Gestaltungsrichtlinien - J. Molitor Immobilien | Start
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Checkliste <strong>Gestaltungsrichtlinien</strong> in den Niersteiner Schlossgärten<br />
Präambel<br />
Neben den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schlosspark“<br />
der Gemeinde Nierstein befindet über die ganzheitlich gestalterische baulichen Qualitätssicherung<br />
des Gebietes ein Gestaltungsbeirat.<br />
Erklärtes Ziel des Verfahrens ist die Realisierung eines anspruchsvollen Stadtquartiers, das sich<br />
mit seinen Gebäuden und Außenanlagen in das vorhandene Ortsbild fügt. Es ist eine bewusst<br />
städtische Bebauung gefragt, die den Charakter der traditionellen Niersteiner Haustypologie<br />
fortschreibt.<br />
So soll ein vorbildliches Quartier geschaffen werden, dessen Erscheinungsbild auch in den folgenden<br />
Generationen überzeugend ist und damit zur nachhaltigen Werterhaltung der <strong>Immobilien</strong><br />
beiträgt.<br />
Um diese Qualitätsansprüche realisieren zu können, werden nach Abschluss des Kaufvertrags<br />
(2 Monate) die Entwürfe der Gebäude vom Gestaltungsbeirat beurteilt.<br />
Der Beirat versteht sich hierbei als unterstützendes Gremium, das sich mit den Wünschen des<br />
Bauherrn und seines Architekten auseinandersetzt, zwischen den zukünftigen Nachbarn vermittelt<br />
und Anregungen zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele gibt.<br />
Der Gestaltungsbeirat setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Prof. Hans Kollhoff (Vorsitz)<br />
Hubert L. Deubert, Planungsbüro Städtebau<br />
Franz-Josef Kleinmann, J. <strong>Molitor</strong> <strong>Immobilien</strong> GmbH<br />
Albrecht von Pfeil, Niersteiner Schlossgärten GmbH<br />
Michael Weil, Niersteiner Schlossgärten GmbH<br />
Tina Badrot, J. <strong>Molitor</strong> <strong>Immobilien</strong> GmbH<br />
Carsten Ahr, Stiftung Mathildenhof<br />
Egid Rüger, Gemeinde Nierstein<br />
Stand: 28.09.2012 Seite 1 von 3
Vorgehensweise/Kauf:<br />
• Reservierung des Baugrundstückes<br />
• Entwurfsphase des Bauherren mit seinem Architekten<br />
• Einreichung der Unterlagen bei der NSG zur Beurteilung durch den<br />
Gestaltungsbeirat<br />
• Nach Beurteilung Freigabe der Unterlagen oder gemeinsames Gespräch<br />
zwischen Bauherr, dessen Architekten und dem Gestaltungsbeirat<br />
zur Umsetzung entsprechender Empfehlungen<br />
• Nach Überarbeitung: finale Freigabe der Planung durch den Gestaltungsbeirat, dadurch<br />
Kaufvertrag wirksam<br />
Einzureichende Unterlagen:<br />
• Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1 : 100<br />
• Ansichten im Maßstab 1:100<br />
• Außenanlagenplan im Maßstab 1:100<br />
• Ggf. Details im Maßstab 1:20, 1:10 (Traufe, Sockel, Haustüre, Fenster usw.)<br />
• Material- und Farbkonzept<br />
Gestalterische Leitlinien<br />
Grundlage der Leitlinien ist der rechtsgültige Bebauungsplan „Am Schlosspark“ der Gemeinde<br />
Nierstein.<br />
Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen<br />
Mülleinhausung<br />
Standplätze für bewegliche Abfall- Wertstoffbehälter sind zu den öffentlichen<br />
Verkehrsflächen hin durch Bepflanzungen oder Berankungen ( z.B. wilder Wein) und – soweit<br />
erforderlich- durch zusätzliche Maßnahmen blickdicht abzustimmen, soweit sie nicht<br />
durch Integration in die Gebäude ohnehin fremder Sicht entzogen sind.<br />
Die Abfallstandplätze sind im Zusammenhang mit den sonstigen Nebengebäuden zu<br />
gestalten und im Außenanlagenplan darzustellen.<br />
Garagen/Carports/Gerätehütten<br />
Garten- und Gerätehütten, Carports und Sichtschutzelemente sind mit einheitlichen<br />
Materialien als Stahl- und oder Holzkonstruktionen zu errichten. Die offenen Carports<br />
sind zu begrünen.<br />
Die Nutzung der Vorgärten als Lager- oder Werkstattplatz ist unzulässig.<br />
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Farbkanon<br />
Fassaden<br />
Für Fassaden sind ausschließlich Putz, Naturstein, Backstein sowie partielle Holzverkleidungen<br />
zulässig. Putz ist in Weißtönen oder erdfarben auszuführen. Grelle oder<br />
stark reflektierende Farben sind nicht gestattet. Unzulässig sind Verkleidungen mit<br />
Kunststoff, Faserzementplatten, Waschbeton, Fliesen, Mosaik, Glas, Metall, polierten<br />
oder geschliffenen Werksteinen sowie andere großflächige oder glänzende Materialien.<br />
Weiterhin unzulässig sind aufgesetzte, aufgemalte oder vorgeblendete Fachwerke.<br />
Bei der Sockelausbildung sind unglasierte keramische Platten in gedämpften Farbtönen<br />
sowie heimische Werksteine zulässig.<br />
Die Fassadenmaterialien müssen sich in die beigefügten Farbkanons einordnen. Abstufungen<br />
und dazu harmonierende Farben werden zugelassen.<br />
Dächer<br />
Die Dächer sind mit roten bis rotbraunen Ziegeln oder Materialen, die Ziegeln in ihrem Erscheinungsbild<br />
gleichkommen, einzudecken. Die Verwendung glasierter Ziegel ist unzulässig.<br />
Technische Anlagen zur aktiven Solarenergienutzung sind zulässig, sofern sie flächenbündig<br />
mit der Dachhaut oder im parallelen Abstand von max. 30 cm zur Dachhaut angeordnet werden.<br />
wenn sie auf der straßenabgewandten Seite flächenbündig mit der Dachhaut angeordnet<br />
werden.<br />
Materialität<br />
Die Gesamtfassade der Gebäude ist nach Material, Struktur und Farbe als<br />
Einheit zu betrachten, die Geschosse müssen zueinander in Bezug stehen.<br />
Für Fassaden sind ausschließlich Putz, Naturstein, Backstein sowie partielle Holzverkleidungen<br />
zulässig.<br />
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