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Einzelhandelskonzept der Stadt Mühlhausen (*.pdf 2907 KB)

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<strong>Einzelhandelskonzept</strong> <strong>Mühlhausen</strong><br />

„4.3.3.2 Die Deckung des kurzfristigen täglichen Bedarfs, insbeson<strong>der</strong>e an Nahrungs-<br />

und Genussmitteln, soll wohnortnah gesichert werden. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e<br />

für dünn besiedelte ländliche Teilräume.“<br />

„4.3.3.3 Großflächige Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO sollen<br />

in zentralen Orten höherer Stufe (Konzentrationsgebot) vorgesehen<br />

werden.“<br />

„4.3.3.4 Durch die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben und Einkaufszentren<br />

darf die Funktion benachbarter zentraler Orte und ihrer Versorgungsbereiche<br />

nicht wesentlich beeinträchtigt werden.<br />

Der Bildung von Agglomerationen von nicht großflächigen Einzelhandelsbetrieben<br />

mit innenstadtrelevanten Sortimenten soll an nicht integrierten<br />

Standorten entgegengewirkt werden. Für die Beurteilung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

ist jeweils <strong>der</strong> Gesamtumfang <strong>der</strong> Verkaufsflächen und die Branchenstruktur<br />

zu Grunde zu legen.“<br />

„4.3.3.5 In den Mittelzentren (…) <strong>Mühlhausen</strong> (…) soll <strong>der</strong> gehobene und spezialisierte<br />

Bedarf <strong>der</strong> Bevölkerung des Verflechtungsbereiches gedeckt werden.“<br />

„4.3.3.6 Im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung / Innenstadtentwicklung sollen die Belange<br />

<strong>der</strong> ansässigen Handels- und Dienstleistungseinrichtungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

des innerstädtischen Fachhandels berücksichtigt werden. Eine Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> Innenstädte als Einkaufs- und Dienstleistungsbereiche durch<br />

überdimensionierte und zu viele großflächige Einzelhandelseinrichtungen<br />

an peripher gelegenen Standorten soll vermieden werden. Dies soll in beson<strong>der</strong>em<br />

Maße für die Städte gelten, die im Rahmen <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

Zuschüsse zur städtebaulichen Erneuerung ihres Ortskerns erhalten<br />

bzw. erhalten haben.“<br />

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