Antrag auf Ausstellung einer Kita - Karte für die - Mühlhausen
Antrag auf Ausstellung einer Kita - Karte für die - Mühlhausen
Antrag auf Ausstellung einer Kita - Karte für die - Mühlhausen
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An<br />
Stadtverwaltung <strong>Mühlhausen</strong><br />
Amt <strong>für</strong> Jugend, Sport und Soziales<br />
Ratsstr. 25<br />
99974 <strong>Mühlhausen</strong><br />
Sprechzeiten<br />
Mo.: 09 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr<br />
Die.: 09 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr<br />
Do.: 09 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr<br />
Fr.: 09 – 12 Uhr<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> Betreuung eines Kindes in der Stadt <strong>Mühlhausen</strong><br />
(Die <strong>Antrag</strong>stellung sollte mindestens 6 Monate vor dem angestrebten Betreuungsbeginn erfolgen)<br />
<strong>für</strong> Kinder im Alter von 1 Jahr bis Schuleintritt<br />
<strong>für</strong> Kinder im Alter ab 3. Lebensmonat bis 1 Jahr (bitte Punkt 3 beachten und ausfüllen)<br />
<strong>Kita</strong>-Platz außerhalb der Wohnsitzgemeinde (bitte Punkt 4 beachten und ausfüllen lassen)<br />
1. Angaben zum Kind:<br />
Name, Vorname: ___________________________________________________________________<br />
Geburtsdatum: ___________________________________________________________________<br />
Hauptwohnsitz: ___________________________________________________________________<br />
(PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)<br />
2. Angaben zu den Sorgeberechtigten:<br />
2.1. Mutter/Sorgeberechtigte<br />
Name, Vorname: ______________________________________ Tel.:______________________<br />
Geburtsdatum: ___________________________________________________________________<br />
Hauptwohnsitz: ___________________________________________________________________<br />
(PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)<br />
2.2. Vater/Sorgeberechtigter<br />
Name, Vorname: ______________________________________ Tel.:______________________<br />
Geburtsdatum: ___________________________________________________________________<br />
Hauptwohnsitz: ___________________________________________________________________<br />
(PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)<br />
Ich/wir beabsichtige/n, mein/unser Kind ab ___________________ in der Kindertageseinrichtung ________<br />
(Datum)<br />
_____________________________________________ betreuen zu lassen.<br />
(Name der <strong>Kita</strong>)<br />
Wird von der Stadtverwaltung ausgefüllt!<br />
<strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> Nr. _________________<br />
_______________________________ ______________________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift der Eltern<br />
1
3. Begründung zur Aufnahme vor Vollendung des ersten Lebensjahres<br />
(bitte Nachweise beifügen)<br />
Ich bin: allein Stehend verheiratet in Lebensgemeinschaft<br />
Erwerbstätigkeit (der Sorgeberechtigten) – bitte wöchentliche Arbeitszeit(en) angeben<br />
häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche (bitte zeitlichen Aufwand angeben)<br />
Teilnahme an <strong>einer</strong> Maßnahme der Arbeitsförderung<br />
Aus- und Fortbildung der Sorgeberechtigten<br />
besonderer Erziehungsbedarf des Kindes<br />
andere Gründe (genaue Begründung erforderlich – bitte Angaben <strong>auf</strong> Zusatzblatt vornehmen)<br />
4. Anmeldung <strong>für</strong> einen <strong>Kita</strong> - Platz außerhalb der Wohnsitzgemeinde<br />
4.1 Bestätigung der Kindertageseinrichtung<br />
Hiermit bestätigen wir, dass umseitig genanntes Kind unsere Einrichtung ab _________________________<br />
besuchen wird. (Datum)<br />
