") vorgesehen, das die Berufungsanträge gegen Asylentscheidungen der spezialisierten Dienststelle bewerten soll. Im Februar 2003 verabschiedete das türkische Parlament ein Gesetz über die Arbeitserlaubnis für Ausländer. Das Gesetz sieht ein zentralisiertes System der Arbeitserlaubnisse für legal in die Türkei einreisende ausländische Staatsangehörige vor. Ferner gestattet das neue Gesetz Ausländern die Arbeit als Hausangestellte, was unter dem Vorgängergesetz nicht möglich war. Außerdem versucht es unter anderem eine Harmonisierung mit den Bestimmungen des Genfer Übereinkommens über die Beschäftigung von Flüchtlingen (siehe auch Kapitel 13 - Sozialpolitik und Beschäftigung). Im September 2003 wurden die für die Anwendung des Gesetzes erforderlichen Durchführungsbestimmungen erlassen. Im Juli 2003 wurde das türkische Staatsangehörigkeitsgesetz geändert, um Scheinehen zu verhindern. Mit den neuen Änderungen wird für Ausländer, die türkische Staatsangehörige geheiratet haben, eine Wartefrist von drei Jahren eingeführt, bevor ein Antrag auf Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit gestellt werden kann. Diese Anträge können innerhalb des Landes bei den Dienststellen der Gouverneure und im Ausland bei den diplomatischen Vertretungen der Türkei gestellt werden, sofern die Ehegatten zusammenleben und die eheliche Verbindung weiter besteht. Zwar ist die Türkei weiterhin ein wichtiges Durchreise- und Bestimmungsland für illegale Migrationsströme, doch geht die illegale Einwanderung über die Türkei tendenziell zurück. Die Behörden berichteten, dass 2002 82 825 illegale Immigranten aufgegriffen wurden im Vergleich zu 92 362 im Jahr 2001. Im ersten Halbjahr 2003 wurden 23 208 illegale Einwanderer aufgegriffen. Wie die Behörden berichteten, laufen seit den Jahren 2002 und 2003 die internationalen Routen für Migrationsströme infolge intensivierter Bemühungen und Initiativen im Bereich illegale Einwanderung nicht mehr über die Türkei. Die Türkei hat immer noch Probleme mit der Anwendung des Rückübernahmeprotokolls zwischen der Türkei und Griechenland und muss daher die Umsetzung dieses Protokolls erheblich verbessern. Die von den türkischen Behörden vermeldete Zahl der Anträge und die Zahl der akzeptierten Anträge unterscheiden sich erheblich von den Zahlen der griechischen Behörden. Diesbezüglich sollten vergleichbare Datenbanken eingerichtet werden. Im Hinblick auf die Unterzeichnung von Rückübernahmeabkommen mit Drittländern sind einige Fortschritte zu vermelden. Im Mai 2003 unterzeichnete die Türkei mit Kirgisistan ein Abkommen im Hinblick auf die Rückübernahme von Staatsangehörigen 124

