NEWSLETTER I/2012 - THW-Jugend eV

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09.03.2013 Aufrufe

Neuigkeiten aus der Bundesgeschäftsstelle/Neues vom Bundesvorstand Abgabe der Mitgliederlisten bis zum 1. April Der 1. April naht und somit der Stichtag zur Abgabe einer aktuellen Mitgliederliste für die Gruppenarbeit (4311). Voraussetzung, um in den Genuss einer Förderung durch die THW-Jugend zu kommen, ist die Einreichung einer komplett ausgefüllten Mitgliederliste im Original. Sie muss bis zum 1. April in der Bundesgeschäftsstelle der THW-Jugend e.V. in Bonn eingegangen sein. Die Förderung beträgt 50 Euro pro Junghelferin oder Junghelfer im Alter zwischen 10 und 18 Jahren. Aufgrund der Mitgliederliste erstellt die Bundesgeschäftsstelle einen Förderbescheid, der Ende April beziehungsweise Anfang Mai an die Jugendgruppen verschickt wird. Dort sind alle wichtigen Informationen zu den Förder- und Abrechnungsrichtlinien enthalten. „Junge Helden“ – Projekt der Länderjugend Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt Die ersten beiden großen Veranstaltungen im Rahmen des Projektes „Junge Helden“ der Länderjugend Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt haben im Januar und Februar erfolgreich stattgefunden. Im April sind die Jungen Helden das nächste Mal unterwegs. Im Januar fand das Jugendsprecherforum in Potsdam statt. Zwei Tage verbrachten die Jugendlichen gemeinsam und führten heiße Diskussionen wie eine perfekte Jugendsprecherin/ein perfekter Jugendsprecher sein sollte, welche Strukturen und Aufgaben es bei der THW-Jugend gibt und wie man sich als Jugendsprecherin oder Jugendsprecher einbringen kann. Im Februar konnten sich die Jugendlichen in Magdeburg beim Seminar „Junge Helden unterwegs...“ aktiv beteiligen. Angeboten wurden drei Workshops: „Watt ihr Volt – Elektronik für Einsteiger“, „Werkzeugkoffer für Jugendleiter/-innen“ und „Du willst - Du kannst! – Organisation von Veranstaltungen“. Im April sind die Jungen Helden vom 20. bis 22. April in Dessau unterwegs. Dort gibt es für Jugendliche, Jugendleiterinnen und Jugendleiter, Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuer sowie sonst alle Interessierten wieder die Wahlmöglichkeit zwischen drei Workshop-Themen. Mehr Infos dazu gibt es im Internet unter www.thw-jugend-bebbst.de. Neue Vereinbarung zu den Mini-Gruppen Bundesjugendleiter Michael Becker und THW-Präsident Albrecht Broemme unterzeichneten am 23. Februar 2012 eine neue Anschlussvereinbarung für Mini-Gruppen. Die Kooperation zwischen Bundesanstalt THW und THW-Jugend, mit dem Ziel technikbegeisterte Kinder im Alter von 6 bis 9 Jahren spielerisch an das THW heranzuführen, wird damit für weitere zwei Jahre bis Ende 2014 verlängert. Wichtigste Neuerungen sind darin der Wegfall der Obergrenze für die Beteiligung von Ortsverbänden und die Möglichkeit der Mini-Gruppen, eine finanzielle Förderung durch die THW-Jugend in Höhe von 150 Euro zu beantragen. Allen Mini-Gruppen schickt die Bundesgeschäftsstelle in Kürze die aktualisierten Unterlagen zu. Die neue Vereinbarung sowie das überarbeitete Merkblatt „Mini-Gruppen“ stehen auf der Homepage in der Rubrik „Service“ bei den Förderanträgen zum Download zur Verfügung. Neue Geschäftsstellen für die Landesjugenden Mehrere Landesjugenden haben in den vergangenen Monaten hauptamtlich besetzte Geschäftsstellen eingerichtet, die die Landesjugendleitungen bei ihrer Arbeit unterstützen. Das Büro der Länderjugend Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt ist unter buero@thw-jugend-bebbst.de und den Durchwahlen 030-233 20 47–11/12 zu erreichen. Die Landesgeschäftsstelle der Landesjugend Bremen, Niedersachsen in Osnabrück erreicht ihr unter lgst@thw-jugend-hbni.de und mittwochs ab 17 Uhr unter der Telefonnummer 05 41-58 04 95 01. In Saarbrücken hat die Landesjugend Saarland ihre Geschäftsstelle eingerichtet. Sie ist unter der E-Mail-Adresse heike.becker@thw-jugend-saarland.de und der Rufnummer 06 81-75 39 72 30 zu erreichen. Newsletter 22.03.2012 www.thw-jugend.de 2

