2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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Bislang gab es noch keine Rundfunk- und Fernsehsendungen in traditionell von türkischen Bürgern in ihrem Alltagsleben gesprochenen Sprachen und Dialekten außer in Türkisch. Berichten offizieller Quellen zufolge stieß der Verband beim Versuch der Einstellung von Personal teilweise auf Schwierigkeiten, weil von türkischen Bürgern insgesamt über 50 nichttürkische Dialekte und Sprachen gesprochen werden. Im Berichtszeitraum fällte das Verfassungsgericht keine Entscheidung über seine Anrufung durch Präsident Sezer, durch welche die Durchführung einiger Artikel des im Rahmen des dritten Reformpakets vom August 2002 geänderten Gesetzes über die Einrichtung von Radio- und Fernsehgesellschaften und den Rundfunk ausgesetzt wurde. Die Vertreter des Nationalen Sicherheitsrats in der Aufsichtsbehörde für Kino, Video und Musik wurden durch eine Änderung des Gesetzes über Werke aus den Bereichen Kino, Video und Musik zurückberufen. Gesamtbewertung Die im August 2002 angenommenen Änderungen über die Ausstrahlung von Rundfunk- und Fernsehsendungen wurden noch nicht umgesetzt. Die vom Verwaltungsgremium (RTÜK) in Kraft gesetzten Maßnahmen haben den Spielraum der Reformen durch äußerst strenge Auflagen, die die Verwirklichung des Reformziels verhindern, erheblich eingeengt. Das im Juni 2003 verabschiedete neue Gesetz, das die Ausstrahlung öffentlicher und privater Fernseh- und Rundfunksendungen in anderen Sprachen als Türkisch ermöglicht, liefert eine Grundlage für Fortschritte. Die Türkei hat ihre Rechtsvorschriften noch nicht an die Rundfunkvorschriften der EU angeglichen. RTÜK arbeitet derzeit die neuen Durchführungsverordnungen aus. Offizielle Quellen lassen verlauten, dass die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" und das Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen als wichtigste Bezugspunkte im Harmonisierungsprozess berücksichtigt werden. Das betrifft insbesondere Fragen, die noch nicht ordnungsgemäß geprüft wurden, wie Jugendschutz, Teleshopping, Werbung und die Förderung europäischer audiovisueller Werke. Schlussfolgerung Seit dem Vorjahresbericht hat die Türkei bei der Rechtsetzung hauptsächlich im Bereich der Genehmigung von Sendungen in anderen Sprachen als Türkisch weitere Fortschritte erzielt. Der Grad der Angleichung der Türkei an den Besitzstand in diesem Kapitel bleibt jedoch begrenzt. Weitere erhebliche Anstrengungen sind nötig, um die türkischen Rechtsvorschriften und die Durchführung mit dem Besitzstand in Einklang zu bringen. Ferner wird die Türkei ermuntert, insbesondere in Bezug auf Radio- und Fernsehsendungen in anderen Sprachen als Türkisch Durchführungsmaßnahmen zu treffen, die mit dem Geist der verabschiedeten Rechtsvorschriften in Einklang stehen. Kapitel 21: Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht 116

Im Bereich der territorialen Gliederung wurde im September 2002 ein Gesetz über die Bildung von 26 neuen Regionen angenommen, die vorläufig der NUTS 2-Klassifizierung zugerechnet werden. Die 81 Provinzen sind anhand geografischer oder wirtschaftlicher Gemeinsamkeiten auf der vorläufigen NUTS 2-Ebene zu nichtadministrativen Einheiten zusammengefasst worden. Im Hinblick auf den Rechtsrahmen wurden jedoch keine neuen Gesetze verabschiedet. Der rechtliche Rahmen für die finanzielle Kontrolle und die Einhaltung einschlägiger Gemeinschaftspolitiken wird in anderen Kapiteln behandelt. Was die institutionelle Gliederung betrifft, so richtete die staatliche Planungsorganisation Ende 2002 eine neue Abteilung ein, die sich u.a. speziell mit regionalen Entwicklungsprogrammen der Gemeinschaft zur Heranführung befassen wird. Da die Einrichtung voll funktionsfähiger regionaler Entwicklungsämter noch nicht abgeschlossen ist, hat die staatliche Planungsorganisation die Provinzen einiger vorläufiger NUTS 2-Regionen zu Diensteinheiten zusammengefasst. Im Jahr 2003 wurden vier dieser Einheiten eingerichtet, die die infolge lokaler Initiativen bereits entstandenen Einheiten ergänzen. Allerdings müssen noch die adäquate Ausstattung mit Finanzmitteln geregelt und die Zuständigkeiten dieser Diensteinheiten festgelegt werden. Unter Federführung des Generalsekretariats für EU-Angelegenheiten befasst sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der staatlichen Planungsorganisation und anderer beteiligter Ministerien mit einer systematischen Durchsicht der türkischen in Bezug auf den Besitzstand im Bereich der Regionalpolitik. Die staatliche Planungsorganisation arbeitet für den Bereich Programmplanung einen nationalen Entwicklungsplan für die Jahre 2004-2006 aus, der der Kommission zum Ende des Jahres 2003 vorgelegt werden soll. Bei der Begleitung und Bewertung von Programmen sowie der Verwaltung und Kontrolle der Finanzmittel sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Was den Bereich Statistik betrifft, so hatte das Generaldirektorat für regionale Entwicklung und Strukturanpassung der staatlichen Planungsorganisation in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Institut für Statistik nach der Schaffung der neuen NUTS 2- Untergliederung mit der Zusammenstellung der Statistiken für diese Gliederungsebene begonnen, und die staatliche Planungsorganisation legte im Frühjahr 2003 die ersten Indikatoren vor. Gesamtbewertung Es ist eine vorläufige NUTS-Klassifizierung mit 26 Regionen auf NUTS 2-Ebene geschaffen worden, der die Kommission zugestimmt hat. Was die institutionellen Strukturen anbelangt, so unterliegt die Regionalpolitik in der Türkei einer zentralen Planung, für die die staatliche Planungsorganisation zuständig ist. Mit Ausnahme der Entwicklungsbehörde für das Projekt Südostanatolien (GAP), die im Südosten des Landes ein Regionalbüro unterhält, gibt es außerhalb von Ankara keine weiteren Planungs- und Durchführungsstellen. Derzeit wird die Fortführung und der Status der GAP-Entwicklungsbehörde diskutiert. Auf zentraler und regionaler Ebene müssen ausreichende Kapazitäten für die Umsetzung der Regionalpolitik geschaffen werden. Die Diensteinheiten auf regionaler Ebene sind 117

