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64 Soziale Sicherheit<br />

Was beinhaltet<br />

das Sozialversicherungssystem?<br />

Was ist<br />

eine Krankenversicherung?<br />

Was ist<br />

eine Pflegeversicherung?<br />

> Das Sozialversicherungssystem<br />

in der Bundesrepublik <strong>Deutsch</strong>land<br />

Trotz einiger Änderungen bleibt die gesetzliche Rentenversicherung auch weiterhin als<br />

wichtigste Form der Altersversorgung bestehen.<br />

Arbeitnehmer/innen in der Bundesrepublik <strong>Deutsch</strong>land unterliegen einer Sozialversicherungspflicht.<br />

Sie soll Arbeitnehmer/innen vor den Folgen von Betriebsunfällen, Alter, Tod,<br />

Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit schützen.<br />

Folgende Versicherungen sind in der Bundesrepublik <strong>Deutsch</strong>land Pflicht:<br />

– Krankenversicherung<br />

– Pflegeversicherung<br />

– Rentenversicherung<br />

– Unfallversicherung<br />

– Arbeitslosenversicherung<br />

In einer gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse) sind alle Arbeitnehmer/innen versichert,<br />

deren Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet. Seit 1996<br />

besteht eine Wahlfreiheit der Krankenkassen für alle Pflichtversicherten. So müssen alle<br />

Pflichtversicherten Mitglied einer Krankenkasse (Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen,<br />

Betriebskrankenkassen wie z.B. BKK, AOK, TK, IKK, DVK u.ä.) werden. Automatisch sind<br />

auch alle nicht berufstätigen Familienmitglieder mitversichert. Bei Familienmitgliedern, die ihr<br />

18. Lebensjahr vollendet haben, endet diese Mitversicherung. Falls eine Ausbildung vorliegt,<br />

verlängert sich diese Mitversicherung bis zum 27. Lebensjahr.<br />

Durch die Krankenversicherung werden ärztliche Behandlungs-, Medikamenten- und<br />

Krankenhauskosten übernommen.<br />

Arbeitnehmer/innen sind ebenso verpflichtet 1,7 % ihres Bruttoeinkommens in die Pflegeversicherung<br />

einzuzahlen. Durch die Pflegeversicherung sollen Arbeitnehmer/innen und ihre<br />

Familienangehörigen im Falle einer Pflegebedürftigkeit abgesichert werden.<br />

Arbeitnehmer/innen, Angestellte und eine bestimmte Gruppe von Selbstständigen sind

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