2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ... 2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

10.03.2013 Aufrufe

Die Türkei muss ihre Verwaltungskapazität personell und finanziell stärken. Dies gilt auch für die Sekretariatseinrichtungen für nationale Konsultationen, an denen drei und mehr Parteien beteiligt sind, sowie für die Registrierung und Prüfung von Tarifvereinbarungen. Neben der Bereitstellung weiterer Ressourcen für die öffentliche Gesundheit ist ein effizientes und wirksames Vergabesystem für die vorhandenen Ressourcen erforderlich, um den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern und die Unterschiede bei Schlüsselindikatoren auszugleichen, die auf regionale, städtische/ländliche und sozioökonomische Besonderheiten zurückzuführen sind. Die Rechtsangleichung bei der Schaffung eines Netzes zur epidemiologischen Überwachung und zur Kontrolle übertragbarer Krankheiten sowie der hierfür erforderlichen Kapazitäten ist zu beschleunigen. Auch im Bereich der Tabakwaren sind weitere Fortschritte bei der Übernahme des Besitzstands erforderlich. Die Türkei sollte ihre Bemühungen zur Entwicklung einer nationalen Beschäftigungspolitik, die im Einklang mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie steht, verstärken. Die niedrigen Beschäftigungsquoten und die hohe Jugend- und Frauenarbeitslosigkeit stellen in diesem Zusammenhang die größten Herausforderungen dar. Neben dem Problem der offiziellen Arbeitslosigkeit gibt auch der Umfang der informellen Wirtschaft Anlass zur Sorge. Die Annahme der institutionellen Rechtsvorschriften für die IŞKUR ist in dieser Hinsicht ein Fortschritt. Aufgrund personeller und finanzieller Engpässe ist es der IŞKUR jedoch nicht möglich, ihre Aufgaben effizient wahrzunehmen. Es gilt vorrangig, die Kapazität dieses Amtes zu stärken, um es in die Lage zu versetzen, aktive Arbeitsmarktmaßnahmen zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit im Lande einzuleiten. Zur Förderung der sozialen Eingliederung ist eine umfassende nationale Strategie zu entwerfen, die den EU-Zielsetzungen gerecht wird. Armut und soziale Ausgrenzung sind ihrem Wesen nach mehrdimensional. Deshalb ist ein integrierter Ansatz erforderlich, der die verschiedenen zuständigen Regierungsstellen und alle Beteiligten einbezieht. Unerlässlich ist es ferner, die Sozialstatistiken über Armut und soziale Ausgrenzung entsprechend den Vorgaben für EU-Indikatoren weiterzuentwickeln und zu verbessern. Die Lage der Menschen mit Behinderungen ist weiterhin verbesserungsbedürftig. Auch dem Ausbau der Verwaltungskapazität des Generaldirektorats für Menschen mit Behinderungen ist mehr Aufmerksamkeit zu widmen, insbesondere was den Zugang von Kindern mit Behinderungen zur Bildung betrifft. Wie bereits im Jahr 2002 angemerkt, bleibt im Bereich der sozialen Sicherung noch viel zu tun. Die dringlichsten Probleme bei der sozialen Sicherung betreffen die unzureichende finanzielle Stabilität, die durch makroökonomische Ungleichgewichte bedingt wird, die Existenz der informellen Wirtschaft und die Mängel in der Verwaltung und im Management. Die Türkei wird ermutigt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die finanzielle Solidität der sozialen Sicherungssysteme zu gewährleisten und eine wirksame Koordinierung der verschiedenen Sozialversicherungseinrichtungen zu erreichen. Ferner sollte die Verwaltungskapazität der Einrichtungen für soziale Sicherheit erweitert werden. Im Hinblick auf Diskriminierungen müssen die Richtlinien zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft und für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen 100

