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Schießwarnung für die Truppenübungsplätze Munster 01/13

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Während der umseitig angegebenen Sperrzeiten sind <strong>die</strong><br />

<strong>Truppenübungsplätze</strong> durch Schranken und / oder<br />

Verbotszeichen gesperrt. Ein Betreten und / oder Befahren<br />

der <strong>Truppenübungsplätze</strong> ist nur mit Genehmigung des<br />

TrÜbPl <strong>Munster</strong>, FüTrp gestattet.<br />

Erreichbarkeit während der Dienstzeiten:<br />

05192-12 / 2353 oder 2365 BwKz 2251<br />

<strong>Munster</strong>-NORD<br />

Ziviler Verkehr<br />

Ziviler Besucherverkehr ist außerhalb der Sperrzeiten gestattet:<br />

Auf den Wanderwegen Breloh - Ilsterstau - erster Muno-See<br />

Grenzweg Lopau - Rehrhof ( Schranke 31 ) ausgenommen KFz, Reiter<br />

Zum Lopautal - beschilderte Wanderwege jederzeit<br />

Ziviler Durchgangsverkehr mit KFz ist nur auf der Straße WIS - Fliegerstraße<br />

Platzrandstraße - Wriedeler Tor - Arnoldshof gestattet.<br />

<strong>Munster</strong>-SÜD<br />

Ziviler Durchgangsverkehr ist außerhalb der Sperrzeiten gestattet:<br />

Schranke 50 <strong>Munster</strong> - Bunker Hindenburg - Schranke 26 ( Reiningen ) und<br />

Schranke 33 ( Wietzendorf )<br />

Schranke 10 ( Dethlingen ) - ehem. Sültingen - Schranke 15 ( Kreuzen )<br />

( Ausgenommen KFz )<br />

Zwischen den Schranken 16 ( Kreuzen ) - 18 ( Poitzen ) - 19 ( Winterhoff )<br />

und 24 ( Reiningen ) jederzeit<br />

Das Halten und / oder Verlassen der Straßen und Wege ist<br />

verboten. Vorsicht! Blindgänger, Übungen mit<br />

Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen,<br />

unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige<br />

Gefahr auf den <strong>Truppenübungsplätze</strong>n.<br />

Die Polizei<strong>die</strong>nststellen und <strong>die</strong> Gemeinden werden um<br />

entsprechende örtliche Bekanntgabe und Unterstützung gebeten.<br />

Im Auftrag<br />

Vormwald<br />

Oberstleutnant<br />

( Original gezeichnet )<br />

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