Vorlage für Präsentationen und aktualisierte Gestaltungsrichtlinien In den vergangenen Wochen sind im Internet weitere Gestaltungsvorlagen im neuen Design der THW-Jugend veröffentlicht worden. In der Rubrik „Service“ stehen nun unter anderem Vorlagen für PowerPoint-Präsentationen, Plakate und Broschüren im Format Din A4 zum Herunterladen bereit. Außerdem wurde eine aktualisierte Version der Gestaltungsrichtlinien veröffentlicht. Die Richtlinien enthalten nun zusätzlich auch die Definition der Farbtöne in RGB, die Definition der Farbtöne und der Schriftart für Internetauftritte, eine ausführlichere Definition des dreifarbigen Balkens und Beschreibungen für Broschüren, Plakate, Präsentationen und des Internetauftritts der THW-Jugend. Bundesverdienstmedaille für ehemalige Länderjugendleiterin Stephanie Hörning-Mohr, ehemalige Länderjugendleiterin für Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, wurde im Februar mit der Bundesverdienstmedaille ausgezeichnet. Der Berliner Innensenator Frank Henkel überreichte ihr den Orden im Namen von Bundespräsident Christian Wulff. Die Bundesrepublik ehrt damit ihr großes ehrenamtliches Engagement im deutschen Bevölkerungsschutz. Stephanie Hörning-Mohr trat 1993 in die THW-Jugend ein. Nach einer Zeit als Jugendbetreuerin übernahm sie bis zum Jahr 2010 für sieben Jahre das Amt der Länderjugendleiterin. Seit April 2009 leitet sie als Ortsbeauftragte den OV Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf und seit Februar ist sie zudem stellvertretende Landessprecherin für Berlin. Das neue Bundeskinderschutzgesetz Am 1. Januar ist das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft getreten. Mit dem BKiSchG soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Misshandlungen, Vernachlässigung und Missbrauch verbessert werden. Für Jugendverbände und Jugendgruppen ergibt sich durch das Inkrafttreten des Gesetzes kein direkter Handlungsbedarf. Die beiden relevanten Regelungen (§72a (4) Führungszeugnisse von Ehrenamtlichen bei freien Trägern und §79a i.V. mit §74 Qualitätsentwicklung) richten sich an öffentliche Träger. In der THW-Jugend als freiem Träger der Jugendhilfe müssen Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuer nur dann erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen, wenn es eine entsprechende Vereinbarung mit dem zuständigen Jugendamt oder Jugendring gibt. In einer solchen Vereinbarung muss die Vorlage von Führungszeugnissen unter konkret definierten Rahmenbedingungen schriftlich festgehalten werden. Ist diese Vorlagepflicht in einer Vereinbarung nicht beschrieben, muss kein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Bisher bestehen solche Vereinbarungen noch nicht, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und die Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe erarbeiten derzeit bundesweite Empfehlungen. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Deutschen Bundesjugendrings unter http://www.dbjr.de/nationalejugendpolitik/kinderschutzgesetz.html. Grundsätzlich zu beachten ist, dass Führungszeugnisse nicht durch THW oder THW-Jugend archiviert werden dürfen. Es darf nur ein Vermerk über die Vorlage eines Führungszeugnisses gemacht werden. Partizi...was? – Ach so, Beteiligung! Wenn ihr wissen wollt, was Beteiligung ist und wie sie im Alltag mit eurer Jugendgruppe funktionieren kann, dann empfehlen wir euch die neue Arbeitshilfe „Mit uns bestimmt! Das Rettungsbuch für Kinder- und Jugendbeteiligung im Verbandsalltag“. Unter der Federführung der THW-Jugend haben die sieben helfenden Jugendverbände (H7) eine gemeinsame Arbeitshilfe zum Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Jugendverband erstellt. Die Arbeitshilfe bietet euch viele nützliche Anregungen für euren Verbandsalltag, Beteiligungschancen, Motivationsmethoden und jede Menge praktische Tipps. Als gedrucktes Heft wurde die Broschüre bereits an alle Jugendgruppen verschickt. Die Onlineversion könnt ihr auf der Homepage bei den Downloads unter „Publikationen“ einsehen und herunterladen. Weitere Informationen erhaltet ihr bei ruzica.sajic@thw.de. Newsletter 22.03.2012 www.thw-jugend.de 3

Neuigkeiten aus der Bundesgeschäftsstelle/Neues vom Bundesvorstand<br />

Abgabe der Mitgliederlisten bis zum 1. April<br />

Der 1. April naht und somit der Stichtag zur Abgabe einer aktuellen Mitgliederliste für die Gruppenarbeit<br />

(4311). Voraussetzung, um in den Genuss einer Förderung durch die <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> zu kommen,<br />

ist die Einreichung einer komplett ausgefüllten Mitgliederliste im Original. Sie muss bis zum 1. April<br />

in der Bundesgeschäftsstelle der <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V. in Bonn eingegangen sein. Die Förderung beträgt<br />

