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Informationen - Stadt Munster

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Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

das Friedhofs- und Bestattungswesen wird in seinen<br />

Erscheinungsformen sehr stark durch Traditionen<br />

beeinflusst. Dennoch gibt es auch hier Veränderungen,<br />

die für den unbefangenen Betrachter<br />

kaum merklich vor sich gehen, über längere Zeiträume<br />

gesehen jedoch Wandlungen deutlich<br />

sichtbar werden lassen.<br />

Viele Formen der Bestattungen sind möglich.<br />

Über Grabstätten, Gebühren, Richtlinien und Gestaltung<br />

erteilt die Friedhofsverwaltung für alle<br />

Friedhöfe Auskunft.<br />

Dieses Faltblatt soll einige Beispiele zeigen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Adolf Köthe<br />

Bürgermeister<br />

I. Allgemeine Grabstätten<br />

Die Grabstätten werden unterschieden nach<br />

Wahl-, Reihen-, Urnenreihen- u. Urnenwahlgrabstätten.<br />

Auf den Grabstätten dürfen im Rahmen<br />

der Richtlinien Grabmale aufgestellt werden.<br />

Wahlgrabstätte 2 Stellen<br />

II. Sonstige Grabstätten<br />

Reihen- und Urnenreihengräber für anonyme Bestattungen<br />

werden als Rasenfläche hergestellt<br />

und von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Zum<br />

Gedenken können am zentralen Gedenkstein<br />

Blumen und Kerzen aufgestellt werden.<br />

Grabfelder für Reihen- und Urnenreihengräber im<br />

Rasen mit einheitlicher Grabplatte werden von der<br />

Friedhofsverwaltung hergestellt und gepflegt.<br />

Grabfelder für Reihen- und Urnenreihengräber mit<br />

einheitlicher bodenbedeckender Bepflanzung und<br />

einheitlicher Grabplatte werden von der Friedhofsverwaltung<br />

hergestellt und gepflegt. Sie werden<br />

durch ca. 5 cm breite Rasenkantsteine eingefasst.<br />

Urnenreihengrab im Friedhain<br />

auf den Friedhöfen <strong>Munster</strong>, Breloh und Alvern.<br />

Viele Formen der Totengedenkstätten sind möglich.<br />

Die dargestellten Beispiele geben Kenntnis<br />

davon, wie den unterschiedlichen Wünschen auf<br />

<strong>Munster</strong>aner Friedhöfen Rechnung getragen wird.<br />

Über die Durchführung einer Bestattung und die<br />

Kosten berät Sie das Bestattungsinstitut. Steinmetzbetriebe<br />

beraten über Gestaltung der Grabmale<br />

und eventueller Grabeinfassungen. Zur<br />

Grabpflege, z.B. auch eines Grabpflegevertrages,<br />

sollten Sie sich durch einen gewerblichen Gartenbaubetrieb<br />

beraten lassen.

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