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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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kein Ersatz für spezielle Strukturen zur Durchführung <strong>der</strong> Strukturfonds. Diese<br />

Strukturen sind noch festzulegen und müssen, was <strong>die</strong> Begleitung und Bewertung <strong>der</strong><br />

Programme sowie <strong>die</strong> Verwaltung und Kontrolle <strong>der</strong> Finanzmittel betrifft, erst noch<br />

geschaffen werden.<br />

Der nationale Entwicklungsplan für 2004-2006, <strong>der</strong> sich in Vorbereitung befindet, muss<br />

<strong>die</strong> Grundlagen für eine langfristigere und schlüssige Strategie bei <strong>der</strong> regionalen<br />

Entwicklung legen, wobei <strong>die</strong>se Strategie <strong>auf</strong> den Abbau <strong>der</strong> wachsenden Unterschiede<br />

zwischen einzelnen Regionen abzielen sollte. Die Teilnahme aller einschlägigen Akteure<br />

(sowohl <strong>auf</strong> regionaler als auch lokaler Ebene sowie <strong>der</strong> Sozial- und Wirtschaftspartner)<br />

muss gewährleistet werden. In <strong>die</strong>sem Zusammenhang sollten regionale<br />

Entwicklungspläne für alle vorläufigen NUTS 2-Regionen erarbeitet werden, da sich <strong>die</strong><br />

<strong>der</strong>zeit existierenden regionalen Entwicklungspläne <strong>auf</strong> größere Territorialeinheiten<br />

beziehen und auch <strong>die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Strukturfonds nicht erfüllen. Die einzelnen<br />

Regionalpläne müssen sich in <strong>die</strong> Strategie eines nationalen Plans zur Entwicklung <strong>der</strong><br />

Regionen einreihen und ein geschlossenes Ganzes bilden.<br />

Die <strong>Türkei</strong> muss weitere Koordinierungsmechanismen schaffen, und zwar nicht nur<br />

zwischen den Zentral- und Provinzbehörden, son<strong>der</strong>n auch für <strong>die</strong> an<strong>der</strong>en<br />

fe<strong>der</strong>führenden Ministerien, um zu gewährleisten, dass <strong>die</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Regionalpolitiken<br />

<strong>über</strong> alle Wirtschaftssektoren hinweg kohärent erfolgt.<br />

Schlussfolgerung<br />

Seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> wurden bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Regionalpolitik<br />

im Einklang mit <strong>der</strong> gemeinschaftlichen Strukturpolitik gewisse <strong>Fortschritte</strong> erreicht; zu<br />

nennen sind hier <strong>die</strong> territoriale Glie<strong>der</strong>ung und <strong>die</strong> Vorbereitungen für einen nationalen<br />

Entwicklungsplan.<br />

Die <strong>Türkei</strong> hat erheblichen Nachholbedarf bei <strong>der</strong> Übernahme des Gemeinschaftsrechts<br />

im Bereich <strong>der</strong> Regionalpolitik und beim Einsatz strukturpolitischer Instrumente.<br />

Beträchtliche Anstrengungen sind ferner vonnöten, um <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />

Regionalpolitik <strong>auf</strong> zentraler und regionaler Ebene erfor<strong>der</strong>lichen Kapazitäten<br />

auszubauen, <strong>die</strong> <strong>die</strong>sbezüglich benötigten Institutionen zu schaffen und <strong>die</strong>se mit<br />

entsprechenden Humanressourcen und Finanzmitteln auszustatten.<br />

Kapitel 22: Umwelt<br />

<strong>Fortschritte</strong> seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong><br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Einbeziehung des Umweltschutzes in an<strong>der</strong>e Politikbereiche sind<br />

keine <strong>Fortschritte</strong> zu verzeichnen.<br />

Auch im Bereich <strong>der</strong> horizontalen Rechtsvorschriften sind nur begrenzte <strong>Fortschritte</strong><br />

zu vermelden. Die Mechanismen zur Konsultation <strong>der</strong> Öffentlichkeit bei Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />

sind offenbar weitgehend an <strong>die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen des<br />

Besitzstands angeglichen, aber bei grenz<strong>über</strong>schreitenden Problemen sind weitere<br />

Anstrengungen notwendig. Die tatsächliche Durchsetzung <strong>der</strong> Vorschriften gibt<br />

weiterhin Anlass zur Sorge. Mit Wirkung vom 1. März <strong>2003</strong> wurde den lokalen<br />

Umweltbehörden <strong>die</strong> volle Zuständigkeit für Entscheidungen hinsichtlich <strong>der</strong> Durchsicht<br />

des Rechtsbesitzstandes <strong>über</strong>tragen.<br />

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