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24 Flüchtlinge und Asyl<br />

Abschiebung<br />

nach Ablehnung<br />

des Asylantrages<br />

Was ist ein<br />

Folgeantrag?<br />

Unterkunft in<br />

Asylbewerberheimen<br />

Amt für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn<br />

Königswinterer Str. 54 53227 Bonn<br />

Tel.: 02 28/77 63 66 Fax: 02 28/77 63 43<br />

Email: heinz.mohr@bonn.de www.bonn.de<br />

Werden die Asylanträge bestandskräftig oder rechtskräftig abgelehnt, müssen die Asylbewerber/innen<br />

binnen einer festgelegten Zeit (in der Regel zwei bis vier Wochen) die Bundesrepublik<br />

<strong>Deutsch</strong>land verlassen. Sie werden schriftlich dazu aufgefordert, die Bundesrepublik<br />

unverzüglich zu verlassen. Tun sie das nicht freiwillig, werden sie abgeschoben. Sie haben<br />

jedoch das Recht, einen begründeten Asylfolgeantrag zu stellen.<br />

Ein Folgeantrag stellt einen Antrag auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens dar und<br />

liegt vor, wenn der Antragsteller nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines<br />

früheren Asylantrags erneut einen Asylantrag stellt.<br />

Folgeanträge führen nur dann zu einem neuen Asylverfahren, wenn der/die Betreffende<br />

vorbringt, dass sich die Sach- und Rechtslage nachträglich zu seinen/ihren Gunsten geändert<br />

hat oder nunmehr neue Beweismittel vorliegen. Da das Bundesamt in diesen Fällen oftmals<br />

keine persönliche Anhörung durchführt, sollten die neuen Beweismittel ausführlich in<br />

schriftlicher Form eingereicht werden. Der/die Antragsteller/in hat den Folgeantrag persönlich<br />

bei der Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, die auch sein/ihr früheres Asylverfahren<br />

bearbeitet hat.<br />

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Köln-Bonner-Raum hat<br />

seinen Standort in Köln. Von dort aus werden dann die Flüchtlinge in die Erstaufnahmeeinrichtungen<br />

verteilt. Die im Köln-Bonner-Raum wohnenden Asylbewerber/innen werden in<br />

unterschiedlichen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Meistens sind es auch Erstaufnahmeeinrichtungen<br />

im Umfeld von Köln oder Bonn. Immer wieder kommt es auch dazu,<br />

dass Asylbewerber/innen ihren Asylantrag zwar in Köln stellen, dort erfasst werden, aber in<br />

Erstaufnahmeeinrichtungen in Hessen oder in Kleinstädten Ostdeutschlands untergebracht<br />

werden. Es ist sehr schwierig, in den gewünschten Orten zu bleiben, weil die Umverteilung<br />

zentral bestimmt wird.<br />

Wenn man relevante Gründe nachweist, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Nichtumverteilung<br />

in einen anderen Ort zu stellen. Dieser Antrag wird für den Köln-Bonner-Raum

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