2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ... 2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

10.03.2013 Aufrufe

Türkei muss jedoch größere Anstrengungen sowohl bei der Rechtsangleichung als auch bei der Umsetzung aller Teilbereiche dieses Kapitels unternehmen. Die Türkei hat das Kyoto-Protokoll noch nicht ratifiziert. Die türkischen Rechtsvorschriften im Bereich der Luftqualität müssen noch an den Besitzstand angepasst und Maßnahmen zur Gewährleistung der Umsetzung ergriffen werden. Das schließt die Erweiterung des türkischen Systems zur Überwachung der Luftqualität ein. Zwar entsprechen die türkischen Rechtsvorschriften im Bereich der Abfallentsorgung bis zu einem gewissen Grad dem Besitzstand, doch müssen die Anstrengungen zu ihrer Rechtsumsetzung und Durchführung verstärkt werden. Für diesen Bereich müssen ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden. Auch im Hinblick auf die Wasserqualität sind weitere Bemühungen zur Umsetzung und Durchführung des Besitzstands erforderlich: So ist ein neues Rahmengesetz über Wasserreserven notwendig, mit dem u.a. die Normen für Trinkwasser und Abwasserentsorgung an den gemeinschaftlichen Besitzstand angepasst werden. Ungeachtet der Annahme zahlreicher Verordnungen zum Naturschutz, ist die Rechtsangleichung noch wenig vorangekommen. So sind ein Rahmengesetz über den Naturschutz sowie Durchführungsbestimmungen zur Übernahme des Besitzstands der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinien erforderlich. Auch sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die praktische Anwendung dieser Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Die geplanten Gesetzesänderungen bezüglich des Naturerbes sowie das neue Bergbaugesetz könnten Fortschritte beim Naturschutz ernsthaft gefährden. Im Bereich der industriebedingten Umweltverschmutzung und des Risikomanagements sind für die vollständige Rechtsangleichung und die Anwendung der Vorschriften weitere Anstrengungen erforderlich. Auch bei der Übernahme des Besitzstands im Bereich Chemikalien und genetisch veränderter Organismen müssen die Bemühungen fortgesetzt werden. Die Umsetzungsmaßnahmen müssen intensiviert werden: so muss noch ein allgemeines Verzeichnis chemischer Stoffe erstellt werden. Trotz einiger Fortschritte bei den Rechtsvorschriften sind auch bei der nuklearen Sicherheit und beim Strahlenschutz weitere Arbeiten notwendig, um die vollständige Rechtsangleichung zu erreichen. Ferner sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die praktische Anwendung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich zu verbessern. Die Türkei muss sich weiterhin darum bemühen, bei der Definition und Durchführung der Politik in allen anderen Bereichen die Umweltaspekte stärker einzubeziehen, und damit die nachhaltige Entwicklung zu fördern. Die Schaffung des gemeinsamen Ministeriums für Umwelt und Forstwirtschaft ist ein großer Schritt auf dem Weg zu einer höheren Verwaltungskapazität. Es ist jedoch zu früh, um die Auswirkungen dieser Umstrukturierung auf die Durchführung und Vollstreckung des Umweltrechts zu beurteilen. Weitere Bemühungen zur effektiven Anwendung von Vorschriften im Umweltbereich, besonders in Bezug auf die Einstellung und Ausbildung von Fachkräften und den Erwerb von Ausrüstungen, sind erforderlich. 120

Beträchtliche Investitionen sind notwendig, auch mittelfristig, um die Übernahme des Besitzstands im Umweltbereich zu gewährleisten. Schlussfolgerung Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat die Türkei begrenzte Fortschritte bei der Übernahme des Besitzstands im Umweltbereich und beim Ausbau der Verwaltungskapazitäten erreicht. In einigen Bereichen wie der Luftqualität, der Abfallentsorgung, dem Naturschutz, den genetisch veränderten Organismen, den Chemikalien, den Geräuschemissionen und der nuklearen Sicherheit können gewisse begrenzte Fortschritte vermeldet werden. Der Umbau des Ministeriums für Umwelt und Forstwirtschaft stellt eine Verbesserung dar. Die Übernahme des Besitzstands insgesamt erfolgt in den meisten Bereichen immer noch schleppend. Weitere Anstrengungen sind bei den horizontalen Rechtsvorschriften, bei der Luftqualität, bei der Abfallentsorgung, bei der Wasserqualität, beim Naturschutz, bei der industriebedingten Umweltverschmutzung und beim Risikomanagement sowie bei der Erfüllung der aus der Mitgliedschaft in der Europäischen Umweltagentur erwachsenden Verpflichtungen, einschließlich des Datenerfassungssystems, noch vonnöten. Kapitel 23: Verbraucher- und Gesundheitsschutz Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Im März 2003 wurde ein Rahmengesetz über Verbraucherschutz verabschiedet, das das geltende Verbraucherschutzgesetz ändert und im Juni 2003 in Kraft trat. In dem Gesetz sind Regeln für sicherheitsbezogene und nicht sicherheitsbezogene Bereiche wie Kreditverkäufe, Verbraucherkredite und Klagen, gefährliche Imitationen, Klagen wegen gefährlicher Güter und Dienstleistungen und Haftung für fehlerhafte Dienstleistungen festgelegt. Zu den sicherheitsbezogenen Maßnahmen wurde eine Durchführungsverordnung erlassen, mit der bestimmte Richtlinien umgesetzt werden sollen. Zur Umsetzung der Richtlinie über die Haftung bei fehlerhaften Produkten hat die Türkei noch keine Maßnahmen ergriffen. Auch die überarbeitete Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit muss noch umgesetzt werden Was die Marktaufsicht betrifft, so hat das für die Sicherheit der meisten Produkte zuständige Industrie- und Handelsministerium im Rahmen des Gesetzes über die Ausarbeitung und Umsetzung technischer Produktvorschriften und der Durchführungsverordnung über Marktaufsicht und die Kontrolle von Erzeugnissen eine Marktaufsichtsstrategie entwickelt (siehe auch Kapitel 1 - Freier Warenverkehr). Außerdem wurden vom Industrie- und Handelsministerium im Juni und August 2003 16 durchführende Rechtsakte im Bereich der nicht sicherheitsbezogenen Maßnahmen erlassen. Darin werden Haustürgeschäfte und Fernabsatz, Pauschalreisen, ungerechte Bestimmungen in Verbraucherverträgen, Timesharing, Preisangaben, Verbraucherkredite und Garantien geregelt. Die Angleichung dieser Regeln an den Besitzstand jedoch muss noch vervollständigt werden. Die neue Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen muss ebenfalls noch umgesetzt werden. 121

