Deutsch - Navend
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einen Teil der bosnischen und kosovo-albanischen Flüchtlinge, die während des Jugoslawienkrieges<br />
in <strong>Deutsch</strong>land Zuflucht gefunden haben.<br />
Nicht jeder Bürgerkrieg ist aber im juristischen Sinne ein humanitärer Grund zur Erteilung<br />
einer Aufenthaltsbefugnis. Der Bürgerkrieg in Kurdistan, Sri Lanka oder in Somalia gilt nicht<br />
als Solcher. Mit einer Aufenthaltsbefugnis können Flüchtlinge theoretisch für immer in<br />
<strong>Deutsch</strong>land bleiben, und zwar wenn sie acht Jahre lang besitzen. Verlängert wird allerdings<br />
nicht automatisch, sondern nur bei weiterem Bestehen der humanitären Gründe. So wurden<br />
zum Beispiel die Befugnisse bosnischer Flüchtlinge, nach Beendigung des Krieges, nicht<br />
mehr verlängert, und sie mussten zurückkehren.<br />
Die Aufenthaltserlaubnis kann befristet oder unbefristet erteilt werden. Um die familiäre<br />
Lebensgemeinschaft herzustellen, wird sie auch für Familienangehörige erteilt. Mit der Aufenthaltserlaubnis<br />
wird später ein rechtlich gesicherter Daueraufenthalt möglich, und es kann<br />
erst nach vielen Hürden ein besserer Status, eine Aufenthaltsberechtigung, bewilligt werden.<br />
Ein/e Zuwanderer/in, der/die hier geboren ist, erhält rechtlich eine Aufenthaltserlaubnis, wenn<br />
mindestens ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt.<br />
a. Befristete Aufenthaltserlaubnis<br />
Das erste Mal wird eine Aufenthaltserlaubnis in regelmäßigen Abständen befristet erteilt.<br />
Üblicherweise wird sie auf ein Jahr, dann zwei und dann wieder zwei Jahre befristet, falls<br />
die Voraussetzung des<br />
– ausreichenden Wohnraums und<br />
– der eigenständigen Existenzsicherung erfüllt sind.<br />
Längere Fristen sind bei der Familienzusammenführung mit deutschen Ehepartnern möglich.<br />
Jedoch liegt die Entscheidung bei pflichtgemäßem Ermessen der Ausländerbehörde.<br />
b. Unbefristete Aufenthaltserlaubnis<br />
Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist der erste Schritt der sogenannten Aufenthaltsverfestigung.<br />
Voraussetzung für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis sind:<br />
– der fünfjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis;<br />
– die Verständigung in deutscher Sprache (nach Ermessen des Ausländeramtes);<br />
– ein ausreichender Wohnraum (Mindestwohngrößen werden in den meisten Bundes-<br />
Zuwanderung<br />
Was heißt<br />
Aufenthaltserlaubnis?<br />
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