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Deutsch - Navend

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10 Zuwanderung<br />

Welche Rechte<br />

besitzen Zuwanderer/innen<br />

aus<br />

der Europäischen<br />

Union?<br />

Welchen Status<br />

besitzen Zuwanderer/innen<br />

aus den<br />

Nicht-EU-Ländern?<br />

Was heißt<br />

Aufenthaltsbewilligung?<br />

Was heißt<br />

Aufenthaltsbefugnis?<br />

Für Nicht-EU-Zuwanderer/innen ist es in <strong>Deutsch</strong>land sehr schwer, ein Aufenthaltsrecht zu<br />

bekommen. Dagegen haben es Staatsangehörige der EU-Länder einfacher, sich hier niederzulassen.<br />

Allerdings ist die Voraussetzung hierfür ein Arbeitsplatz. Zuwanderer/innen aus<br />

den EU-Staaten brauchen keine gesonderte Arbeitserlaubnis, welche von allen anderen<br />

‘Ausländer/innen’, die in <strong>Deutsch</strong>land leben und arbeiten möchten, gefordert wird.<br />

Den Aufenthalt von EU-Zuwanderern regelt das Aufenthaltsgesetz/EWG (Gesetz über<br />

Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen<br />

Wirtschaftsgemeinschaft). Hat ein EU-Zuwanderer/innen einen Arbeitsplatz bzw. ist<br />

selbständig, so kann er/sie zuerst eine befristete und nach fünf Jahren eine unbefristete bzw.<br />

eine EU-Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Vorteile von EU-Zuwanderer/innen in <strong>Deutsch</strong>land<br />

gelten ebenfalls für ihre Ehepartner, auch wenn diese nicht EU-Bürger/innen sind.<br />

Der Aufenthalt von Zuwanderern/innen aus Nicht-EU-Ländern ist durch das Ausländergesetz<br />

festgelegt. Je nach ihrem Aufenthaltstitel haben auch Zuwanderer/innen aus den Nicht-EU-<br />

Ländern bestimmte Rechte. Ihre sozialen Rechte, wie z.B. der Anspruch auf Kindergeld,<br />

hängen vom Aufenthaltstitel ab. Wie sehen nun diese Genehmigungen aus?<br />

Im Ausländergesetz wird die Aufenthaltsgenehmigung in vier Unterpunkte gegliedert:<br />

– Aufenthaltsbewilligung<br />

– Aufenthaltsbefugnis<br />

– Aufenthaltserlaubnis<br />

– Aufenthaltsberechtigung<br />

Die Aufenthaltsbewilligung ist mit sehr geringen Rechten verbunden. Man erteilt sie nur für<br />

einen bestimmten Zweck und höchstens nur für zwei Jahre. Die Bewilligung ist deshalb die<br />

geringste Stufe, weil sie den Betreffenden auch nach langem Aufenthalt nicht für immer in<br />

<strong>Deutsch</strong>land bleiben lässt. Nach Abschluss eines begründeten Aufenthalts (Aupair-Mädchen,<br />

<strong>Deutsch</strong>kurs u.ä.) muss er/sie das Land unbedingt verlassen, selbst wenn er/sie einen festen<br />

Arbeitsplatz vorweist.<br />

Die Aufenthaltsbefugnis wird aus humanitären Gründen für zwei Jahre erteilt. Der Begriff<br />

‘humanitär’ darf dabei jedoch nicht täuschen – es ist lediglich ein juristischer Begriff. Diese<br />

Befugnis wird z.B. für politisch Verfolgte erteilt. Sie war auch eine humanitäre Lösung für

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