Ausrichtung, umgesetzt werden. Auch sollten Maßnahmen eingeleitet werden, um die in der Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft vorgesehene Gleichstellungsstelle zu schaffen. Schlussfolgerung Die Türkei hat seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Fortschritte erzielt. Obgleich die Rechtsangleichung vorwiegend im Bereich des Arbeitsrechts vorangetrieben wurde, sind auch hier noch wesentliche Veränderungen notwendig, beispielsweise im Hinblick auf den Dialog der Sozialpartner, die soziale Sicherheit und die Förderung der sozialen Eingliederung. Auch ist die Umsetzung des neuen Arbeitsrechts sicherzustellen. Weitere Anstrengungen zur Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an den einschlägigen Besitzstand sind insbesondere in den Bereichen sozialer Dialog und öffentliche Gesundheit erforderlich. Vorrangige Aufgaben sind die Förderung der sozialen Eingliederung und die Entwicklung einer nationalen Beschäftigungsstrategie, die mit der europäischen Beschäftigungsstrategie in Einklang steht. Die Verwaltungskapazität muss in sämtlichen Sektoren ausgebaut werden. Kapitel 14: Energie Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Bei der Rechtsangleichung im Bereich der Versorgungssicherheit und der Erdölvorräte sind keine Entwicklungen zu verzeichnen. Die Generaldirektion für Erdöl ist innerhalb des Ministeriums für Energie zuständig für die Erarbeitung und Durchführung der Bewirtschaftungsstrategien für die Erdölvorräte sowie für die Gesamtplanung von Notfallmaßnahmen. Ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer höheren Versorgungssicherheit waren die fortgesetzten Anstrengungen der Türkei zur Erschließung anderer Ressourcen und neuer Wege. Die Blue-Stream-Gaspipeline, die die Türkei über das Schwarze Meer mit Russland verbindet, ist seit Dezember 2002 in Betrieb. Für die kaspisch-türkische Gasverbindung werden die ingenieurtechnischen Untersuchungen durchgeführt. Die Rolle der Türkei als Transitland für den Transport von Erdöl und -gas von Ost nach West gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Türkei und Griechenland unterzeichneten im Februar 2003 eine Vereinbarung über den Bau einer Gasverbindungsleitung zwischen beiden Ländern. Im Oktober 2002 haben die Gasleitungsunternehmen der Türkei, Bulgariens, Griechenlands, Rumäniens, Ungarns und Österreichs eine Vereinbarung über weitere regionale Verbindungsleitungen unterzeichnet. Der Bau der kaspischmediterranen Ölleitung begann im Jahr 2003. Diese Ölleitung soll im Jahr 2005 in Betrieb gehen. Im Hinblick auf die zukünftige synchrone Einbindung des türkischen Energiesystems in die westeuropäischen Stromnetze (UCTE) haben die Übertragungsnetzbetreiber der Türkei und Griechenlands im April 2003 eine Vereinbarung für den Bau der Babaeski- Filippi-Anschlussleitung unterzeichnet, die bis Ende 2006 betriebsbereit sein soll. Was die Wettbewerbsfähigkeit und den Energiebinnenmarkt betrifft, so wurden im Berichtszeitraum beträchtliche Fortschritte erreicht. Im September 2002 begann die 101

Ausrichtung, umgesetzt werden. Auch sollten Maßnahmen eingeleitet werden, um <strong>die</strong> in<br />

<strong>der</strong> Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied <strong>der</strong><br />

Rasse o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ethnischen Herkunft vorgesehene Gleichstellungsstelle zu schaffen.<br />

Schlussfolgerung<br />

Die <strong>Türkei</strong> hat seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> <strong>Fortschritte</strong> erzielt.<br />

Obgleich <strong>die</strong> Rechtsangleichung vorwiegend im Bereich des Arbeitsrechts<br />

vorangetrieben wurde, sind auch hier noch wesentliche Verän<strong>der</strong>ungen notwendig,<br />

beispielsweise im Hinblick <strong>auf</strong> den Dialog <strong>der</strong> Sozialpartner, <strong>die</strong> soziale Sicherheit und<br />

<strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> sozialen Einglie<strong>der</strong>ung. Auch ist <strong>die</strong> Umsetzung des neuen<br />

Arbeitsrechts sicherzustellen. Weitere Anstrengungen zur Angleichung <strong>der</strong> nationalen<br />

Rechtsvorschriften an den einschlägigen Besitzstand sind insbeson<strong>der</strong>e in den Bereichen<br />

sozialer Dialog und öffentliche Gesundheit erfor<strong>der</strong>lich. Vorrangige Aufgaben sind <strong>die</strong><br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> sozialen Einglie<strong>der</strong>ung und <strong>die</strong> Entwicklung einer nationalen<br />

Beschäftigungsstrategie, <strong>die</strong> mit <strong>der</strong> europäischen Beschäftigungsstrategie in Einklang<br />

steht. Die Verwaltungskapazität muss in sämtlichen Sektoren ausgebaut werden.<br />

Kapitel 14: Energie<br />

<strong>Fortschritte</strong> seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong><br />

Bei <strong>der</strong> Rechtsangleichung im Bereich <strong>der</strong> Versorgungssicherheit und <strong>der</strong><br />

Erdölvorräte sind keine Entwicklungen zu verzeichnen. Die Generaldirektion für Erdöl<br />

ist innerhalb des Ministeriums für Energie zuständig für <strong>die</strong> Erarbeitung und<br />

Durchführung <strong>der</strong> Bewirtschaftungsstrategien für <strong>die</strong> Erdölvorräte sowie für <strong>die</strong><br />

Gesamtplanung von Notfallmaßnahmen.<br />

Ein weiterer Schritt <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Weg zu einer höheren Versorgungssicherheit waren <strong>die</strong><br />

fortgesetzten Anstrengungen <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> zur Erschließung an<strong>der</strong>er Ressourcen und neuer<br />

Wege. Die Blue-Stream-Gaspipeline, <strong>die</strong> <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> <strong>über</strong> das Schwarze Meer mit<br />

Russland verbindet, ist seit Dezember 2002 in Betrieb. Für <strong>die</strong> kaspisch-türkische<br />

Gasverbindung werden <strong>die</strong> ingenieurtechnischen Untersuchungen durchgeführt. Die<br />

Rolle <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> als Transitland für den Transport von Erdöl und -gas von Ost nach West<br />

gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die <strong>Türkei</strong> und Griechenland unterzeichneten im<br />

Februar <strong>2003</strong> eine Vereinbarung <strong>über</strong> den Bau einer Gasverbindungsleitung zwischen<br />

beiden Län<strong>der</strong>n. Im Oktober 2002 haben <strong>die</strong> Gasleitungsunternehmen <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong>,<br />

Bulgariens, Griechenlands, Rumäniens, Ungarns und Österreichs eine Vereinbarung <strong>über</strong><br />

weitere regionale Verbindungsleitungen unterzeichnet. Der Bau <strong>der</strong> kaspischmediterranen<br />

Ölleitung begann im Jahr <strong>2003</strong>. Diese Ölleitung soll im Jahr 2005 in<br />

Betrieb gehen.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> zukünftige synchrone Einbindung des türkischen Energiesystems in<br />

<strong>die</strong> westeuropäischen Stromnetze (UCTE) haben <strong>die</strong> Übertragungsnetzbetreiber <strong>der</strong><br />

<strong>Türkei</strong> und Griechenlands im April <strong>2003</strong> eine Vereinbarung für den Bau <strong>der</strong> Babaeski-<br />

Filippi-Anschlussleitung unterzeichnet, <strong>die</strong> bis Ende 2006 betriebsbereit sein soll.<br />

Was <strong>die</strong> Wettbewerbsfähigkeit und den Energiebinnenmarkt betrifft, so wurden im<br />

<strong>Bericht</strong>szeitraum beträchtliche <strong>Fortschritte</strong> erreicht. Im September 2002 begann <strong>die</strong><br />

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