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Benutzungssatzung der Stadtbibliothek Mühlhausen (*.pdf 19 KB)

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Ordnung hat die Bibliothek das Recht, Benutzer aus <strong>der</strong> Bibliothek zu weisen und bei<br />

wie<strong>der</strong>holten Verstößen gegen die Verhaltenspflichten von <strong>der</strong> Benutzung <strong>der</strong> Bibliothek<br />

ganz o<strong>der</strong> teilweise o<strong>der</strong> für eine gewisse Dauer auszuschließen und den Benutzerausweis<br />

einzuziehen. Mit dem Benutzungsverhältnis entstandene Verpflichtungen bleiben unberührt.<br />

§11<br />

AUSLEIHE VON VIDEOKASSETTEN UND DVDs<br />

(1) Die Videoausleihe ist gebührenfrei. Die Ausgabe von Videokassetten erfolgt nur an Benutzer,<br />

die im Besitz eines Benutzerausweises <strong>der</strong> <strong>Stadtbibliothek</strong> <strong>Mühlhausen</strong> sind.<br />

(2) Die Leihfrist beträgt pro Videokassette o<strong>der</strong> DVD 1 Woche. In begründeten Einzelfällen<br />

kann die Anzahl <strong>der</strong> Medien o<strong>der</strong> die Benutzungsdauer von <strong>der</strong> Bibliotheksleitung geän<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

(3) Die Entleiher verpflichten sich,<br />

- die urheberrechtlichen Bestimmungen zu befolgen,<br />

- die Videokassetten und DVDs sorgfältig zu behandeln.<br />

(4) Videokassetten sind nur auf technisch einwandfreien Wie<strong>der</strong>gabegeräten des<br />

Aufzeichnungssystems VHS abzuspielen. Die Kassetten sind stets in <strong>der</strong> Hülle aufzubewahren<br />

und vor Wärme und Magnetfel<strong>der</strong>n zu schützen.<br />

(5) Die Kassetten sind vor <strong>der</strong> Rückgabe zurückzuspulen.<br />

(6) Festgestellte Schäden an den Medien sind unverzüglich <strong>der</strong> Bibliothek zu melden.<br />

§ 12<br />

INTERNETNUTZUNG<br />

Das Surfen im Internet ist nur für eingetragene Bibliotheksbenutzer und nach vorheriger Anmeldung beim<br />

verantwortlichen Personal möglich. Die Benutzerkarte muss für die Dauer <strong>der</strong> Internetnutzung in <strong>der</strong><br />

Bibliothek hinterlegt werden. Mindestalter für die Nutzung ist die Vollendung des 14. Lebensjahres. Die<br />

Internetbenutzung ist zeitlich begrenzt. Maximale Nutzungsdauer ist eine Stunde. Bei großem Andrang ist<br />

eine Reservierung möglich und die Nutzungsdauer kann verkürzt werden. Alle aufgesuchten Internetseiten<br />

werden in einem Tagebuch gespeichert. Die <strong>Stadtbibliothek</strong> behält sich das Recht vor, eine Filtersoftware<br />

gegen unerwünschte Inhalte zu installieren und die aufgesuchten Internetadressen gegebenenfalls zu prüfen.<br />

Grundsätzlich verboten ist das Aufsuchen von jugendgefährdenden und an<strong>der</strong>en bedenklichen Inhalten.<br />

Beim Verstoß gegen dieses Verbot wird <strong>der</strong> betreffende Nutzer von <strong>der</strong> weiteren Internetbenutzung auf<br />

Dauer ausgeschlossen. Das Herunterladen von Dateien auf Disketten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Datenträger ist bis auf<br />

weiteres nicht möglich. Kenntnisse und Fähigkeiten für die erfor<strong>der</strong>liche PC- und Internetsoftware werden<br />

vorausgesetzt, inhaltliche Hilfen können vom Personal nur in begrenztem Umfang gegeben werden. Die<br />

bereitgestellte Technik ist ausschließlich für die Internetnutzung vorgesehen, jegliche Manipulation an den<br />

Geräten, insbeson<strong>der</strong>e an Betriebssystemen ist untersagt. Die gesetzlichen Bestimmungen des<br />

Urheberrechts müssen vom Benutzer beachtet werden.<br />

§ 13<br />

HAFTUNG DER BENUTZER

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