Deutsch - Navend
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Einbürgerung<br />
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 01. Januar 2000 hat die Einbürgerung<br />
bzw. der Eintritt in die deutsche Staatsangehörigkeit eine neue Qualität gewonnen. Mit einer<br />
Reihe von Auflagen können sich Zuwanderer/innen in <strong>Deutsch</strong>land einbürgern.<br />
Seit dem 01. Januar 2000 erwirbt ein Kind ausländischer Eltern mit seiner Geburt in<br />
<strong>Deutsch</strong>land von Gesetzes wegen die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn<br />
– ein Elternteil seit acht Jahren seinen rechtsmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt<br />
in <strong>Deutsch</strong>land hat und<br />
– dieser Elternteil eine Aufenthaltsberechtigung oder seit mindestens drei Jahren eine<br />
unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.<br />
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch den für die Beurkundung der Geburt<br />
des Kindes zuständigen Standesbeamten in das Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde!)<br />
eingetragen und der Behörde, die das Melderegister führt, mitgeteilt. Erst danach ist es<br />
möglich, einen Ausweis für das Kind zu beantragen.<br />
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Kinder ausländischer Eltern die Staatsangehörigkeit(en)<br />
der Eltern erlangen. Sofern sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt<br />
im Inland erwerben, sind sie gleichzeitig Mehrstaatler. Da eine Mehrstaatigkeit nur unter<br />
engen Voraussetzungen geduldet wird, müssen diese Kinder nach Vollendung des<br />
18. Lebensjahres jedoch schriftlich erklären, ob sie die ‘deutsche’ oder die ‘ausländische’<br />
Staatsangehörigkeit behalten wollen. Entscheiden sich die Betroffenen für die deutsche<br />
Staatsangehörigkeit, müssen sie bis zum 23. Lebensjahr nachweisen, dass sie ihre andere<br />
Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben.<br />
Sie verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn<br />
– sie erklären, dass sie eine ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen oder<br />
– sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres keine Erklärung abgeben oder<br />
– bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres kein Nachweis über die Ausbürgerung oder den<br />
Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit geführt wurde.<br />
Einbürgerung<br />
Wie kann man sich<br />
in <strong>Deutsch</strong>land<br />
einbürgern?<br />
Wie erhalten<br />
Kinder ausländischer<br />
Eltern die<br />
Staatsbürgerschaft?<br />
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