2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...
2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ... 2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...
Das in die Abteilung abgestellte Personal hat nun eine vernünftige Stärke erreicht, die aber immer noch unzureichend ist. Die uneingeschränkte Teilnahme der Türkei an den Programmen 2004 hängt davon ab, ob die Vorbereitungsmaßnahmen im Rahmen jedes der drei Programme zufriedenstellend durchgeführt werden. Was die Ausbildung der Kinder von Wanderarbeitnehmern betrifft, so steht die Bestätigung der vollständigen Umsetzung der Richtlinie noch aus. Das auf das Gesetz über das höhere Bildungswesen gestützte Bildungs- und Hochschulsystem in der Türkei zeichnet sich durch einen hohen Grad der Zentralisierung aus. Die Existenz eines starken Hohen Bildungsrates (YÖK), der für die Kontrolle der Vereinbarkeit der Bildungsprogramme mit den Grundprinzipien des Gesetzes über das höhere Bildungswesen verantwortlich ist und gegenüber Rektoren und Fakultäten umfassende Disziplinarbefugnisse besitzt, ist Ursache für den Mangel an akademischer, administrativer und finanzieller Autonomie im höheren Bildungswesen. Das türkische Parlament, das jedes Jahr den Haushalt des Hohen Rates für das Bildungswesen festlegt, ist nicht befugt, dessen Ausgaben zu prüfen. Der Minister für das nationale Bildungswesen vertritt das höhere Bildungswesen vor dem Parlament und kann den Zusammenkünften des Hohen Rates für das Bildungswesen vorsitzen, ist aber nicht stimmberechtigt. Außerdem unterliegen weder die Beschlüsse des Rates, noch die der Hochschulen der Genehmigung durch das Ministerium. Der Nationale Sicherheitsrat ist ebenfalls im Direktorium des Hohen Rates für das Bildungswesen vertreten. Diese Struktur verhindert, dass sich die Hochschulen stärker am Arbeitsmarkt ausrichten. Die hohe Arbeitslosenrate in den Reihen der Hochschulabgänger bekräftigt diese Sicht. Um die Hochschulen weg von einer angebotsorientierten Struktur hin zu einer durch die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt gesteuerten Struktur zu bewegen, muss das Bildungssystem reformiert werden. Zwar ist im Gesetz von 1997 ein obligatorischer Vorschulunterricht für behinderte Kinder vorgesehen, doch sind die Kapazitäten der Türkei in dieser Hinsicht unzureichend. Im Schuljahr 2002/2003 nahmen lediglich 61 Kinder am Vorschulunterricht teil. Um ärmeren Familien den Schulbesuch ihrer Kinder zu ermöglichen, hat das Ministerium für das nationale Bildungswesen geschlossen, im Schuljahr 2003/2004 im Grundbildungsbereich kostenlose Schulbücher zu verteilen. Diese wichtige Maßnahme soll insbesondere die Teilnahme von Mädchen am Unterricht erhöhen Im 8. Fünfjahresentwicklungsplan gelang es zwar, die Schülerzahlen in der Sekundarstufe zu erhöhen, nicht jedoch, den Anteil der Schüler, die allgemeine höhere Schulen besuchen, zu Gunsten des Besuchs technischer Berufsschulen zu verringern. Insgesamt bleiben zwei Hauptprobleme im Bereich der Sekundarstufe bestehen. Erstens ist die Nachfrage nach Unterricht in der Sekundarstufe weitaus höher als erwartet. Zweitens können weniger Studenten in berufliche und technische Schulen geleitet werden als geplant. Das liegt an Unzulänglichkeiten auf der Angebotsseite. Die Aufnahmeprüfungen der Hochschulen begünstigen Abgänger allgemeiner höherer Schulen. Seit 1970 verfolgt die Türkei Pläne zur Förderung der beruflichen und technischen Bildung in der Sekundarstufe. Obwohl viele rechtliche Maßnahmen zur Stärkung der 112
eruflichen und technischen Bildung in der Sekundarstufe ergriffen wurden, darunter das Recht, ohne eine Prüfung Berufsschulen nach der Sekundarstufe zu besuchen, haben diese Maßnahmen den Trend zur allgemeinen Bildung nicht umgekehrt. Schlussfolgerung Insgesamt konnten im Bereich allgemeine und berufliche Bildung gewisse Fortschritte erzielt werden. Die Türkei sollte ihre Vorbereitung auf die Teilnahme an den drei Gemeinschaftsprogrammen fortsetzen und vervollständigen. Die Durchführungsmaßnahmen in den Provinzen im Hinblick auf die Ausbildung der Kinder von Wanderarbeitnehmern sollten überwacht werden. Im Hinblick auf eine stärkere Ausrichtung der Hochschulen auf den Arbeitsmarkt sollte die koordinierende Rolle des Hohen Rates für das Bildungswesen überprüft werden. Die Türkei sollte für die Frühdiagnose bei Kindern mit besonderem Bildungsbedarf die notwendigen Maßnahmen ergreifen und sich mit der notwendigen Umsicht darum kümmern, diesen Kindern vorschulische Bildungsmöglichkeiten zu