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7815/09 - Öffentliches Register der Ratsdokumente - Europa

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(3) Unbeschadet des Artikels 23 findet die Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom<br />

13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden <strong>der</strong> Mitgliedstaaten<br />

und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit <strong>der</strong> Kommission im Hinblick auf die ordnungs-<br />

gemäße Anwendung <strong>der</strong> Zoll- und <strong>der</strong> Agrarregelung 1 entsprechende Anwendung, insbeson<strong>der</strong>e<br />

was die Vertraulichkeit <strong>der</strong> Angaben betrifft.<br />

(4) Die Kommission kann im Benehmen mit <strong>der</strong> nach Artikel 23 eingesetzten<br />

Koordinierungsgruppe "Güter mit doppeltem Verwendungszweck" ein sicheres, verschlüsseltes<br />

System für den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls <strong>der</strong><br />

Kommission einrichten.<br />

(5) Es liegt in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Mitgliedstaaten, Ausführern und Vermittlern, die in ihrem<br />

Hoheitsgebiet ansässig o<strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassen sind, Leitlinien an die Hand zu geben. Die Kommission<br />

und <strong>der</strong> Rat können ebenfalls Leitlinien und/o<strong>der</strong> Empfehlungen in Bezug auf bewährte Verfahren<br />

für die in dieser Verordnung behandelten Aspekte zur Verfügung stellen.<br />

(6) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Einklang mit <strong>der</strong> Richtlinie 95/46/EG<br />

des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher<br />

Personen bei <strong>der</strong> Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr 2 und <strong>der</strong><br />

Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000<br />

zum Schutz natürlicher Personen bei <strong>der</strong> Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe<br />

und Einrichtungen <strong>der</strong> Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr 3 .<br />

1 ABl. L 82 vom 22.3.1997, S. 1.<br />

2 ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.<br />

3 ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.<br />

<strong>7815</strong>/<strong>09</strong> AF/ar 29<br />

DG E WMD DE

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