Deutsch - Navend
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– ein polizeiliches Führungszeugnis;<br />
– Zusätzlich müssen noch alle Voraussetzungen, wie bei der Erteilung einer unbefristeten<br />
Aufenthaltserlaubnis vorliegen.<br />
Die Aufenthaltsgestattung erhalten Asylbewerber während des Asylverfahrens. Die Aufenthaltsgestattung<br />
ist räumlich beschränkt auf den Zuständigkeitsbereich der zugewiesenen<br />
Ausländerbehörde. Diese kann in dringenden Fällen eine Sondergenehmigung zum Verlassen<br />
des jeweiligen Gebietes erteilen. Termine bei Anwälten und Behörden sowie Bundesamtsund<br />
Gerichtstermine können ohne besondere Erlaubnis wahrgenommen werden.<br />
Die Duldung stellt keine Aufenthaltsgenehmigung dar, sondern bedeutet lediglich, dass der<br />
Aufenthalt in <strong>Deutsch</strong>land geduldet wird, weil verschiedene Abschiebehindernisse bestehen.<br />
Eine Duldung erhalten zumeist Flüchtlinge, die weder als Asylberechtigte anerkannt wurden,<br />
noch das sogenannte kleine Asyl erhielten, die aber aus anderen Gründen nicht abgeschoben<br />
werden können (z.B. humanitäre oder gesundheitliche, Gefahr für Leib und Leben bei<br />
Abschiebung in die Heimat). Die Duldung bezieht sich nur auf ein Bundesland, und sie kann<br />
mit Auflagen (z.B. Verbot der Arbeitsaufnahme) versehen werden. Während dieser Zeit bleibt<br />
die Ausreisepflicht bestehen. Die Duldung wird für maximal zwei Jahre ausgestellt, die die<br />
Erteilung der Aufenthaltsgestattung nach sich trägt.<br />
Jede Person, der/die in <strong>Deutsch</strong>land lebt, ist verpflichtet einen Aufenthaltstitel nachzuweisen.<br />
Dieser Aufenthaltstitel wird in der Regel von der Ausländerbehörde der jeweiligen<br />
Stadt oder Kommune ausgestellt. Wenn es sich hierbei nicht um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis<br />
oder eine Aufenthaltsberechtigung handelt, muss dieser Aufenthaltstitel je<br />
nach Gültigkeitsdauer verlängert werden. Dieser Verlängerungsantrag wird auch bei der<br />
zuständigen städtischen Ausländerbehörde gestellt.<br />
Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes der Bundesstadt Bonn<br />
‘Ausländeramt’<br />
Königswinterer Str. 54 53227 Bonn<br />
Tel.: 02 28/77 63 00 Fax: 02 28/47 81 01<br />
Email: dieter.bindseil@bonn.de www.bonn.de<br />
Zuwanderung<br />
Was bedeutet<br />
Aufenthaltsgestattung?<br />
Was bedeutet<br />
die Duldung?<br />
Wo erhält man<br />
eine Aufenthaltserlaubnis,<br />
-berechtigung<br />
und -gestattung?<br />
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