10.03.2013 Aufrufe

Deutsch - Navend

Deutsch - Navend

Deutsch - Navend

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Einbürgerung<br />

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 01. Januar 2000 hat die Einbürgerung<br />

bzw. der Eintritt in die deutsche Staatsangehörigkeit eine neue Qualität gewonnen. Mit einer<br />

Reihe von Auflagen können sich Zuwanderer/innen in <strong>Deutsch</strong>land einbürgern.<br />

Seit dem 01. Januar 2000 erwirbt ein Kind ausländischer Eltern mit seiner Geburt in<br />

<strong>Deutsch</strong>land von Gesetzes wegen die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn<br />

– ein Elternteil seit acht Jahren seinen rechtsmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt<br />

in <strong>Deutsch</strong>land hat und<br />

– dieser Elternteil eine Aufenthaltsberechtigung oder seit mindestens drei Jahren eine<br />

unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.<br />

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch den für die Beurkundung der Geburt<br />

des Kindes zuständigen Standesbeamten in das Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde!)<br />

eingetragen und der Behörde, die das Melderegister führt, mitgeteilt. Erst danach ist es<br />

möglich, einen Ausweis für das Kind zu beantragen.<br />

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Kinder ausländischer Eltern die Staatsangehörigkeit(en)<br />

der Eltern erlangen. Sofern sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt<br />

im Inland erwerben, sind sie gleichzeitig Mehrstaatler. Da eine Mehrstaatigkeit nur unter<br />

engen Voraussetzungen geduldet wird, müssen diese Kinder nach Vollendung des<br />

18. Lebensjahres jedoch schriftlich erklären, ob sie die ‘deutsche’ oder die ‘ausländische’<br />

Staatsangehörigkeit behalten wollen. Entscheiden sich die Betroffenen für die deutsche<br />

Staatsangehörigkeit, müssen sie bis zum 23. Lebensjahr nachweisen, dass sie ihre andere<br />

Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben.<br />

Sie verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn<br />

– sie erklären, dass sie eine ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen oder<br />

– sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres keine Erklärung abgeben oder<br />

– bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres kein Nachweis über die Ausbürgerung oder den<br />

Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit geführt wurde.<br />

Einbürgerung<br />

Wie kann man sich<br />

in <strong>Deutsch</strong>land<br />

einbürgern?<br />

Wie erhalten<br />

Kinder ausländischer<br />

Eltern die<br />

Staatsbürgerschaft?<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!