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Wer einer Arbeit nachgeht, ist offiziell nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen. Deshalb ist es<br />
in solch einem Fall sehr wichtig, dem Amt für Soziales und Wohnen rechtzeitig mitzuteilen,<br />
dass sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Das Erwerbseinkommen wird immer auf die Hilfe<br />
zum Lebensunterhalt angerechnet.<br />
Die Sozialhilfe soll zur Selbsthilfe befähigen oder diese dauerhaft ergänzen.<br />
Jede/r Sozialhilfeempfänger/in, der/die arbeitsfähig und auf Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
angewiesen ist, muss sich um die Suche nach einer Arbeit bemühen. Im Übrigen müssen<br />
sich grundsätzlich Alleinerziehende um eine Voll- oder zumindest um eine Teilzeitbeschäftigung<br />
oder Heimarbeit bemühen. Ob und in welchem Umfang die Arbeit dem/r Sozialhilfeempfänger/in<br />
zumutbar ist, muss das Sozialamt jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung<br />
der konkreten Lebenssituation klären.<br />
Auf diese Hilfe haben Personen einen Anspruch, die körperlich, geistig oder seelisch behindert<br />
sind und für die entstehenden Kosten (Kranken-, Renten- und Unfallversicherung) nicht aufkommen<br />
können. Wichtige Maßnahmen der Eingliederungshilfe sind:<br />
– ambulante oder stationäre Behandlung;<br />
– sonstige ärztlich verordnete Maßnahmen;<br />
– heilpädagogische Maßnahmen für behinderte Kinder;<br />
– Hilfe zur angemessenen Schulausbildung und Berufsausbildung;<br />
– Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz.<br />
Der Bonn-Ausweis oder der Köln-Pass berechtigt einkommensabhängig, Leistungen der Stadt<br />
Bonn bzw. Köln mit einem 50%igen Nachlass in Anspruch zu nehmen.<br />
Der Nachlass wird z.B. auf folgende städtische Leistungen gewährt:<br />
– für Tarife des ÖPNV (Busse und Bahnen)<br />
– für alle städtischen Schwimmbäder<br />
– auf Eintrittsgelder bei kulturellen Veranstaltungen und Aktivitäten<br />
– auf Teilnahmegebühren bei Veranstaltungen und Sprachkursen der Volkshochschule<br />
– auf Gebühren der städtischen Musikschule<br />
Soziales und Wohnen<br />
Darf man neben<br />
der Sozialhilfe Geld<br />
dazu verdienen?<br />
Muss man für<br />
die Sozialhilfe<br />
arbeiten?<br />
Eingliederungshilfe<br />
für Behinderte<br />
Was ist der<br />
Bonn-Ausweis<br />
oder Köln-Pass?<br />
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