___________________________________________<br />
Datum, Unterschrift und Stempel der Kindertageseinrichtung<br />
4.2 Bestätigung der Wohnsitzgemeinde<br />
Hiermit bestätigen wir, dass <strong>für</strong> umseitig genanntes Kind an <strong>die</strong> bereitstellende Gemeinde / Stadt<br />
_______________________________ <strong>die</strong> Pauschale <strong>für</strong> <strong>die</strong> Betriebskosten nach § 18 Abs. 6 Thür<strong>Kita</strong>G ab<br />
dem Aufnahmetermin geleistet wird.<br />
_________________________________________<br />
Datum, Unterschrift und Stempel der Wohnsitzgemeinde<br />
4.3 Bestätigung freier Kapazität<br />
Hiermit bestätigen wir, dass umseitig genanntes Kind in der Einrichtung _____________________________<br />
ab _________________ <strong>auf</strong>genommen werden kann. (Name der <strong>Kita</strong>)<br />
(Datum)<br />
___________________________ ___________________________<br />
Datum, Unterschrift und Stempel des Datum, Unterschrift und Stempel der<br />
Trägers Stadt / Gemeinde<br />
Bitte beachten Sie das Hinweisblatt zur Beantragung der <strong>Kita</strong> – <strong>Karte</strong>!<br />
2
Hinweise zur Beantragung der <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong><br />
Wozu benötige ich eine <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong>?<br />
Die <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> ist bei der erstmaligen Anmeldung des Kindes in <strong>einer</strong> Kindertageseinrichtung der<br />
Leiterin der Einrichtung vorzulegen. Dadurch sollen Mehrfachanmeldungen vermieden und so allen<br />
Beteiligten eine Planungssicherheit ermöglicht werden.<br />
Die <strong>Karte</strong> verbleibt nach Abschluss des Betreuungsvertrages in der Kindertageseinrichtung. Bei<br />
einem eventuellen Einrichtungswechsel wird <strong>die</strong> <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> dem/n Sorgeberechtigten wieder zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Die <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> wird nur einmal ausgestellt!<br />
Gibt es einen Rechtsanspruch <strong>auf</strong> eine <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong>?<br />
Ja. Die <strong>Ausstellung</strong> der <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> erfolgt <strong>auf</strong> Beantragung und Vorlage folgender Nachweise:<br />
- Für Kinder ab 1 Jahr:<br />
Für <strong>die</strong>se Kinder erfolgt <strong>die</strong> <strong>Ausstellung</strong> ohne Überprüfungen des Beschäftigungsverhältnisses<br />
der Sorgeberechtigten, da <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Kinder in Thüringen ein Rechtsanspruch <strong>auf</strong> eine<br />
Kinderbetreuung besteht. Es muss lediglich der Hauptwohnsitz des Kindes in <strong>Mühlhausen</strong><br />
bestehen.<br />
- Für Kinder unter 1 Jahr:<br />
Die <strong>Ausstellung</strong> der <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> ist an den Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses der<br />
mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Sorgeberechtigten gebunden. Das<br />
Kind muss mit Hauptwohnsitz in <strong>Mühlhausen</strong> gemeldet sein.<br />
- Hinweis zum Hauptwohnsitz des Kindes:<br />
Auf Grund der Bestimmungen des Thüringer Meldegesetzes muss das Kind bei seinen<br />
sorgeberechtigten Eltern bzw. Elternteil oder amtlich bestellten Vormund gemeldet sein! Eine<br />
Anmeldung des Kindes <strong>auf</strong> dritte Personen ist nicht gestattet.<br />
(Beachten Sie auch <strong>die</strong> Hinweise im nächsten Punkt.)<br />
Gibt es <strong>die</strong> <strong>Kita</strong> – <strong>Karte</strong> auch <strong>für</strong> auswärtige Kinder?<br />
Die Aufnahme von auswärtigen Kindern in Kindereinrichtungen der Stadt <strong>Mühlhausen</strong> ist immer<br />
