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Deutsch - Navend

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30 Politische Partizipation, Selbsthilfe und Soziales<br />

Welche Rolle<br />

übernimmt der<br />

Ausländerbeirat?<br />

Für die in <strong>Deutsch</strong>land lebenden Zuwanderer/innen, die kein Wahlrecht besitzen, bildet der<br />

Ausländerbeirat das einzige sogenannte institutionalisierte Mittel, um Einfluss auf das politische<br />

Leben in ihrer jeweiligen Kommune zu nehmen. Zusammensetzung und Aufgabenstellung<br />

der Ausländerbeiräte weichen jedoch in den einzelnen Kommunen geringfügig<br />

voneinander ab. In Nordrhein-Westfalen wurde das Institut des Ausländerbeirates in den<br />

Kommunalverfassungen gesetzlich verankert und eine Urwahl festgeschrieben.<br />

So verfügt der Ausländerbeirat über eine beratende Funktion und wird von den Zuwanderern/innen<br />

für einen bestimmten Zeitraum gewählt. Er nimmt unter anderem folgende<br />

Aufgaben wahr:<br />

– die Interessen der Migranten/innen gegenüber dem Stadtrat und<br />

dem/der Oberbürgermeister/in zu vertreten;<br />

– das Zusammenleben von <strong>Deutsch</strong>en und Zuwanderern/innen und die Integration<br />

der Migranten/innen in diese Gesellschaft zu fördern;<br />

– in Zusammenarbeit mit dem Stadtrat und dem/der Oberbürgermeister/in<br />

Öffentlichkeitsarbeit im Interesse von Zuwanderern/innen und für ihr Zusammenleben<br />

mit <strong>Deutsch</strong>en zu leisten;<br />

– zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von bedürftigen Zuwanderern/innen beizutragen;<br />

– mit Vereinen und Initiativen, die sich mit den Problemen von Zuwanderern/innen<br />

beschäftigen, zusammenzuarbeiten und sie zu unterstützen;<br />

– in Politik und Gesellschaft die Willensbildung für kommunales Wahlrecht für alle<br />

Zuwanderern/innen zu fördern.<br />

Mitglieder des Ausländerbeirates haben im Zusammenhang mit den spezifischen Problemen<br />

von Zuwanderern/innen das Rederecht im Stadtrat und können auch an den Sitzungen der<br />

jeweiligen Ausschüsse teilnehmen.<br />

Der Ausländerbeirat verfügt jedoch nicht über ein Antragsrecht im Stadtrat. Doch Mitglieder/innen<br />

des Ausländerbeirates haben in den o.g. Fällen eine beratende Funktion und<br />

können die von ihm vorbereiteten Anträge zum Beschluss in den Stadtrat einbringen.<br />

In den letzten Jahren wurde immer wieder beobachtet, dass das geringe Interesse und<br />

die niedrigen Wahlbeteiligungen von ca. 10-20 % zu Legitimationsproblemen einzelner Ausländerbeiräte<br />

geführt haben.

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