09.03.2013 Aufrufe

7815/09 - Öffentliches Register der Ratsdokumente - Europa

7815/09 - Öffentliches Register der Ratsdokumente - Europa

7815/09 - Öffentliches Register der Ratsdokumente - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

KAPITEL III<br />

AUSFUHRGENEHMIGUNG UND GENEHMIGUNG VON<br />

VERMITTLUNGSTÄTIGKEITEN<br />

Artikel 9<br />

(1) Mit dieser Verordnung wird für bestimmte Ausfuhren eine Allgemeine Ausfuhrgenehmi-<br />

gung <strong>der</strong> Gemeinschaft gemäß Anhang II geschaffen.<br />

(2) Für alle an<strong>der</strong>en nach dieser Verordnung genehmigungspflichtigen Ausfuhren wird die<br />

Genehmigung von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats erteilt, in dem <strong>der</strong> Ausführer<br />

nie<strong>der</strong>gelassen ist. Vorbehaltlich <strong>der</strong> Einschränkungen des Absatzes 4 kann diese Genehmigung in<br />

Form einer Einzelgenehmigung, einer Globalgenehmigung o<strong>der</strong> einer Allgemeingenehmigung<br />

erteilt werden.<br />

Alle Genehmigungen sind in <strong>der</strong> gesamten Gemeinschaft gültig.<br />

Die Ausführer übermitteln den zuständigen Behörden alle erfor<strong>der</strong>lichen Angaben zu ihrem Antrag<br />

auf Erteilung einer Einzel- o<strong>der</strong> Globalausfuhrgenehmigung, damit die zuständigen einzelstaat-<br />

lichen Behörden in vollem Umfang insbeson<strong>der</strong>e über den Endverwen<strong>der</strong>, das Bestimmungsland<br />

und die Endverwendung <strong>der</strong> ausgeführten Güter unterrichtet sind. Die Genehmigung kann<br />

gegebenenfalls von <strong>der</strong> Vorlage einer Endverbleibserklärung abhängig gemacht werden.<br />

<strong>7815</strong>/<strong>09</strong> AF/ar 18<br />

DG E WMD DE

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!