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Antrag auf Ausstellung einer Kita - Karte für die - Mühlhausen

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An<br />

Stadtverwaltung <strong>Mühlhausen</strong><br />

Amt <strong>für</strong> Jugend, Sport und Soziales<br />

Ratsstr. 25<br />

99974 <strong>Mühlhausen</strong><br />

Sprechzeiten<br />

Mo.: 09 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr<br />

Die.: 09 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr<br />

Do.: 09 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr<br />

Fr.: 09 – 12 Uhr<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Betreuung eines Kindes in der Stadt <strong>Mühlhausen</strong><br />

(Die <strong>Antrag</strong>stellung sollte mindestens 6 Monate vor dem angestrebten Betreuungsbeginn erfolgen)<br />

<strong>für</strong> Kinder im Alter von 1 Jahr bis Schuleintritt<br />

<strong>für</strong> Kinder im Alter ab 3. Lebensmonat bis 1 Jahr (bitte Punkt 3 beachten und ausfüllen)<br />

<strong>Kita</strong>-Platz außerhalb der Wohnsitzgemeinde (bitte Punkt 4 beachten und ausfüllen lassen)<br />

1. Angaben zum Kind:<br />

Name, Vorname: ___________________________________________________________________<br />

Geburtsdatum: ___________________________________________________________________<br />

Hauptwohnsitz: ___________________________________________________________________<br />

(PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)<br />

2. Angaben zu den Sorgeberechtigten:<br />

2.1. Mutter/Sorgeberechtigte<br />

Name, Vorname: ______________________________________ Tel.:______________________<br />

Geburtsdatum: ___________________________________________________________________<br />

Hauptwohnsitz: ___________________________________________________________________<br />

(PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)<br />

2.2. Vater/Sorgeberechtigter<br />

Name, Vorname: ______________________________________ Tel.:______________________<br />

Geburtsdatum: ___________________________________________________________________<br />

Hauptwohnsitz: ___________________________________________________________________<br />

(PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)<br />

Ich/wir beabsichtige/n, mein/unser Kind ab ___________________ in der Kindertageseinrichtung ________<br />

(Datum)<br />

_____________________________________________ betreuen zu lassen.<br />

(Name der <strong>Kita</strong>)<br />

Wird von der Stadtverwaltung ausgefüllt!<br />

<strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> Nr. _________________<br />

_______________________________ ______________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift der Eltern<br />

1


3. Begründung zur Aufnahme vor Vollendung des ersten Lebensjahres<br />

(bitte Nachweise beifügen)<br />

Ich bin: allein Stehend verheiratet in Lebensgemeinschaft<br />

Erwerbstätigkeit (der Sorgeberechtigten) – bitte wöchentliche Arbeitszeit(en) angeben<br />

häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche (bitte zeitlichen Aufwand angeben)<br />

Teilnahme an <strong>einer</strong> Maßnahme der Arbeitsförderung<br />

Aus- und Fortbildung der Sorgeberechtigten<br />

besonderer Erziehungsbedarf des Kindes<br />

andere Gründe (genaue Begründung erforderlich – bitte Angaben <strong>auf</strong> Zusatzblatt vornehmen)<br />

4. Anmeldung <strong>für</strong> einen <strong>Kita</strong> - Platz außerhalb der Wohnsitzgemeinde<br />

4.1 Bestätigung der Kindertageseinrichtung<br />

Hiermit bestätigen wir, dass umseitig genanntes Kind unsere Einrichtung ab _________________________<br />

besuchen wird. (Datum)<br />

___________________________________________<br />

Datum, Unterschrift und Stempel der Kindertageseinrichtung<br />

4.2 Bestätigung der Wohnsitzgemeinde<br />

Hiermit bestätigen wir, dass <strong>für</strong> umseitig genanntes Kind an <strong>die</strong> bereitstellende Gemeinde / Stadt<br />