Bislang gab es noch keine Rundfunk- und Fernsehsendungen in traditionell von<br />

türkischen Bürgern in ihrem Alltagsleben gesprochenen Sprachen und Dialekten außer in<br />

Türkisch. <strong>Bericht</strong>en offizieller Quellen zufolge stieß <strong>der</strong> Verband beim Versuch <strong>der</strong><br />

Einstellung von Personal teilweise <strong>auf</strong> Schwierigkeiten, weil von türkischen Bürgern<br />

insgesamt <strong>über</strong> 50 nichttürkische Dialekte und Sprachen gesprochen werden.<br />

Im <strong>Bericht</strong>szeitraum fällte das Verfassungsgericht keine Entscheidung <strong>über</strong> seine<br />

Anrufung durch Präsident Sezer, durch welche <strong>die</strong> Durchführung einiger Artikel des im<br />

Rahmen des dritten Reformpakets vom August 2002 geän<strong>der</strong>ten Gesetzes <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

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Die Vertreter des Nationalen Sicherheitsrats in <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde für Kino, Video<br />

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Kino, Video und Musik zurückberufen.<br />

Gesamtbewertung<br />

Die im August 2002 angenommenen Än<strong>der</strong>ungen <strong>über</strong> <strong>die</strong> Ausstrahlung von Rundfunk-<br />

und Fernsehsendungen wurden noch nicht umgesetzt. Die vom Verwaltungsgremium<br />

(RTÜK) in Kraft gesetzten Maßnahmen haben den Spielraum <strong>der</strong> Reformen durch<br />

äußerst strenge Auflagen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Verwirklichung des Reformziels verhin<strong>der</strong>n, erheblich<br />

eingeengt. Das im Juni <strong>2003</strong> verabschiedete neue Gesetz, das <strong>die</strong> Ausstrahlung<br />

öffentlicher und privater Fernseh- und Rundfunksendungen in an<strong>der</strong>en Sprachen als<br />

Türkisch ermöglicht, liefert eine Grundlage für <strong>Fortschritte</strong>.<br />

Die <strong>Türkei</strong> hat ihre Rechtsvorschriften noch nicht an <strong>die</strong> Rundfunkvorschriften <strong>der</strong> EU<br />

angeglichen. RTÜK arbeitet <strong>der</strong>zeit <strong>die</strong> neuen Durchführungsverordnungen aus.<br />

Offizielle Quellen lassen verlauten, dass <strong>die</strong> Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" und<br />

das Übereinkommen <strong>über</strong> grenz<strong>über</strong>schreitendes Fernsehen als wichtigste Bezugspunkte<br />

im Harmonisierungsprozess berücksichtigt werden. Das betrifft insbeson<strong>der</strong>e Fragen, <strong>die</strong><br />

noch nicht ordnungsgemäß geprüft wurden, wie Jugendschutz, Teleshopping, Werbung<br />

und <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung europäischer audiovisueller Werke.<br />

Schlussfolgerung<br />

Seit <strong>dem</strong> Vorjahresbericht hat <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> bei <strong>der</strong> Rechtsetzung hauptsächlich im Bereich<br />

<strong>der</strong> Genehmigung von Sendungen in an<strong>der</strong>en Sprachen als Türkisch weitere <strong>Fortschritte</strong><br />

erzielt.<br />

Der Grad <strong>der</strong> Angleichung <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> an den Besitzstand in <strong>die</strong>sem Kapitel bleibt jedoch<br />

begrenzt. Weitere erhebliche Anstrengungen sind nötig, um <strong>die</strong> türkischen<br />

Rechtsvorschriften und <strong>die</strong> Durchführung mit <strong>dem</strong> Besitzstand in Einklang zu bringen.<br />

Ferner wird <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> ermuntert, insbeson<strong>der</strong>e in Bezug <strong>auf</strong> Radio- und<br />

Fernsehsendungen in an<strong>der</strong>en Sprachen als Türkisch Durchführungsmaßnahmen zu<br />

treffen, <strong>die</strong> mit <strong>dem</strong> Geist <strong>der</strong> verabschiedeten Rechtsvorschriften in Einklang stehen.<br />

Kapitel 21: Regionalpolitik und Koordinierung <strong>der</strong> strukturpolitischen<br />

Instrumente<br />

<strong>Fortschritte</strong> seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong><br />

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