eine Einzelfallregelung, <strong>die</strong> erst nach Sicherstellung des Betreuungsbedarfs <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kinder aus<br />
dem Stadtgebiet und unter finanzieller Hinzuziehung der Heimatgemeinde getroffen werden kann.<br />
Die <strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> kann daher erst nach schriftlicher Zustimmung der<br />
Wohnsitzgemeinde, des Trägers und der <strong>Kita</strong> erfolgen (siehe Seite 2 Punkt 4 im <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong><br />
<strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Kita</strong> – <strong>Karte</strong>).<br />
1
Welche Nachweise müssen vorgelegt werden?<br />
Personalausweis der/des Sorgeberechtigten<br />
Geburtsurkunde des Kindes<br />
Beschäftigungsnachweise (Nur <strong>für</strong> Kinder unter 1 Jahr)<br />
Für <strong>die</strong> mit dem Kind im Haushalt lebenden Sorgeberechtigten gilt als Nachweis der Beschäftigung:<br />
- Bei abhängig Beschäftigten<br />
Arbeitsnachweise mit mindestens 10 Std./Woche (Arbeitsverträge, Bescheinigung zur<br />
Beschäftigung oder Lohnbescheid)<br />
Die Arbeitsnachweise dürfen nicht älter als 6 Wochen sein (Bsp.: Arbeitsvertrag von 2006 +<br />
aktueller Lohnbescheid bzw. aktueller Arbeitsbescheinigung).<br />
- Bei Selbständigen<br />
geeignete Nachweise in Form von Gewerbeanmeldungen oder Steuernummer des Finanzamtes.<br />
Auch Mietverträge <strong>für</strong> Gewerberäume oder Übersichten zum Verk<strong>auf</strong> von Waren können akzeptiert<br />
werden.<br />
- Bei Studenten/Azubis<br />
Stu<strong>die</strong>n- oder Ausbildungsbescheinigung (ein Kontoauszug mit dem Inhalt "Semesterbeitrag <strong>für</strong><br />
Wintersemester 2009/2010" reicht nicht aus)<br />
Die Stu<strong>die</strong>nnachweise dürfen nicht älter als 6 Wochen sein. Beurlaubte Studenten sind nicht<br />
anspruchsberechtigt.<br />
- Bei Förder- und Schulungsmaßnahmen (ALGII)<br />
ALG II - Bescheide inkl. Nachweis <strong>für</strong> Maßnahmen, <strong>die</strong> mehr als 10 Std./Woche beinhalten.<br />
Angebote <strong>für</strong> Schulungsmaßnahmen reichen als Nachweis nicht aus.<br />
- Bei gesundheitlicher Einschränkung eines Elternteils<br />
ärztliches Attest eines Sorgeberechtigten bzgl. <strong>einer</strong> gesundheitlichen Einschränkung zur<br />
Betreuung eines Kindes zu Hause<br />
- Bei Be<strong>für</strong>wortungen des Jugendamtes<br />
Liegen Be<strong>für</strong>wortungen des Jugendamtes zur <strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> vor, wird <strong>die</strong>se ohne<br />
weitere Nachweise ausgestellt.<br />
Wann ist der Aufnahmebeginn?<br />
Die Aufnahmemöglichkeit beginnt ab Tag des Beginns der Beschäftigung des allein Sorgeberechtigten<br />
und bei gemeinsam ausgeübten Sorgerecht ab Tag der gleichzeitigen Beschäftigung der Elternteile.<br />
(Wunschtermine sind unzulässig)<br />
Endet eine befristete Beschäftigung vor dem 1. Geburtstag des Kindes, wird <strong>die</strong> Aufnahmemöglichkeit<br />
bis zum Beschäftigungsende befristet.<br />
Die <strong>Kita</strong> - <strong>Karte</strong> kann mehrere Monate im Voraus ausgestellt werden.<br />
Sie erhalten <strong>die</strong> <strong>Kita</strong> – <strong>Karte</strong> bei der Stadtverwaltung <strong>Mühlhausen</strong> im Amt <strong>für</strong> Jugend, Sport und<br />
Soziales, Ratsstr. 25 (Hintergebäude).<br />
Tel.: 0 36 01 / 45 22 53 oder 0 36 01 / 45 22 82<br />
SPRECHZEITEN<br />
Mo.: 09 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr<br />
Di.: 09 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr<br />
Do.: 09 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr<br />
Fr.: 09 – 12 Uhr<br />
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