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Standesamt der Stadt Köln<br />
– Haus Neuerburg –<br />
Gülichplatz 1-3 50667 Köln<br />
Tel.: 02 21/221-23530 Fax: 02 21/221-22391<br />
Email: standesamt@stadt-koeln.de<br />
Standesamt Bonn<br />
– Stadthaus –<br />
Berliner Platz 2 53111 Bonn<br />
Tel.: 02 28/77 -0<br />
Email: standesamt.bonnI.amt33@bonn.de<br />
Das Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Unterstützung für neu geborene Kinder und<br />
kann bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber beantragt werden. Im Falle von privatversicherten<br />
Frauen ist das Bundesversicherungsamt in Berlin zuständig.<br />
– Das Mutterschaftsgeld wird in der Regel zu Beginn der gesetzlichen Schutzfrist, also<br />
sechs Wochen vor der Entbindung gezahlt. Während die gesetzliche Krankenkasse bis zu<br />
380 € monatlich zahlt, zahlen die Privatkassen in der Regel einmalig 200 €. Wenn Sie<br />
zwar versichert sind, aber die Voraussetzungen für den Bezug von Mutterschaftsgeld<br />
nicht erfüllen, erhalten Sie ein einmaliges Entbindungsgeld von 75 €.<br />
Mit dem Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz wird die Leistung für die<br />
Betreuung und Erziehung des Kindes finanziell abgesichert. Sowohl die Mutter als auch der<br />
Vater können das Erziehungsgeld in Anspruch nehmen.<br />
Seit dem 01.01.2001 kann man wählen, ob Erziehungsgeld in Höhe von 307 € für zwei<br />
Jahre oder 460 € monatlich für 1 Jahr bezogen werden soll. Erziehungsgeld wird für jedes<br />
Kind gezahlt. Bei Mehrlingsgeburten oder in den Fällen, in denen während des Erziehungsgeldbezuges<br />
oder Erziehungsurlaubs ein weiteres Kind geboren wird, erhöht sich also der<br />
Betrag entsprechend.<br />
Familie und Familienplanung<br />
Was ist Mutterschaftsgeld?<br />
Was ist<br />
Erziehungsgeld?<br />
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