2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ... 2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

10.03.2013 Aufrufe

wurden fünf Lizenzen für satellitengestützte Global Mobile Personal Communications Services, 86 Lizenzen für Internetdienstanbieter, 2 Lizenzen für Satellitenplattformdienste und 19 Lizenzen für satellitengestützte Telekommunikationsdienste erteilt. Im September 2002 trat eine Verordnung über die Regeln und Verfahren für die Kündigung von Mobilfunkabonnements in Kraft. Im September 2003 wurden für den Mobilfunksektor bedeutende Marktmachtangaben durchgeführt. Das geltende Recht sieht vor, dass Türk Telecom den Universaldienstverpflichtungen nachkommt. Im Mai 2003 wurde unter der Bezeichnung "e-Transformation Turkey" eine Initiative im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft eingeleitet. Mit einem Gesamtbudget von 765 Mio. € wird das Projekt zur Verwirklichung der im Programm e-Europe+ festgelegten Ziele beitragen. Bei den Postdiensten sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Gesamtbewertung Der andauernde Streit über die Umsetzung der türkischen Regierungspolitik zum nationalen Roaming könnte den Rahmenbedingungen für laufende und potenzielle Investitionen in den türkischen Markt schaden. Die wichtigste Voraussetzung für sichere Investitionen ist die Stabilität und Vorhersehbarkeit des rechtlichen Rahmens gegebenenfalls in Verbindung mit der wirksamen Durchsetzung der Wettbewerbsregeln. Im Hinblick auf die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln im Telekommunikationssektor ist der Abschluss eines Kooperationsprotokolls zwischen der Wettbewerbsbehörde und der Telekommunikationsbehörde eine positive Entwicklung. Die türkischen Märkte für Festnetzsprachtelefondienste und Satellitendienste werden nach wie vor von der jetzigen, staatlich kontrollierten Betreibergesellschaft dominiert. Geschwindigkeit und Erfolg der Liberalisierung in diesen und anderen Teilen des Sektors werden in starkem Maße davon abhängen, inwiefern eben dieser Betreiber bei der Liberalisierungspolitik mit der Regierung zusammenarbeitet. Wenn der Markt beginnt, Anzeichen von Reife zu zeigen und in jedem Fall vor dem Beitritt sollte das Umsetzungsprogramm der Türkei im Telekommunikationssektor den Besitzstand des Jahres 2002 berücksichtigen. Die Verordnung über Lizenzvergabe muss wirksam umgesetzt werden, damit die Zahl der einzelnen Lizenzen auf ein Mindestmaß beschränkt wird, da dies die Marktzugangshindernisse verringern wird. Die Rechtsvorschriften über Tarife sind anzuwenden, damit alle Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht neuartige Kostenrechnungssysteme und eine übersichtlichere Preisgestaltung einführen müssen. In folgenden Bereichen müssen Verordnungen erlassen werden: Mietleitungen, Nummerierung, Betreiberauswahl, Betreibervorauswahl, Übertragbarkeit von Nummern, Teilnehmeranschlussentbündelung und Universaldienst. Die einheitliche europäische Notfallnummer "112" gilt weiterhin nur für Gespräche mit öffentlichen Krankenhäusern. Die Verwaltungskapazitäten der Telekommunikationsbehörde müssen weiter gestärkt werden, damit diese auf die vollständige Liberalisierung des Markts Anfang 2004 vorbereitet ist. Bislang liegen keine Pläne für die Liberalisierung der Postdienste vor. Die Einrichtung einer unabhängigen nationalen Regulierungsbehörde für den Postmarkt ist nötig. In diesem Bereich sind große Anstrengungen notwendig, um den Besitzstand vollständig zu übernehmen. 114

