Benutzungssatzung der Stadtbibliothek Mühlhausen (*.pdf 19 KB)
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Ordnung hat die Bibliothek das Recht, Benutzer aus <strong>der</strong> Bibliothek zu weisen und bei<br />
wie<strong>der</strong>holten Verstößen gegen die Verhaltenspflichten von <strong>der</strong> Benutzung <strong>der</strong> Bibliothek<br />
ganz o<strong>der</strong> teilweise o<strong>der</strong> für eine gewisse Dauer auszuschließen und den Benutzerausweis<br />
einzuziehen. Mit dem Benutzungsverhältnis entstandene Verpflichtungen bleiben unberührt.<br />
§11<br />
AUSLEIHE VON VIDEOKASSETTEN UND DVDs<br />
(1) Die Videoausleihe ist gebührenfrei. Die Ausgabe von Videokassetten erfolgt nur an Benutzer,<br />
die im Besitz eines Benutzerausweises <strong>der</strong> <strong>Stadtbibliothek</strong> <strong>Mühlhausen</strong> sind.<br />
(2) Die Leihfrist beträgt pro Videokassette o<strong>der</strong> DVD 1 Woche. In begründeten Einzelfällen<br />
kann die Anzahl <strong>der</strong> Medien o<strong>der</strong> die Benutzungsdauer von <strong>der</strong> Bibliotheksleitung geän<strong>der</strong>t<br />
werden.<br />
(3) Die Entleiher verpflichten sich,<br />
- die urheberrechtlichen Bestimmungen zu befolgen,<br />
- die Videokassetten und DVDs sorgfältig zu behandeln.<br />
(4) Videokassetten sind nur auf technisch einwandfreien Wie<strong>der</strong>gabegeräten des<br />
Aufzeichnungssystems VHS abzuspielen. Die Kassetten sind stets in <strong>der</strong> Hülle aufzubewahren<br />
und vor Wärme und Magnetfel<strong>der</strong>n zu schützen.<br />
(5) Die Kassetten sind vor <strong>der</strong> Rückgabe zurückzuspulen.<br />
(6) Festgestellte Schäden an den Medien sind unverzüglich <strong>der</strong> Bibliothek zu melden.<br />
§ 12<br />
INTERNETNUTZUNG<br />
Das Surfen im Internet ist nur für eingetragene Bibliotheksbenutzer und nach vorheriger Anmeldung beim<br />
verantwortlichen Personal möglich. Die Benutzerkarte muss für die Dauer <strong>der</strong> Internetnutzung in <strong>der</strong><br />
Bibliothek hinterlegt werden. Mindestalter für die Nutzung ist die Vollendung des 14. Lebensjahres. Die<br />
Internetbenutzung ist zeitlich begrenzt. Maximale Nutzungsdauer ist eine Stunde. Bei großem Andrang ist<br />
eine Reservierung möglich und die Nutzungsdauer kann verkürzt werden. Alle aufgesuchten Internetseiten<br />
werden in einem Tagebuch gespeichert. Die <strong>Stadtbibliothek</strong> behält sich das Recht vor, eine Filtersoftware<br />
gegen unerwünschte Inhalte zu installieren und die aufgesuchten Internetadressen gegebenenfalls zu prüfen.<br />
Grundsätzlich verboten ist das Aufsuchen von jugendgefährdenden und an<strong>der</strong>en bedenklichen Inhalten.<br />
Beim Verstoß gegen dieses Verbot wird <strong>der</strong> betreffende Nutzer von <strong>der</strong> weiteren Internetbenutzung auf<br />
Dauer ausgeschlossen. Das Herunterladen von Dateien auf Disketten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Datenträger ist bis auf<br />
weiteres nicht möglich. Kenntnisse und Fähigkeiten für die erfor<strong>der</strong>liche PC- und Internetsoftware werden<br />
vorausgesetzt, inhaltliche Hilfen können vom Personal nur in begrenztem Umfang gegeben werden. Die<br />
bereitgestellte Technik ist ausschließlich für die Internetnutzung vorgesehen, jegliche Manipulation an den<br />
Geräten, insbeson<strong>der</strong>e an Betriebssystemen ist untersagt. Die gesetzlichen Bestimmungen des<br />
Urheberrechts müssen vom Benutzer beachtet werden.<br />
§ 13<br />
HAFTUNG DER BENUTZER