_______________________________ <strong>die</strong> Pauschale <strong>für</strong> <strong>die</strong> Betriebskosten nach § 18 Abs. 6 Thür<strong>Kita</strong>G ab<br />

dem Aufnahmetermin geleistet wird.<br />

_________________________________________<br />

Datum, Unterschrift und Stempel der Wohnsitzgemeinde<br />

4.3 Bestätigung freier Kapazität<br />

Hiermit bestätigen wir, dass umseitig genanntes Kind in der Einrichtung _____________________________<br />

ab _________________ <strong>auf</strong>genommen werden kann. (Name der <strong>Kita</strong>)<br />

(Datum)<br />

___________________________ ___________________________<br />

Datum, Unterschrift und Stempel des Datum, Unterschrift und Stempel der<br />

Trägers Stadt / Gemeinde<br />

Bitte beachten Sie das Hinweisblatt zur Beantragung der <strong>Kita</strong> – <strong>Karte</strong>!<br />

2


Hinweise zur Beantragung der <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong><br />

Wozu benötige ich eine <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong>?<br />

Die <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> ist bei der erstmaligen Anmeldung des Kindes in <strong>einer</strong> Kindertageseinrichtung der<br />

Leiterin der Einrichtung vorzulegen. Dadurch sollen Mehrfachanmeldungen vermieden und so allen<br />

Beteiligten eine Planungssicherheit ermöglicht werden.<br />

Die <strong>Karte</strong> verbleibt nach Abschluss des Betreuungsvertrages in der Kindertageseinrichtung. Bei<br />

einem eventuellen Einrichtungswechsel wird <strong>die</strong> <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> dem/n Sorgeberechtigten wieder zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Die <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> wird nur einmal ausgestellt!<br />

Gibt es einen Rechtsanspruch <strong>auf</strong> eine <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong>?<br />

Ja. Die <strong>Ausstellung</strong> der <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> erfolgt <strong>auf</strong> Beantragung und Vorlage folgender Nachweise:<br />

- Für Kinder ab 1 Jahr:<br />

Für <strong>die</strong>se Kinder erfolgt <strong>die</strong> <strong>Ausstellung</strong> ohne Überprüfungen des Beschäftigungsverhältnisses<br />

der Sorgeberechtigten, da <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Kinder in Thüringen ein Rechtsanspruch <strong>auf</strong> eine<br />

Kinderbetreuung besteht. Es muss lediglich der Hauptwohnsitz des Kindes in <strong>Mühlhausen</strong><br />

bestehen.<br />

- Für Kinder unter 1 Jahr:<br />

Die <strong>Ausstellung</strong> der <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> ist an den Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses der<br />

mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Sorgeberechtigten gebunden. Das<br />

Kind muss mit Hauptwohnsitz in <strong>Mühlhausen</strong> gemeldet sein.<br />

- Hinweis zum Hauptwohnsitz des Kindes:<br />

Auf Grund der Bestimmungen des Thüringer Meldegesetzes muss das Kind bei seinen<br />

sorgeberechtigten Eltern bzw. Elternteil oder amtlich bestellten Vormund gemeldet sein! Eine<br />

Anmeldung des Kindes <strong>auf</strong> dritte Personen ist nicht gestattet.<br />

(Beachten Sie auch <strong>die</strong> Hinweise im nächsten Punkt.)<br />

Gibt es <strong>die</strong> <strong>Kita</strong> – <strong>Karte</strong> auch <strong>für</strong> auswärtige Kinder?<br />

Die Aufnahme von auswärtigen Kindern in Kindereinrichtungen der Stadt <strong>Mühlhausen</strong> ist immer<br />

eine Einzelfallregelung, <strong>die</strong> erst nach Sicherstellung des Betreuungsbedarfs <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kinder aus<br />

dem Stadtgebiet und unter finanzieller Hinzuziehung der Heimatgemeinde getroffen werden kann.<br />

Die <strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> kann daher erst nach schriftlicher Zustimmung der<br />

Wohnsitzgemeinde, des Trägers und der <strong>Kita</strong> erfolgen (siehe Seite 2 Punkt 4 im <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong><br />

<strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Kita</strong> – <strong>Karte</strong>).<br />

1


Welche Nachweise müssen vorgelegt werden?<br />

Personalausweis der/des Sorgeberechtigten<br />

Geburtsurkunde des Kindes<br />

Beschäftigungsnachweise (Nur <strong>für</strong> Kinder unter 1 Jahr)<br />

Für <strong>die</strong> mit dem Kind im Haushalt lebenden Sorgeberechtigten gilt als Nachweis der Beschäftigung:<br />

- Bei abhängig Beschäftigten<br />

Arbeitsnachweise mit mindestens 10 Std./Woche (Arbeitsverträge, Bescheinigung zur<br />

Beschäftigung oder Lohnbescheid)<br />

Die Arbeitsnachweise dürfen nicht älter als 6 Wochen sein (Bsp.: Arbeitsvertrag von 2006 +<br />

aktueller Lohnbescheid bzw. aktueller Arbeitsbescheinigung).<br />

- Bei Selbständigen<br />

geeignete Nachweise in Form von Gewerbeanmeldungen oder Steuernummer des Finanzamtes.<br />

Auch Mietverträge <strong>für</strong> Gewerberäume oder Übersichten zum Verk<strong>auf</strong> von Waren können akzeptiert<br />

werden.<br />

- Bei Studenten/Azubis<br />

Stu<strong>die</strong>n- oder Ausbildungsbescheinigung (ein Kontoauszug mit dem Inhalt "Semesterbeitrag <strong>für</strong><br />

Wintersemester 2009/2010" reicht nicht aus)<br />

Die Stu<strong>die</strong>nnachweise dürfen nicht älter als 6 Wochen sein. Beurlaubte Studenten sind nicht<br />

anspruchsberechtigt.<br />

- Bei Förder- und Schulungsmaßnahmen (ALGII)<br />

ALG II - Bescheide inkl. Nachweis <strong>für</strong> Maßnahmen, <strong>die</strong> mehr als 10 Std./Woche beinhalten.<br />

Angebote <strong>für</strong> Schulungsmaßnahmen reichen als Nachweis nicht aus.<br />

- Bei gesundheitlicher Einschränkung eines Elternteils<br />

ärztliches Attest eines Sorgeberechtigten bzgl. <strong>einer</strong> gesundheitlichen Einschränkung zur<br />

Betreuung eines Kindes zu Hause<br />

- Bei Be<strong>für</strong>wortungen des Jugendamtes<br />

Liegen Be<strong>für</strong>wortungen des Jugendamtes zur <strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> vor, wird <strong>die</strong>se ohne<br />

weitere Nachweise ausgestellt.<br />

Wann ist der Aufnahmebeginn?<br />

Die Aufnahmemöglichkeit beginnt ab Tag des Beginns der Beschäftigung des allein Sorgeberechtigten<br />

und bei gemeinsam ausgeübten Sorgerecht ab Tag der gleichzeitigen Beschäftigung der Elternteile.<br />

(Wunschtermine sind unzulässig)<br />

Endet eine befristete Beschäftigung vor dem 1. Geburtstag des Kindes, wird <strong>die</strong> Aufnahmemöglichkeit<br />

bis zum Beschäftigungsende befristet.<br />

Die <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> kann mehrere Monate im Voraus ausgestellt werden.<br />

Sie erhalten <strong>die</strong> <strong>Kita</strong> – <strong>Karte</strong> bei der Stadtverwaltung <strong>Mühlhausen</strong> im Amt <strong>für</strong> Jugend, Sport und<br />

Soziales, Ratsstr. 25 (Hintergebäude).<br />

Tel.: 0 36 01 / 45 22 53 oder 0 36 01 / 45 22 82<br />

SPRECHZEITEN<br />

Mo.: 09 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr<br />

Di.: 09 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr<br />

Do.: 09 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr<br />

Fr.: 09 – 12 Uhr<br />

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