Schlussfolgerung Seit dem Vorjahresbericht hat die Türkei weiterhin Fortschritte bei der Vorbereitung auf die Liberalisierung des Marktes für Festnetztelefondienste gemacht, insbesondere durch den Erlass der entsprechenden Rechtsvorschriften über Zugang und Zusammenschaltung. Im Hinblick auf Postdienste wurden keine Fortschritte erzielt. Die rechtliche Angleichung an den Besitzstand im Telekommunikationsbereich ist nach wie vor unzureichend, und weitere Anstrengungen sind insbesondere im Hinblick auf eine wirksamere Umsetzung nötig. Die Bereiche Universaldienst, Nummerierung, Mietleitungen und Datenschutz erfordern weitere Aufmerksamkeit. Die Umsetzung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften insbesondere über Lizenzen und Tarife sollte verbessert werden. Der ungelöste Streit über das nationale Roaming wirft Zweifel hinsichtlich der Effizienz der türkischen Behörden in diesem Bereich auf. Die Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Postdienste ist nach wie vor sehr begrenzt. Zur Liberalisierung der Märkte bei den Postdiensten sind erhebliche Anstrengungen notwendig. Kapitel 20: Kultur und audiovisuelle Medien Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Im Bereich der audiovisuellen Medien trat infolge des im August 2002 verabschiedeten Gesetzes im Dezember 2002 eine Verordnung über die "Sprache von Radio- und Fernsehsendungen" in Kraft. Nach der neuen Verordnung darf nur die staatliche Rundfunk- und Fernsehgesellschaft TRT Sendungen in verschiedenen Sprachen und Dialekten, die traditionell von türkischen Bürgern gesprochen werden, ausstrahlen. Die Verordnung sieht im Hinblick auf Sendungen in anderen Sprachen den Abschluss eines Protokolls zwischen dem Hohen Rundfunk- und Fernsehrat (RTÜK) und TRT vor. Gemäß der Verordnung erhält TRT das Mandat, landesweit Marktforschung zu betreiben, um die Anforderungen und den Bedarf der verschiedenen Gemeinschaften herauszufinden. Daraufhin strengte TRT vor dem Staatsrat ein Gerichtsverfahren an, um die Umsetzung der Verordnung auszusetzen. TRT vertrat die Auffassung, dass die Verordnung, nach der TRT zur Ausstrahlung von Sendungen in anderen Sprachen verpflichtet ist, im Widerspruch zu ihrer autonomen Struktur steht und dass das Gesetz über die Errichtung eines staatlichen Rundfunks nicht den neuen Verordnungen entsprechend geändert wurde. Im Juli 2003 entschied der Staatsrat, dass TRT nur durch eine Änderung des RTÜK-Gesetzes gezwungen werden könne, diese Angelegenheit zu bewältigen. Daher wurden die TRT-Sendungen in lokalen Sprachen ausgesetzt. Mit dieser Problematik beschäftigte sich ein Teil des sechsten "Reformpakets" im Juni 2003, mit dem Artikel 4 und 32 des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunk- und Fernsehsendern geändert wurde. Mit der Änderung von Artikel 4 werden Rundfunk- und Fernsehsendungen in Sprachen und Dialekten, die von türkischen Bürgern in ihrem Alltagsleben benutzt werden, über die TRT hinaus auch auf Privatsender ausgeweitet. Die Verfahren und Prinzipien dieser Änderung müssen in einer Verordnung niedergelegt werden, die der RTÜK bis November 2003 zu veröffentlichen hat. Die Änderung von Artikel 32 sieht vor, dass das Embargo auf Ausstrahlung von Wahlwerbung von einer Woche vor den Wahlen auf 24 Stunden vor einer Wahl verkürzt wird. 115

Schlussfolgerung<br />

Seit <strong>dem</strong> Vorjahresbericht hat <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> weiterhin <strong>Fortschritte</strong> bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>auf</strong><br />

<strong>die</strong> Liberalisierung des Marktes für Festnetztelefon<strong>die</strong>nste gemacht, insbeson<strong>der</strong>e durch<br />

den Erlass <strong>der</strong> entsprechenden Rechtsvorschriften <strong>über</strong> Zugang und Zusammenschaltung.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> Post<strong>die</strong>nste wurden keine <strong>Fortschritte</strong> erzielt.<br />

Die rechtliche Angleichung an den Besitzstand im Telekommunikationsbereich ist nach<br />

wie vor unzureichend, und weitere Anstrengungen sind insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick <strong>auf</strong><br />

eine wirksamere Umsetzung nötig. Die Bereiche Universal<strong>die</strong>nst, Nummerierung,<br />

Mietleitungen und Datenschutz erfor<strong>der</strong>n weitere Aufmerksamkeit. Die Umsetzung und<br />

Durchsetzung von Rechtsvorschriften insbeson<strong>der</strong>e <strong>über</strong> Lizenzen und Tarife sollte<br />

verbessert werden. Der ungelöste Streit <strong>über</strong> das nationale Roaming wirft Zweifel<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Effizienz <strong>der</strong> türkischen Behörden in <strong>die</strong>sem Bereich <strong>auf</strong>. Die<br />