50 Euro pro Junghelferin oder Junghelfer im Alter zwischen 10 und 18 Jahren.<br />

Aufgrund der Mitgliederliste erstellt die Bundesgeschäftsstelle einen Förderbescheid, der Ende April<br />

beziehungsweise Anfang Mai an die <strong>Jugend</strong>gruppen verschickt wird. Dort sind alle wichtigen Informationen<br />

zu den Förder- und Abrechnungsrichtlinien enthalten.<br />

„Junge Helden“ – Projekt der Länderjugend Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt<br />

Die ersten beiden großen Veranstaltungen im Rahmen des Projektes „Junge<br />

Helden“ der Länderjugend Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt haben im Januar<br />

und Februar erfolgreich stattgefunden. Im April sind die Jungen Helden<br />

das nächste Mal unterwegs.<br />

Im Januar fand das <strong>Jugend</strong>sprecherforum in Potsdam statt. Zwei Tage verbrachten<br />

die <strong>Jugend</strong>lichen gemeinsam und führten heiße Diskussionen wie eine<br />

perfekte <strong>Jugend</strong>sprecherin/ein perfekter <strong>Jugend</strong>sprecher sein sollte, welche<br />

Strukturen und Aufgaben es bei der <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> gibt und wie man sich als<br />

<strong>Jugend</strong>sprecherin oder <strong>Jugend</strong>sprecher einbringen kann. Im Februar konnten<br />

sich die <strong>Jugend</strong>lichen in Magdeburg beim Seminar „Junge Helden unterwegs...“ aktiv beteiligen. Angeboten<br />

wurden drei Workshops: „Watt ihr Volt – Elektronik für Einsteiger“, „Werkzeugkoffer für <strong>Jugend</strong>leiter/-innen“<br />

und „Du willst - Du kannst! – Organisation von Veranstaltungen“.<br />

Im April sind die Jungen Helden vom 20. bis 22. April in Dessau unterwegs. Dort gibt es für <strong>Jugend</strong>liche,<br />

<strong>Jugend</strong>leiterinnen und <strong>Jugend</strong>leiter, <strong>Jugend</strong>betreuerinnen und <strong>Jugend</strong>betreuer sowie sonst alle<br />

Interessierten wieder die Wahlmöglichkeit zwischen drei Workshop-Themen. Mehr Infos dazu gibt es<br />

im Internet unter www.thw-jugend-bebbst.de.<br />

Neue Vereinbarung zu den Mini-Gruppen<br />

Bundesjugendleiter Michael Becker und <strong>THW</strong>-Präsident Albrecht Broemme unterzeichneten am 23.<br />

Februar <strong>2012</strong> eine neue Anschlussvereinbarung für Mini-Gruppen. Die Kooperation zwischen Bundesanstalt<br />

<strong>THW</strong> und <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong>, mit dem Ziel technikbegeisterte Kinder im Alter von 6 bis 9 Jahren<br />

spielerisch an das <strong>THW</strong> heranzuführen, wird damit für weitere zwei Jahre bis Ende 2014 verlängert.<br />

Wichtigste Neuerungen sind darin der Wegfall der Obergrenze für die Beteiligung von Ortsverbänden<br />

und die Möglichkeit der Mini-Gruppen, eine finanzielle Förderung durch die <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> in Höhe von<br />

150 Euro zu beantragen. Allen Mini-Gruppen schickt die Bundesgeschäftsstelle in Kürze die aktualisierten<br />

Unterlagen zu. Die neue Vereinbarung sowie das überarbeitete Merkblatt „Mini-Gruppen“ stehen<br />

auf der Homepage in der Rubrik „Service“ bei den Förderanträgen zum Download zur Verfügung.<br />

Neue Geschäftsstellen für die Landesjugenden<br />

Mehrere Landesjugenden haben in den vergangenen Monaten hauptamtlich besetzte Geschäftsstellen<br />

eingerichtet, die die Landesjugendleitungen bei ihrer Arbeit unterstützen. Das Büro der Länderjugend<br />

Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt ist unter buero@thw-jugend-bebbst.de und den Durchwahlen<br />

030-233 20 47–11/12 zu erreichen. Die Landesgeschäftsstelle der Landesjugend Bremen, Niedersachsen<br />

in Osnabrück erreicht ihr unter lgst@thw-jugend-hbni.de und mittwochs ab 17 Uhr unter der Telefonnummer<br />

05 41-58 04 95 01. In Saarbrücken hat die Landesjugend Saarland ihre Geschäftsstelle<br />

eingerichtet. Sie ist unter der E-Mail-Adresse heike.becker@thw-jugend-saarland.de und der Rufnummer<br />

06 81-75 39 72 30 zu erreichen.<br />

Newsletter 22.03.<strong>2012</strong> www.thw-jugend.de 2

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