Schießwarnung für die Truppenübungsplätze Munster 01/13
Schießwarnung für die Truppenübungsplätze Munster 01/13
Schießwarnung für die Truppenübungsplätze Munster 01/13
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Während der umseitig angegebenen Sperrzeiten sind <strong>die</strong><br />
<strong>Truppenübungsplätze</strong> durch Schranken und / oder<br />
Verbotszeichen gesperrt. Ein Betreten und / oder Befahren<br />
der <strong>Truppenübungsplätze</strong> ist nur mit Genehmigung des<br />
TrÜbPl <strong>Munster</strong>, FüTrp gestattet.<br />
Erreichbarkeit während der Dienstzeiten:<br />
05192-12 / 2353 oder 2365 BwKz 2251<br />
<strong>Munster</strong>-NORD<br />
Ziviler Verkehr<br />
Ziviler Besucherverkehr ist außerhalb der Sperrzeiten gestattet:<br />
Auf den Wanderwegen Breloh - Ilsterstau - erster Muno-See<br />
Grenzweg Lopau - Rehrhof ( Schranke 31 ) ausgenommen KFz, Reiter<br />
Zum Lopautal - beschilderte Wanderwege jederzeit<br />
Ziviler Durchgangsverkehr mit KFz ist nur auf der Straße WIS - Fliegerstraße<br />
Platzrandstraße - Wriedeler Tor - Arnoldshof gestattet.<br />
<strong>Munster</strong>-SÜD<br />
Ziviler Durchgangsverkehr ist außerhalb der Sperrzeiten gestattet:<br />
Schranke 50 <strong>Munster</strong> - Bunker Hindenburg - Schranke 26 ( Reiningen ) und<br />
Schranke 33 ( Wietzendorf )<br />
Schranke 10 ( Dethlingen ) - ehem. Sültingen - Schranke 15 ( Kreuzen )<br />
( Ausgenommen KFz )<br />
Zwischen den Schranken 16 ( Kreuzen ) - 18 ( Poitzen ) - 19 ( Winterhoff )<br />
und 24 ( Reiningen ) jederzeit<br />
Das Halten und / oder Verlassen der Straßen und Wege ist<br />
verboten. Vorsicht! Blindgänger, Übungen mit<br />
Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen,<br />
unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige<br />
Gefahr auf den <strong>Truppenübungsplätze</strong>n.<br />
Die Polizei<strong>die</strong>nststellen und <strong>die</strong> Gemeinden werden um<br />
entsprechende örtliche Bekanntgabe und Unterstützung gebeten.<br />
Im Auftrag<br />
Vormwald<br />
Oberstleutnant<br />
( Original gezeichnet )<br />
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