Angleichung an den Besitzstand im Bereich <strong>der</strong> Post<strong>die</strong>nste ist nach wie vor sehr<br />

begrenzt. Zur Liberalisierung <strong>der</strong> Märkte bei den Post<strong>die</strong>nsten sind erhebliche<br />

Anstrengungen notwendig.<br />

Kapitel 20: Kultur und audiovisuelle Me<strong>die</strong>n<br />

<strong>Fortschritte</strong> seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong><br />

Im Bereich <strong>der</strong> audiovisuellen Me<strong>die</strong>n trat infolge des im August 2002 verabschiedeten<br />

Gesetzes im Dezember 2002 eine Verordnung <strong>über</strong> <strong>die</strong> "Sprache von Radio- und<br />

Fernsehsendungen" in Kraft. Nach <strong>der</strong> neuen Verordnung darf nur <strong>die</strong> staatliche<br />

Rundfunk- und Fernsehgesellschaft TRT Sendungen in verschiedenen Sprachen und<br />

Dialekten, <strong>die</strong> traditionell von türkischen Bürgern gesprochen werden, ausstrahlen. Die<br />

Verordnung sieht im Hinblick <strong>auf</strong> Sendungen in an<strong>der</strong>en Sprachen den Abschluss eines<br />

Protokolls zwischen <strong>dem</strong> Hohen Rundfunk- und Fernsehrat (RTÜK) und TRT vor.<br />

Gemäß <strong>der</strong> Verordnung erhält TRT das Mandat, landesweit Marktforschung zu<br />

betreiben, um <strong>die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen und den Bedarf <strong>der</strong> verschiedenen Gemeinschaften<br />

herauszufinden.<br />

Dar<strong>auf</strong>hin strengte TRT vor <strong>dem</strong> Staatsrat ein Gerichtsverfahren an, um <strong>die</strong> Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Verordnung auszusetzen. TRT vertrat <strong>die</strong> Auffassung, dass <strong>die</strong> Verordnung, nach <strong>der</strong><br />

TRT zur Ausstrahlung von Sendungen in an<strong>der</strong>en Sprachen verpflichtet ist, im<br />

Wi<strong>der</strong>spruch zu ihrer autonomen Struktur steht und dass das Gesetz <strong>über</strong> <strong>die</strong> Errichtung<br />

eines staatlichen Rundfunks nicht den neuen Verordnungen entsprechend geän<strong>der</strong>t<br />

wurde. Im Juli <strong>2003</strong> entschied <strong>der</strong> Staatsrat, dass TRT nur durch eine Än<strong>der</strong>ung des<br />

RTÜK-Gesetzes gezwungen werden könne, <strong>die</strong>se Angelegenheit zu bewältigen. Daher<br />

wurden <strong>die</strong> TRT-Sendungen in lokalen Sprachen ausgesetzt.<br />

Mit <strong>die</strong>ser Problematik beschäftigte sich ein Teil des sechsten "Reformpakets" im Juni<br />

<strong>2003</strong>, mit <strong>dem</strong> Artikel 4 und 32 des Gesetzes <strong>über</strong> <strong>die</strong> Errichtung von Rundfunk- und<br />

Fernsehsen<strong>der</strong>n geän<strong>der</strong>t wurde. Mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung von Artikel 4 werden Rundfunk- und<br />

Fernsehsendungen in Sprachen und Dialekten, <strong>die</strong> von türkischen Bürgern in ihrem<br />

Alltagsleben benutzt werden, <strong>über</strong> <strong>die</strong> TRT hinaus auch <strong>auf</strong> Privatsen<strong>der</strong> ausgeweitet.<br />

Die Verfahren und Prinzipien <strong>die</strong>ser Än<strong>der</strong>ung müssen in einer Verordnung nie<strong>der</strong>gelegt<br />

werden, <strong>die</strong> <strong>der</strong> RTÜK bis November <strong>2003</strong> zu veröffentlichen hat. Die Än<strong>der</strong>ung von<br />

Artikel 32 sieht vor, dass das Embargo <strong>auf</strong> Ausstrahlung von Wahlwerbung von einer<br />

Woche vor den Wahlen <strong>auf</strong> 24 Stunden vor einer Wahl verkürzt wird.<br />

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