eider Länder. Die Verhandlungen mit Bulgarien sind vorangeschritten, und das Abkommen mit Rumänien wurde paraphiert. Derzeit verhandelt die Türkei auch über ein Rückübernahmeabkommen mit Usbekistan. Das mit Syrien im September 2001 unterzeichnete Abkommen wurde von der Türkei im Juni 2003 ratifiziert. Die EU hat die türkischen Behörden um die Eröffnung von Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei ersucht. Darauf hat die Türkei bisher noch nicht formell geantwortet. Die Transitregelung zwischen einigen Mitgliedstaaten und der Türkei über die freiwillige Rückkehr abgelehnter irakischer Asylbewerber im Jahr 2002 und wurde im Laufe des Jahres 2003 wegen des Kriegs im Irak und der darauf folgenden Bildung einer neuen Regierung in diesem Land gekündigt. Die Türkei hat sich weiter an den Aktivitäten des Zentrums für Information, Diskussion und Austausch über Grenzübertritt und Immigration (CIREFI) und an dessen Frühwarnsystem beteiligt. An den Flughäfen wurde die Teilnahme am "Facilitation Information System" der Mitgliedstaaten der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz zur Frühwarnung vor illegaler Migration gewährleistet. Die türkische Staatspolizei hat im Bereich Betrugsbekämpfung und Dokumentenfälschung, illegale Migration und Menschenhandel weiter Personal geschult, und zwischen November 2001 und Dezember 2002 erhielten 1500 Mitarbeiter eine Ausbildung. Berichten zufolge hat insbesondere die Schulung in der Bekämpfung von Nachahmungen dazu geführt, dass Polizeibeamte an Grenzübergängen nachgeahmte Dokumente schneller erkennen; somit stieg die Zahl der Personen, denen die Einreise in die Türkei verweigert wurde, von 6069 im Jahr 1999 auf 11 084 im Jahr 2002. Seit April 2003 ist 1989 Personen mit nachgeahmten Dokumenten die Einreise in das Land untersagt. Verhandlungen zum Abschluss eines gemeinsamen Aktionsprogramms über illegale Migration zwischen der EU und der Türkei sind fortgesetzt worden. Im Hinblick auf die soziale Unterstützung von Flüchtlingen und Asylbewerbern erhielten 2002 1224 Personen eine direkte Hilfe, die, koordiniert von den Provinzgouverneuren, vom türkischen Roten Halbmond, staatlichen Krankenhäusern, Gemeinden und der Stiftung für soziale Solidarität und Hilfe in Form von Bargeld, Lebensmitteln, Kleidung, Gesundheitsversorgung und Heizmaterial erbracht wurde. Beim Schulbesuch der Kinder von Flüchtlingen und Asylbewerbern ist eine Verbesserung eingetreten. Von den derzeit 11 635 in der Türkei registrierten Flüchtlingen und Asylbewerbern sind 3235 unter 18 Jahre alt, und 591 besuchten im letzten Schuljahr eine Grundschule oder Sekundarstufe. Das Innenministerium hat seine Anstrengungen in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Gouverneure intensiviert, um im Schuljahr 2003-2004 eine hundertprozentige Teilnahme am Unterricht zu gewährleisten. Vor dem Irak-Krieg traf die Türkei umfassende Vorbereitungen für einen möglichen Massenzustrom von Flüchtlingen. Unter der Zuständigkeit des Premierministers wurde ein Ministerien übergreifendes Krisenmanagementzentrum eingerichtet, und vor der irakischen Grenze wurden vorläufige Unterkünfte für Flüchtlinge aufgestellt. Zwar überquerten während des Krieges einige Personen die irakisch-türkische Grenze, um in der Türkei Zuflucht zu suchen, doch der erwartete Massenzustrom blieb aus. Die Türkei hat die intensiven Ausbildungsmaßnahmen zu Asylfragen für Rechtsvollzugsbeamte und Justizbeamte in Zusammenarbeit mit dem UNHCR fortgesetzt. Die unlängst angenommene Strategie plant mittelfristig die Einrichtung dauerhafter Ausbildungsstrukturen für die oben genannte spezialisierte Dienststelle. 125

Einrichtungen wie optische Lesegeräte für <strong>die</strong> Erkennung nachgeahmter und gefälschter<br />

Dokumente an Grenz<strong>über</strong>gängen vorangetrieben.<br />

Im Bereich Migration und Asyl hat <strong>die</strong> oben genannte interministerielle Task Force<br />

außer<strong>dem</strong> eine Strategie für <strong>die</strong> Angleichung an den EU-Besitzstand in <strong>die</strong>sen beiden<br />

Bereichen ausgearbeitet. Die Strategien, <strong>die</strong> später mittelfristig <strong>die</strong> legislative und<br />

institutionelle Arbeit anleiten soll, sieht <strong>die</strong> Einrichtung einer spezialisierten zivilen<br />

Dienststelle für Migration und Asyl im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums vor,<br />

<strong>die</strong> für <strong>die</strong> Entgegennahme von und <strong>die</strong> Beschlüsse <strong>über</strong> Anträge <strong>auf</strong><br />

Aufenthaltserlaubnis von Auslän<strong>der</strong>n und <strong>über</strong> Asylanträge in erster Instanz zuständig<br />

sein wird. Ferner ist in <strong>der</strong> Strategie <strong>die</strong> Einrichtung eines getrennten und unabhängigen<br />

hohen Gremiums ("Berufungsgremium") vorgesehen, das <strong>die</strong> Berufungsanträge gegen<br />

