09.03.2013 Aufrufe

COMMON LAW UND CIVIL LAW EIN ... - Thomas Fleiner

COMMON LAW UND CIVIL LAW EIN ... - Thomas Fleiner

COMMON LAW UND CIVIL LAW EIN ... - Thomas Fleiner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

entfalten, wenn es vorher durch einen innerstaatlichen Umsetzungsakt ins nationale<br />

Recht umgeformt worden ist. 73 Man spricht hier vom Dualistischen System, dies im<br />

Gegensatz zum Monistischen System, welches es den Staaten ermöglicht, das<br />

Völkervertragsrecht unmittelbar anzuwenden. Mit anderen Worten, es braucht hier<br />

keinen Transformationsakt.<br />

Fazit<br />

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass beide Rechtssysteme unterschiedliche<br />

rechtsgeschichtliche Entwicklungen hinter sich haben, die sie nachhaltig beeinflusst<br />

und dazu geführt haben, dass sich zwei eigenständige, sich in vielerlei Hinsicht<br />

voneinander unterscheidende Rechtssysteme gegenüber stehen.<br />

Es wurde festgestellt, dass beide Rechtsstraditionen von unterschiedlichen<br />

Staatsverständnissen ausgehen, aus denen sich die Rolle des Staates jeweils anders<br />

definiert. Ferner haben wir einen Vorrang des Verfahrensrechtes im Common Law<br />

gegenüber dem materiellen Recht ausmachen können, der seinerseits die Stellung des<br />

Richters im Prozess beeinflusst.<br />

Nicht zu vergessen sind ferner die Unterschiede im Bereich der Rechtsquellen, zumal<br />

das Common Law in erster Linie auf Case Law (Rechtsprechung der Gerichte) und<br />

das Civil Law auf Gesetzestext basiert. Auch wurde auf einige Unterschiede im<br />

Bereich der Stellung der Grundrechte und des Völkerrechts hingewiesen.<br />

Schliesslich wurden auch die Trennung zwischen privatem und öffentlichem Recht<br />

und das daraus resultierende unterschiedliche Verwaltungsrecht und die ebenso<br />

unterschiedliche Verwaltungsgerichtsbarkeit untersucht.<br />

Unter dem nachfolgenden Titel werden diese Unterschiede nun im Zusammenhang<br />

mit dem schweizerischen Recht gesetzt und mit Letzterem verglichen.<br />

73 KÄLIN/EPINEY, S. 92.<br />

16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!