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Deutsch - Navend

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Anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge, die von den Behörden ein Reisedokument<br />

(Reisepass) erhalten, können ohne weiteres in alle Länder einreisen. Davon ausgeschlossen<br />

sind die Herkunftsländer, aus der die Asylberechtigten geflüchtet sind oder auch Länder, in<br />

denen kritische Zustände drohen. Deshalb wird im Reisedokument auch ausdrücklich darauf<br />

hingewiesen, dass dieses Dokument nicht im Heimatland Gültigkeit hat.<br />

Da die absolute Mehrheit der Asylbewerber/innen nicht arbeiten darf, haben sie Anspruch<br />

auf soziale Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Wert der zu gewährenden<br />

Grundleistung wurde um rund 20 % gegenüber dem Regelsatz des Bundessozialhilfegesetzes<br />

gekürzt.<br />

In vielen Städten wird der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung,<br />

Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushaltes<br />

vorrangig als Sachleistungen gedeckt. Unter Umständen werden auch anstelle dieser Sachleistungen<br />

Wertgutscheine ausgeteilt.<br />

In vielen Fällen erhalten Erwachsene monatlich 40 € und Kinder monatlich 20 €.<br />

Außerdem erhalten sie monatlich auch Pakete (Sachleistungen) mit Verpflegung, Kleidung<br />

und Hygienemitteln. In vielen Städten Nordrhein-Westfalens werden monatlich Geldleistungen<br />

ausgezahlt, mit denen Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt sichern müssen.<br />

Die Höhe der gezahlten Leistungen darf 80 % der Höhe des normalen Sozialhilfesatzes<br />

nicht übersteigen. Für die Vergabe der Sozialhilfe sind die jeweiligen Sozialämter der Städte<br />

zuständig.<br />

Sozialamt der Stadt Köln<br />

Johannis Str. 66-80 50668 Köln<br />

Tel.: 02 21/221-259 30 Fax: 02 21/221-274 47<br />

Email: sozialamt@stadt-koeln.de<br />

Amt für Soziales und Wohnen<br />

Friedrich-Breuer-Str. 65 53225 Bonn<br />

Tel.: 02 28/77 48-24 Fax: 02 28/77 47 49<br />

Email: klaus.flinner@bonn.de<br />

Flüchtlinge und Asyl<br />

In welche Länder<br />

kann man mit dem<br />

Reisedokument<br />

einreisen?<br />

Was besagt das<br />

Asylbewerberleistungsgesetz?<br />

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