Beträchtliche Investitionen sind notwendig, auch mittelfristig, um <strong>die</strong> Übernahme des<br />

Besitzstands im Umweltbereich zu gewährleisten.<br />

Schlussfolgerung<br />

Seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> hat <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> begrenzte <strong>Fortschritte</strong> bei <strong>der</strong><br />

Übernahme des Besitzstands im Umweltbereich und beim Ausbau <strong>der</strong> Verwaltungskapazitäten<br />

erreicht. In einigen Bereichen wie <strong>der</strong> Luftqualität, <strong>der</strong> Abfallentsorgung,<br />

<strong>dem</strong> Naturschutz, den genetisch verän<strong>der</strong>ten Organismen, den Chemikalien, den<br />

Geräuschemissionen und <strong>der</strong> nuklearen Sicherheit können gewisse begrenzte <strong>Fortschritte</strong><br />

vermeldet werden. Der Umbau des Ministeriums für Umwelt und Forstwirtschaft stellt<br />

eine Verbesserung dar.<br />

Die Übernahme des Besitzstands insgesamt erfolgt in den meisten Bereichen immer noch<br />

schleppend. Weitere Anstrengungen sind bei den horizontalen Rechtsvorschriften, bei<br />

<strong>der</strong> Luftqualität, bei <strong>der</strong> Abfallentsorgung, bei <strong>der</strong> Wasserqualität, beim Naturschutz, bei<br />

<strong>der</strong> industriebedingten Umweltverschmutzung und beim Risikomanagement sowie bei<br />

<strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Mitgliedschaft in <strong>der</strong> Europäischen Umweltagentur<br />

erwachsenden Verpflichtungen, einschließlich des Datenerfassungssystems, noch<br />

vonnöten.<br />

Kapitel 23: Verbraucher- und Gesundheitsschutz<br />

<strong>Fortschritte</strong> seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong><br />

Im März <strong>2003</strong> wurde ein Rahmengesetz <strong>über</strong> Verbraucherschutz verabschiedet, das das<br />

geltende Verbraucherschutzgesetz än<strong>der</strong>t und im Juni <strong>2003</strong> in Kraft trat. In <strong>dem</strong> Gesetz<br />

sind Regeln für sicherheitsbezogene und nicht sicherheitsbezogene Bereiche wie<br />

Kreditverkäufe, Verbraucherkredite und Klagen, gefährliche Imitationen, Klagen wegen<br />

gefährlicher Güter und Dienstleistungen und Haftung für fehlerhafte Dienstleistungen<br />

festgelegt.<br />

Zu den sicherheitsbezogenen Maßnahmen wurde eine Durchführungsverordnung<br />

erlassen, mit <strong>der</strong> bestimmte Richtlinien umgesetzt werden sollen. Zur Umsetzung <strong>der</strong><br />

Richtlinie <strong>über</strong> <strong>die</strong> Haftung bei fehlerhaften Produkten hat <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> noch keine<br />

Maßnahmen ergriffen. Auch <strong>die</strong> <strong>über</strong>arbeitete Richtlinie <strong>über</strong> allgemeine<br />

Produktsicherheit muss noch umgesetzt werden<br />

Was <strong>die</strong> Markt<strong>auf</strong>sicht betrifft, so hat das für <strong>die</strong> Sicherheit <strong>der</strong> meisten Produkte<br />

zuständige Industrie- und Handelsministerium im Rahmen des Gesetzes <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

Ausarbeitung und Umsetzung technischer Produktvorschriften und <strong>der</strong><br />

Durchführungsverordnung <strong>über</strong> Markt<strong>auf</strong>sicht und <strong>die</strong> Kontrolle von Erzeugnissen eine<br />

Markt<strong>auf</strong>sichtsstrategie entwickelt (siehe auch Kapitel 1 - Freier Warenverkehr).<br />

Außer<strong>dem</strong> wurden vom Industrie- und Handelsministerium im Juni und August <strong>2003</strong><br />

16 durchführende Rechtsakte im Bereich <strong>der</strong> nicht sicherheitsbezogenen Maßnahmen<br />

erlassen. Darin werden Haustürgeschäfte und Fernabsatz, Pauschalreisen, ungerechte<br />

Bestimmungen in Verbraucherverträgen, Timesharing, Preisangaben, Verbraucherkredite<br />

und Garantien geregelt. Die Angleichung <strong>die</strong>ser Regeln an den Besitzstand jedoch muss<br />

noch vervollständigt werden. Die neue Richtlinie <strong>über</strong> den Fernabsatz von<br />

Finanz<strong>die</strong>nstleistungen muss ebenfalls noch umgesetzt werden.<br />

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