09.03.2013 Aufrufe

COMMON LAW UND CIVIL LAW EIN ... - Thomas Fleiner

COMMON LAW UND CIVIL LAW EIN ... - Thomas Fleiner

COMMON LAW UND CIVIL LAW EIN ... - Thomas Fleiner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

vollstreckt werden, ohne dass es hierfür einer weiteren Konkretisierung bedarf, und<br />

wirkt somit faktisch wie ein richterliches Urteil. 88<br />

Die Rechtsfigur der Verfügung ist im schweizerischen Verwaltungsrecht deswegen so<br />

zentral, weil nur bei Vorliegen einer solchen dem Einzelnen Rechtsschutz in der<br />

Verwaltungsrechtspflege gewährt werden kann. 89<br />

Dies im Gegensatz zum englischen Common Law, dem dieses Institut fremd ist und<br />

das einzig darauf achtet, ob ein Rechtsmittel oder eine bestimmte Klagemöglichkeit<br />

gegeben ist, mit welchen der Einzelne seinen Anspruch gegen die Verwaltung<br />

durchsetzen kann.<br />

F. Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />

1. Zuständigkeit<br />

In der Schweiz sind für die Verwaltungsrechtspflege besondere, von der Verwaltung<br />

unabhängige richterliche Instanzen vorgesehen (Rekurskommissionen,<br />

Verwaltungsgerichte), welche die Rechtmässigkeit des Verwaltungshandelns<br />

überprüfen. 90 Allerdings ist ihre Überprüfungsbefugnis insofern beschränkt, als sie<br />

nur eine Rechtskontrolle und keine Ermessenskontrolle vornehmen können. 91<br />

Man unterscheidet generell zwischen allgemeinen Verwaltungsgerichten und<br />

Spezialverwaltungsgerichten. Ein allgemeines Verwaltungsgericht (z.B. das<br />

Verwaltungsgericht des Kanton Zürich) liegt vor, wenn sich sein<br />

Zuständigkeitsbereich auf alle Streitigkeiten in sämtlichen Sachgebieten des<br />

Verwaltungsrechts erstreckt. Demgegenüber befasst sich ein<br />

Spezialverwaltungsgericht mit Streitigkeiten aus einem bestimmten Sachbereich des<br />

Verwaltungsrechts. Auf Bundesebene ist z.B. das Eidgenössische<br />

Versicherungsgericht in Luzern für sämtliche Streitigkeiten im Bereich des<br />

Sozialversicherungsrechts zuständig. Der Vorteil eines solchen<br />

Spezialverwaltungsgerichtes liegt darin, dass hier Richter gewählt werden, die über<br />

besonderes Fachwissen im jeweiligen Sachbereich verfügen. 92<br />

88 HÄFELIN/MÜLLER, S.180 Rz 864.<br />

89 TSCHANNEN/ZIMMERLI, § 28 Rz 41.<br />

90 SEILER, S. 262.<br />

91 HÄFELIN/MÜLLER, S. 400 Rz 1930.<br />

92 HÄFELIN/MÜLLER, S. 389 Rz 1874 ff.<br />

20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!