Asylentscheidungen <strong>der</strong> spezialisierten Dienststelle bewerten soll.<br />

Im Februar <strong>2003</strong> verabschiedete das türkische Parlament ein Gesetz <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

Arbeitserlaubnis für Auslän<strong>der</strong>. Das Gesetz sieht ein zentralisiertes System <strong>der</strong><br />

Arbeitserlaubnisse für legal in <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> einreisende ausländische Staatsangehörige vor.<br />

Ferner gestattet das neue Gesetz Auslän<strong>der</strong>n <strong>die</strong> Arbeit als Hausangestellte, was unter<br />

<strong>dem</strong> Vorgängergesetz nicht möglich war. Außer<strong>dem</strong> versucht es unter an<strong>der</strong>em eine<br />

Harmonisierung mit den Bestimmungen des Genfer Übereinkommens <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

Beschäftigung von Flüchtlingen (siehe auch Kapitel 13 - Sozialpolitik und<br />

Beschäftigung). Im September <strong>2003</strong> wurden <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Anwendung des Gesetzes<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Durchführungsbestimmungen erlassen.<br />

Im Juli <strong>2003</strong> wurde das türkische Staatsangehörigkeitsgesetz geän<strong>der</strong>t, um Scheinehen zu<br />

verhin<strong>der</strong>n. Mit den neuen Än<strong>der</strong>ungen wird für Auslän<strong>der</strong>, <strong>die</strong> türkische<br />

Staatsangehörige geheiratet haben, eine Wartefrist von drei Jahren eingeführt, bevor ein<br />

Antrag <strong>auf</strong> Erwerb <strong>der</strong> türkischen Staatsangehörigkeit gestellt werden kann. Diese<br />

Anträge können innerhalb des Landes bei den Dienststellen <strong>der</strong> Gouverneure und im<br />

Ausland bei den diplomatischen Vertretungen <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> gestellt werden, sofern <strong>die</strong><br />

Ehegatten zusammenleben und <strong>die</strong> eheliche Verbindung weiter besteht.<br />

Zwar ist <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> weiterhin ein wichtiges Durchreise- und Bestimmungsland für<br />

illegale Migrationsströme, doch geht <strong>die</strong> illegale Einwan<strong>der</strong>ung <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong><br />

tendenziell zurück. Die Behörden berichteten, dass 2002 82 825 illegale Immigranten<br />

<strong>auf</strong>gegriffen wurden im Vergleich zu 92 362 im Jahr 2001. Im ersten Halbjahr <strong>2003</strong><br />

wurden 23 208 illegale Einwan<strong>der</strong>er <strong>auf</strong>gegriffen.<br />

Wie <strong>die</strong> Behörden berichteten, l<strong>auf</strong>en seit den Jahren 2002 und <strong>2003</strong> <strong>die</strong> internationalen<br />

Routen für Migrationsströme infolge intensivierter Bemühungen und Initiativen im<br />

Bereich illegale Einwan<strong>der</strong>ung nicht mehr <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong>.<br />

Die <strong>Türkei</strong> hat immer noch Probleme mit <strong>der</strong> Anwendung des Rück<strong>über</strong>nahmeprotokolls<br />

zwischen <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> und Griechenland und muss daher <strong>die</strong> Umsetzung <strong>die</strong>ses Protokolls<br />

erheblich verbessern. Die von den türkischen Behörden vermeldete Zahl <strong>der</strong> Anträge und<br />

<strong>die</strong> Zahl <strong>der</strong> akzeptierten Anträge unterscheiden sich erheblich von den Zahlen <strong>der</strong><br />

griechischen Behörden. Diesbezüglich sollten vergleichbare Datenbanken eingerichtet<br />

werden.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Unterzeichnung von Rück<strong>über</strong>nahmeabkommen mit Drittlän<strong>der</strong>n<br />

sind einige <strong>Fortschritte</strong> zu vermelden. Im Mai <strong>2003</strong> unterzeichnete <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> mit<br />

Kirgisistan ein Abkommen im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Rück<strong>über</strong>nahme von Staatsangehörigen<br />

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