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Einzelhandelskonzept der Stadt Mühlhausen (*.pdf 2907 KB)

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<strong>Einzelhandelskonzept</strong> <strong>Mühlhausen</strong><br />

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Zur Umsetzung des vorgeschlagenen <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es empfiehlt die GMA <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung ein vierstufiges Vorgehen:<br />

1. Beschluss <strong>der</strong> räumlich und inhaltlich definierten zentralen Versorgungsbe-<br />

reiche „Einkaufsinnenstadt“, Nahversorgungslage „Feldstraße“, Nahversor-<br />

gungslage „Forstbergstraße“, Nahversorgungslage „Thomas-Müntzer-<br />

Straße“ und Nahversorgungslage „Wanfrie<strong>der</strong> Straße“ als städtebaulich<br />

schutzwürdige Bereiche und Investitionsvorranggebiete.<br />

2. Beschluss <strong>der</strong> in Tabelle 19 dargestellten „Mühlhäuser Liste“ zentrenrele-<br />

vanter Sortimente. Der Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten<br />

sollte ausschließlich in den definierten zentralen Versorgungsbereichen<br />

angesiedelt o<strong>der</strong> erweitert werden.<br />

Während im zentralen Versorgungsbereich „Einkaufsinnenstadt“ das ge-<br />

samte zentrenrelevante Sortiment angesiedelt werden kann, ist für die<br />

Nahversorgungslagen eine Fokussierung auf den kurzfristigen Bedarfsbe-<br />

reich, d. h. Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriewaren, Apothekerwaren,<br />

Zeitschriften und Schnittblumen, zu empfehlen. Außerhalb <strong>der</strong> abgegrenz-<br />

ten zentralen Versorgungsbereiche sollte die Ansiedlung von Betrieben mit<br />

zentrenrelevanten Warengruppen nur bis zu einer Verkaufsfläche von 200<br />

m² zugelassen werden. Für Geschäftsagglomerationen sollte eine Ober-<br />

grenze von 400 m² VK gelten 1 .<br />

In Zusammenhang mit dem Mühlhäuser Sortimentskonzept ist die Proble-<br />

matik von Randsortimenten bei Ansiedlung o<strong>der</strong> Erweiterung sog. „Mehr-<br />

1 Diese in Absprache mit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Mühlhausen</strong> definierte Son<strong>der</strong>regelung für "Kleinflächen"<br />

verfolgt das Ziel, (einheimischen) Fachhändlern o<strong>der</strong> Ladenhandwerkern in begrenztem<br />

Umfang auch außerhalb <strong>der</strong> zentralen Versorgungsbereiche eine Weiterentwicklung<br />

zu ermöglichen, insbeson<strong>der</strong>e natürlich solchen Händlern, die im Eigentum wirtschaften<br />

o<strong>der</strong> wirtschaften wollen. Die Verkaufsflächenbegrenzungen sind gleichzeitig so<br />

gewählt, daß sich keine Nonfood-Fachmärkte o<strong>der</strong> Lebensmittelmärkte bzw. -discoutern<br />

außerhalb zentraler Versorgungsbereiche etablieren können. Diese Betriebstypen haben<br />

einen Verkaufsflächenbedarf, <strong>der</strong> die Verkaufsflächenvorgabe von 200 m² deutlich überschreitet.<br />

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