bieten. Die Türkei wird angehalten, ihre geplanten Ziele und Strategien im Zusammenhang mit der Sekundarstufe zu überprüfen und den Druck, den die Sekundarstufe auf das höhere Bildungswesen ausübt, zu verringern. Kapitel 19: Telekommunikation und Informationstechnologie Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Im Telekommunikationsbereich ist eine Rechtsangleichung im Gange, um die Einführung von Wettbewerb für Sprachtelefondienste im Festnetz für Januar 2004 vorzubereiten. Die Telekommunikationsbehörde hat eine Verordnung über Zugang und Zusammenschaltung erlassen, die im Mai 2003 in Kraft trat und die Feststellung von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht und Zugangs- sowie Zusammenschaltungsverpflichtungen vorsieht, die in diesen Fällen auferlegt werden können. Die Abdeckung mit Mobilfunkdiensten ist auf 34 % gestiegen. Von den derzeitigen Mobilfunkbetreibern sind die beiden letzten im Mai 2003 auf den Markt gestoßen. Mit 15,7 Mio. von 23,4 Mio. Kunden hat Turkcell 2002 seine marktbeherrschende Stellung behalten (67 %). Die Abdeckungsquote bei Festnetzanschlüssen beträgt 28 %. Die Abdeckungsquoten bei Internet- und Kabelfernsehanschlüssen liegen nach wie vor niedrig (jeweils bei 6 %). Zwischen den Mobilfunkanbietern wurden noch keine nationalen Roaming- Vereinbarungen geschlossen. Diese Frage ist Gegenstand eines lange währenden Streits zwischen den Betreibern, dessen Abwicklung durch ein internationales Schiedsverfahren noch aussteht. Im Juni belegte die Wettbewerbsbehörde Turkcell mit einem Bußgeld in Höhe von 12,8 Mio. € und einen anderen Betreiber mit 5 Mio. € wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem Mobilfunkmarkt im Zusammenhang mit den nationalen Roaming-Einrichtungen. Was den ordnungsrechtlichen Rahmen betrifft, so ist die Telekommunikationsbehörde ihrem Status nach vom Ministerium unabhängig und verfügt über erhebliche budgetäre und personelle Ressourcen, deren Aufstockung geplant ist. Sie hat die Erteilung von Lizenzen für Telekommunikationsdienste der zweiten Generation fortgesetzt. Bislang 113
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Insgesamt konnten im Bereich allgemeine und berufliche Bildung gewisse <strong>Fortschritte</strong><br />
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Kapitel 19: Telekommunikation und Informationstechnologie<br />
<strong>Fortschritte</strong> seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong><br />
Im Telekommunikationsbereich ist eine Rechtsangleichung im Gange, um <strong>die</strong><br />
Einführung von Wettbewerb für Sprachtelefon<strong>die</strong>nste im Festnetz für Januar 2004<br />
vorzubereiten. Die Telekommunikationsbehörde hat eine Verordnung <strong>über</strong> Zugang und<br />
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Die Abdeckung mit Mobilfunk<strong>die</strong>nsten ist <strong>auf</strong> 34 % gestiegen. Von den <strong>der</strong>zeitigen<br />
Mobilfunkbetreibern sind <strong>die</strong> beiden letzten im Mai <strong>2003</strong> <strong>auf</strong> den Markt gestoßen. Mit<br />
15,7 Mio. von 23,4 Mio. Kunden hat Turkcell 2002 seine marktbeherrschende Stellung<br />
behalten (67 %). Die Abdeckungsquote bei Festnetzanschlüssen beträgt 28 %. Die<br />
Abdeckungsquoten bei Internet- und Kabelfernsehanschlüssen liegen nach wie vor<br />
niedrig (jeweils bei 6 %).<br />
Zwischen den Mobilfunkanbietern wurden noch keine nationalen Roaming-<br />
Vereinbarungen geschlossen. Diese Frage ist Gegenstand eines lange währenden Streits<br />
zwischen den Betreibern, dessen Abwicklung durch ein internationales Schiedsverfahren<br />
noch aussteht. Im Juni belegte <strong>die</strong> Wettbewerbsbehörde Turkcell mit einem Bußgeld in<br />
Höhe von 12,8 Mio. € und einen an<strong>der</strong>en Betreiber mit 5 Mio. € wegen Missbrauchs<br />
einer beherrschenden Stellung <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Mobilfunkmarkt im Zusammenhang mit den<br />
nationalen Roaming-Einrichtungen.<br />
Was den ordnungsrechtlichen Rahmen betrifft, so ist <strong>die</strong> Telekommunikationsbehörde<br />
ihrem Status nach vom Ministerium unabhängig und verfügt <strong>über</strong> erhebliche budgetäre<br />
und personelle Ressourcen, <strong>der</strong>en Aufstockung geplant ist. Sie hat <strong>die</strong> Erteilung von<br />
Lizenzen für Telekommunikations<strong>die</strong>nste <strong>der</strong> zweiten Generation fortgesetzt. Bislang<br />
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