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Deutsch - Navend

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46 Politische Partizipation, Selbsthilfe und Soziales<br />

Was sind<br />

Rundfunkgebühren?<br />

Wie kann man<br />

sich von den<br />

Rundfunkgebühren<br />

befreien?<br />

Telefongebührenermäßigung<br />

Führerschein und<br />

Autoanmeldung<br />

Fernseh- und Radioprogramme – öffentliche und private – sind in <strong>Deutsch</strong>land nicht umsonst.<br />

Für ihre Nutzung sind Gebühren zu entrichten, die auch zur Finanzierung der jeweiligen<br />

Fernseh- und Radioprogramme beitragen.<br />

Die Gebühren für Radio und Fernsehen betragen täglich 53 Cent. Im Monat sind das<br />

16,15 € egal ob man einen Fernseher und ein Radio nutzt oder nur ein Fernsehgerät. Wer<br />

jedoch nur ein Radio hat, zahlt pro Monat nur 5,32 €. Die Rundfunkgebühren werden an die<br />

Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entrichtet.<br />

Von den Rundfunk- und Fernsehgebühren werden befreit:<br />

– Personen mit geringem Einkommen und Sozialhilfeempfänger;<br />

– Empfänger von Pflegehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz oder nach dem<br />

Bundesversorgungsgesetz;<br />

– Behinderte mit dem Merkmal ‘RF’ im Schwerbehindertenausweis;<br />

– Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz.<br />

Anträge auf Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren nimmt das Sozialamt oder<br />

das Amt für Soziales und Wohnen entgegen.<br />

Personen, die von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit sind, erhalten auf Antrag eine<br />

monatliche Gebührenermäßigung für den Fernsprechhauptanschluss. Anträge auf Telefongebührenbefreiung<br />

nimmt das zuständige Sozialamt oder das Amt für Soziales und Wohnen<br />

entgegen.<br />

Für die Vergabe des Führerscheins ist das zuständige Straßenverkehrsamt in Köln oder Bonn<br />

zuständig. Für den Erwerb des Führerscheins müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben<br />

und sich bei einer Fahrschule anmelden, in der Sie eine theoretische und praktische<br />

Fahrausbildung machen. Bei Anmeldung in einer Fahrschule muss ein Sehtest (beim Optiker)<br />

vorliegen und ein Erste-Hilfe-Kurs besucht werden. Im Anschluss an diese Ausbildung müssen<br />

Sie beim TÜV (Technische-Überwachungs-Vereine) eine theoretische und praktische Prüfung<br />

ablegen. Haben sie beide Prüfungen erfolgreich abgelegt, erhalten sie einen Führerschein.<br />

Dabei ist zu bemerken, dass der Führerschein auch in <strong>Deutsch</strong>land in verschiedene Klassen<br />

(Motorrad, LKW u.a.) unterteilt ist.

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