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Gestaltungsrichtlinien - J. Molitor Immobilien | Start

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Checkliste <strong>Gestaltungsrichtlinien</strong> in den Niersteiner Schlossgärten<br />

Präambel<br />

Neben den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schlosspark“<br />

der Gemeinde Nierstein befindet über die ganzheitlich gestalterische baulichen Qualitätssicherung<br />

des Gebietes ein Gestaltungsbeirat.<br />

Erklärtes Ziel des Verfahrens ist die Realisierung eines anspruchsvollen Stadtquartiers, das sich<br />

mit seinen Gebäuden und Außenanlagen in das vorhandene Ortsbild fügt. Es ist eine bewusst<br />

städtische Bebauung gefragt, die den Charakter der traditionellen Niersteiner Haustypologie<br />

fortschreibt.<br />

So soll ein vorbildliches Quartier geschaffen werden, dessen Erscheinungsbild auch in den folgenden<br />

Generationen überzeugend ist und damit zur nachhaltigen Werterhaltung der <strong>Immobilien</strong><br />

beiträgt.<br />

Um diese Qualitätsansprüche realisieren zu können, werden nach Abschluss des Kaufvertrags<br />

(2 Monate) die Entwürfe der Gebäude vom Gestaltungsbeirat beurteilt.<br />

Der Beirat versteht sich hierbei als unterstützendes Gremium, das sich mit den Wünschen des<br />

Bauherrn und seines Architekten auseinandersetzt, zwischen den zukünftigen Nachbarn vermittelt<br />

und Anregungen zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele gibt.<br />

Der Gestaltungsbeirat setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Prof. Hans Kollhoff (Vorsitz)<br />

Hubert L. Deubert, Planungsbüro Städtebau<br />

Franz-Josef Kleinmann, J. <strong>Molitor</strong> <strong>Immobilien</strong> GmbH<br />

Albrecht von Pfeil, Niersteiner Schlossgärten GmbH<br />

Michael Weil, Niersteiner Schlossgärten GmbH<br />

Tina Badrot, J. <strong>Molitor</strong> <strong>Immobilien</strong> GmbH<br />

Carsten Ahr, Stiftung Mathildenhof<br />

Egid Rüger, Gemeinde Nierstein<br />

Stand: 28.09.2012 Seite 1 von 3


Vorgehensweise/Kauf:<br />

• Reservierung des Baugrundstückes<br />

• Entwurfsphase des Bauherren mit seinem Architekten<br />

• Einreichung der Unterlagen bei der NSG zur Beurteilung durch den<br />

Gestaltungsbeirat<br />

• Nach Beurteilung Freigabe der Unterlagen oder gemeinsames Gespräch<br />

zwischen Bauherr, dessen Architekten und dem Gestaltungsbeirat<br />

zur Umsetzung entsprechender Empfehlungen<br />

• Nach Überarbeitung: finale Freigabe der Planung durch den Gestaltungsbeirat, dadurch<br />

Kaufvertrag wirksam<br />

Einzureichende Unterlagen:<br />

• Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1 : 100<br />

• Ansichten im Maßstab 1:100<br />

• Außenanlagenplan im Maßstab 1:100<br />

• Ggf. Details im Maßstab 1:20, 1:10 (Traufe, Sockel, Haustüre, Fenster usw.)<br />

• Material- und Farbkonzept<br />

Gestalterische Leitlinien<br />

Grundlage der Leitlinien ist der rechtsgültige Bebauungsplan „Am Schlosspark“ der Gemeinde<br />

Nierstein.<br />

Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen<br />

Mülleinhausung<br />

Standplätze für bewegliche Abfall- Wertstoffbehälter sind zu den öffentlichen<br />

Verkehrsflächen hin durch Bepflanzungen oder Berankungen ( z.B. wilder Wein) und – soweit<br />

erforderlich- durch zusätzliche Maßnahmen blickdicht abzustimmen, soweit sie nicht<br />

durch Integration in die Gebäude ohnehin fremder Sicht entzogen sind.<br />

Die Abfallstandplätze sind im Zusammenhang mit den sonstigen Nebengebäuden zu<br />

gestalten und im Außenanlagenplan darzustellen.<br />

Garagen/Carports/Gerätehütten<br />

Garten- und Gerätehütten, Carports und Sichtschutzelemente sind mit einheitlichen<br />

Materialien als Stahl- und oder Holzkonstruktionen zu errichten. Die offenen Carports<br />

sind zu begrünen.<br />

Die Nutzung der Vorgärten als Lager- oder Werkstattplatz ist unzulässig.<br />

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Farbkanon<br />

Fassaden<br />

Für Fassaden sind ausschließlich Putz, Naturstein, Backstein sowie partielle Holzverkleidungen<br />

zulässig. Putz ist in Weißtönen oder erdfarben auszuführen. Grelle oder<br />

stark reflektierende Farben sind nicht gestattet. Unzulässig sind Verkleidungen mit<br />

Kunststoff, Faserzementplatten, Waschbeton, Fliesen, Mosaik, Glas, Metall, polierten<br />

oder geschliffenen Werksteinen sowie andere großflächige oder glänzende Materialien.<br />

Weiterhin unzulässig sind aufgesetzte, aufgemalte oder vorgeblendete Fachwerke.<br />

Bei der Sockelausbildung sind unglasierte keramische Platten in gedämpften Farbtönen<br />

sowie heimische Werksteine zulässig.<br />

Die Fassadenmaterialien müssen sich in die beigefügten Farbkanons einordnen. Abstufungen<br />

und dazu harmonierende Farben werden zugelassen.<br />

Dächer<br />

Die Dächer sind mit roten bis rotbraunen Ziegeln oder Materialen, die Ziegeln in ihrem Erscheinungsbild<br />

gleichkommen, einzudecken. Die Verwendung glasierter Ziegel ist unzulässig.<br />

Technische Anlagen zur aktiven Solarenergienutzung sind zulässig, sofern sie flächenbündig<br />

mit der Dachhaut oder im parallelen Abstand von max. 30 cm zur Dachhaut angeordnet werden.<br />

wenn sie auf der straßenabgewandten Seite flächenbündig mit der Dachhaut angeordnet<br />

werden.<br />

Materialität<br />

Die Gesamtfassade der Gebäude ist nach Material, Struktur und Farbe als<br />

Einheit zu betrachten, die Geschosse müssen zueinander in Bezug stehen.<br />

Für Fassaden sind ausschließlich Putz, Naturstein, Backstein sowie partielle Holzverkleidungen<br />

zulässig.<br />

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