COMMON LAW UND CIVIL LAW EIN ... - Thomas Fleiner
COMMON LAW UND CIVIL LAW EIN ... - Thomas Fleiner
COMMON LAW UND CIVIL LAW EIN ... - Thomas Fleiner
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Rechtsentwicklung beitragen, wenn auch nur in Form der Gesetzesauslegung und<br />
weniger in Form einer eigentlichen Rechtsschöpfung. 67<br />
I. Grundrechte<br />
In den Staaten mit Civil Law Tradition, die ja bekanntlich von den Vorstellungen von<br />
Hobbes geprägt sind, gewährt und garantiert die Verfassung die Grundrechte der<br />
Individuen. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass sich die Bürger nötigenfalls<br />
gegen Verletzungen ihrer Freiheitsrechte zur Wehr setzen können. Die Verwaltungs-<br />
und Verfassungsgerichte müssen demzufolge auf eventuelle Beschwerden der<br />
Privatpersonen betreffend der Verletzung ihrer verfassungsmässigen Rechte<br />
eintreten. 68 Ferner reichen ihre Kompetenzen nur soweit, wie die Verfassung es ihnen<br />
erlaubt. 69<br />
Im Common Law System geht man hingegen von einem Vorverfassungsverständnis<br />
der Grundrechte aus, das auf John Locke zurückzuführen ist. Das bedeutet, dass die<br />
Bürger von Anfang an Träger solcher vorstaatlicher Rechte sind und, anders als im<br />
Civil Law System, nicht darauf angewiesen sind, dass ihnen solche Rechte erst durch<br />
die Verfassung garantiert werden. Weil diese Rechte sich aus dem Naturrecht<br />
ergeben, sind sie unverzichtbar. Der Staat kann nur dann in diese Rechte eingreifen,<br />
wenn er dazu ausdrücklich ermächtigt ist. 70<br />
Weiter ist zu beachten, dass während die Civil Law Länder in erster Linie materielle<br />
Freiheitsrechte gewähren, die Common Law Länder v.a. Verfahrensrechte<br />
garantieren 71 , womit einmal mehr die zentrale Bedeutung des Verfahrensrechtes im<br />
Common Law System unterstrichen wird.<br />
J. Völkerrecht<br />
In den Staaten des Common Law Systems (mit Ausnahme der USA) können die<br />
Gerichte das internationale Völkervertragsrecht nicht unmittelbar anwenden. 72 Das<br />
internationale Völkervertragsrecht kann erst dann seine Wirkungen im Inland<br />
67 DAVID/GRASSMANN, S. 199.<br />
68 FL<strong>EIN</strong>ER, Wem Gott ein Amt gibt, S. 158.<br />
69 BASTA FL<strong>EIN</strong>ER/FL<strong>EIN</strong>ER, S. 192.<br />
70 FL<strong>EIN</strong>ER, Rechtsvergleichende Überlegungen, S. 47 f.<br />
71 BASTA FL<strong>EIN</strong>ER/FL<strong>EIN</strong>ER, S. 262.<br />
72 BASTA FL<strong>EIN</strong>ER/FL<strong>EIN</strong>ER, S. 331.<br />
15