Deutsch - Navend
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46 Politische Partizipation, Selbsthilfe und Soziales<br />
Was sind<br />
Rundfunkgebühren?<br />
Wie kann man<br />
sich von den<br />
Rundfunkgebühren<br />
befreien?<br />
Telefongebührenermäßigung<br />
Führerschein und<br />
Autoanmeldung<br />
Fernseh- und Radioprogramme – öffentliche und private – sind in <strong>Deutsch</strong>land nicht umsonst.<br />
Für ihre Nutzung sind Gebühren zu entrichten, die auch zur Finanzierung der jeweiligen<br />
Fernseh- und Radioprogramme beitragen.<br />
Die Gebühren für Radio und Fernsehen betragen täglich 53 Cent. Im Monat sind das<br />
16,15 € egal ob man einen Fernseher und ein Radio nutzt oder nur ein Fernsehgerät. Wer<br />
jedoch nur ein Radio hat, zahlt pro Monat nur 5,32 €. Die Rundfunkgebühren werden an die<br />
Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entrichtet.<br />
Von den Rundfunk- und Fernsehgebühren werden befreit:<br />
– Personen mit geringem Einkommen und Sozialhilfeempfänger;<br />
– Empfänger von Pflegehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz oder nach dem<br />
Bundesversorgungsgesetz;<br />
– Behinderte mit dem Merkmal ‘RF’ im Schwerbehindertenausweis;<br />
– Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz.<br />
Anträge auf Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren nimmt das Sozialamt oder<br />
das Amt für Soziales und Wohnen entgegen.<br />
Personen, die von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit sind, erhalten auf Antrag eine<br />
monatliche Gebührenermäßigung für den Fernsprechhauptanschluss. Anträge auf Telefongebührenbefreiung<br />
nimmt das zuständige Sozialamt oder das Amt für Soziales und Wohnen<br />
entgegen.<br />
Für die Vergabe des Führerscheins ist das zuständige Straßenverkehrsamt in Köln oder Bonn<br />
zuständig. Für den Erwerb des Führerscheins müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben<br />
und sich bei einer Fahrschule anmelden, in der Sie eine theoretische und praktische<br />
Fahrausbildung machen. Bei Anmeldung in einer Fahrschule muss ein Sehtest (beim Optiker)<br />
vorliegen und ein Erste-Hilfe-Kurs besucht werden. Im Anschluss an diese Ausbildung müssen<br />
Sie beim TÜV (Technische-Überwachungs-Vereine) eine theoretische und praktische Prüfung<br />
ablegen. Haben sie beide Prüfungen erfolgreich abgelegt, erhalten sie einen Führerschein.<br />
Dabei ist zu bemerken, dass der Führerschein auch in <strong>Deutsch</strong>land in verschiedene Klassen<br />
(Motorrad, LKW u.a.) unterteilt ist.