10.03.2013 Aufrufe

Deutsch - Navend

Deutsch - Navend

Deutsch - Navend

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

einen Teil der bosnischen und kosovo-albanischen Flüchtlinge, die während des Jugoslawienkrieges<br />

in <strong>Deutsch</strong>land Zuflucht gefunden haben.<br />

Nicht jeder Bürgerkrieg ist aber im juristischen Sinne ein humanitärer Grund zur Erteilung<br />

einer Aufenthaltsbefugnis. Der Bürgerkrieg in Kurdistan, Sri Lanka oder in Somalia gilt nicht<br />

als Solcher. Mit einer Aufenthaltsbefugnis können Flüchtlinge theoretisch für immer in<br />

<strong>Deutsch</strong>land bleiben, und zwar wenn sie acht Jahre lang besitzen. Verlängert wird allerdings<br />

nicht automatisch, sondern nur bei weiterem Bestehen der humanitären Gründe. So wurden<br />

zum Beispiel die Befugnisse bosnischer Flüchtlinge, nach Beendigung des Krieges, nicht<br />

mehr verlängert, und sie mussten zurückkehren.<br />

Die Aufenthaltserlaubnis kann befristet oder unbefristet erteilt werden. Um die familiäre<br />

Lebensgemeinschaft herzustellen, wird sie auch für Familienangehörige erteilt. Mit der Aufenthaltserlaubnis<br />

wird später ein rechtlich gesicherter Daueraufenthalt möglich, und es kann<br />

erst nach vielen Hürden ein besserer Status, eine Aufenthaltsberechtigung, bewilligt werden.<br />

Ein/e Zuwanderer/in, der/die hier geboren ist, erhält rechtlich eine Aufenthaltserlaubnis, wenn<br />

mindestens ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt.<br />

a. Befristete Aufenthaltserlaubnis<br />

Das erste Mal wird eine Aufenthaltserlaubnis in regelmäßigen Abständen befristet erteilt.<br />

Üblicherweise wird sie auf ein Jahr, dann zwei und dann wieder zwei Jahre befristet, falls<br />

die Voraussetzung des<br />

– ausreichenden Wohnraums und<br />

– der eigenständigen Existenzsicherung erfüllt sind.<br />

Längere Fristen sind bei der Familienzusammenführung mit deutschen Ehepartnern möglich.<br />

Jedoch liegt die Entscheidung bei pflichtgemäßem Ermessen der Ausländerbehörde.<br />

b. Unbefristete Aufenthaltserlaubnis<br />

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist der erste Schritt der sogenannten Aufenthaltsverfestigung.<br />

Voraussetzung für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis sind:<br />

– der fünfjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis;<br />

– die Verständigung in deutscher Sprache (nach Ermessen des Ausländeramtes);<br />

– ein ausreichender Wohnraum (Mindestwohngrößen werden in den meisten Bundes-<br />

Zuwanderung<br />

Was heißt<br />

Aufenthaltserlaubnis?<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!