Informationen - Stadt Munster
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Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
das Friedhofs- und Bestattungswesen wird in seinen<br />
Erscheinungsformen sehr stark durch Traditionen<br />
beeinflusst. Dennoch gibt es auch hier Veränderungen,<br />
die für den unbefangenen Betrachter<br />
kaum merklich vor sich gehen, über längere Zeiträume<br />
gesehen jedoch Wandlungen deutlich<br />
sichtbar werden lassen.<br />
Viele Formen der Bestattungen sind möglich.<br />
Über Grabstätten, Gebühren, Richtlinien und Gestaltung<br />
erteilt die Friedhofsverwaltung für alle<br />
Friedhöfe Auskunft.<br />
Dieses Faltblatt soll einige Beispiele zeigen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Adolf Köthe<br />
Bürgermeister<br />
I. Allgemeine Grabstätten<br />
Die Grabstätten werden unterschieden nach<br />
Wahl-, Reihen-, Urnenreihen- u. Urnenwahlgrabstätten.<br />
Auf den Grabstätten dürfen im Rahmen<br />
der Richtlinien Grabmale aufgestellt werden.<br />
Wahlgrabstätte 2 Stellen<br />
II. Sonstige Grabstätten<br />
Reihen- und Urnenreihengräber für anonyme Bestattungen<br />
werden als Rasenfläche hergestellt<br />
und von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Zum<br />
Gedenken können am zentralen Gedenkstein<br />
Blumen und Kerzen aufgestellt werden.<br />
Grabfelder für Reihen- und Urnenreihengräber im<br />
Rasen mit einheitlicher Grabplatte werden von der<br />
Friedhofsverwaltung hergestellt und gepflegt.<br />
Grabfelder für Reihen- und Urnenreihengräber mit<br />
einheitlicher bodenbedeckender Bepflanzung und<br />
einheitlicher Grabplatte werden von der Friedhofsverwaltung<br />
hergestellt und gepflegt. Sie werden<br />
durch ca. 5 cm breite Rasenkantsteine eingefasst.<br />
Urnenreihengrab im Friedhain<br />
auf den Friedhöfen <strong>Munster</strong>, Breloh und Alvern.<br />
Viele Formen der Totengedenkstätten sind möglich.<br />
Die dargestellten Beispiele geben Kenntnis<br />
davon, wie den unterschiedlichen Wünschen auf<br />
<strong>Munster</strong>aner Friedhöfen Rechnung getragen wird.<br />
Über die Durchführung einer Bestattung und die<br />
Kosten berät Sie das Bestattungsinstitut. Steinmetzbetriebe<br />
beraten über Gestaltung der Grabmale<br />
und eventueller Grabeinfassungen. Zur<br />
Grabpflege, z.B. auch eines Grabpflegevertrages,<br />
sollten Sie sich durch einen gewerblichen Gartenbaubetrieb<br />
beraten lassen.