7815/09 - Öffentliches Register der Ratsdokumente - Europa
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c) Lichtwellenleiterkabel, Lichtwellenleiter und Zubehör hierfür, wie folgt: 5A001 c) (Fortsetzung) 1. Lichtwellenleiter von mehr als 500 m Länge mit einer vom Hersteller spezifizierten 'Prüf- Zugfestigkeit' größer/gleich 2 x 10 9 N/m 2 , Technische Anmerkung: 'Prüf-Zugfestigkeit' (proof test): Eine an den Produktionsprozess gekoppelte oder davon unabhängige Fertigungsprüfung, bei der die vorgeschriebene Zugbeanspruchung dynamisch auf eine Länge des Lichtwellenleiters von 0,5 bis 3 m und mit einer Geschwindigkeit von 2 bis 5 m/s beim Durchzug zwischen Antriebsrollen von ca. 150 mm Durchmesser aufgebracht wird. Die Umgebungstemperatur muss dabei nominell 293 K (20°C) und die relative Feuchte 40 % betragen. Vergleichbare nationale ormen können zum Messen der 'Prüf-Zugfestigkeit' verwendet werden. 2. Lichtwellenleiterkabel und Zubehör, entwickelt für Unterwasserbetrieb; Anmerkung: Unternummer 5A001c2 erfasst nicht Standard-Kabel für die zivile Telekommunikation sowie Zubehör. Ergänzende Anmerkung 1: Unterwasser-Versorgungskabel und -Steckverbinder hierfür: siehe Unternummer 8A002a3. Ergänzende Anmerkung 2: Faseroptische Schiffskörper-Durchführungen oder -Steckverbinder: siehe Unternummer 8A002c. d) "elektronisch phasengesteuerte Antennengruppen" für Frequenzen über 31,8 GHz Anmerkung: Unternummer 5A001d erfasst nicht "elektronisch phasengesteuerte Antennengruppen" für Instrumenten-Landesysteme gemäß ICAO-Empfehlungen (Mikrowellen-Landesysteme - MLS). e) Funkpeilausrüstung mit Betriebsfrequenzen größer 30 MHz und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, mit allen folgenden Eigenschaften: 1. "Momentan-Bandbreite" größer/gleich 10 MHz und 2. geeignet, eine Peillinie (Line Of Bearing, LOB) zu nicht kooperierenden Sendern, die mit einer Signaldauer kleiner 1 ms ausstrahlen, zu ermitteln; f) Störausrüstung, besonders entwickelt oder geändert, um absichtlich und selektiv Mobilfunkdienste zu überlagern, zurückzuweisen, zu blockieren, zu beeinträchtigen oder zu manipulieren, mit einer der folgenden Eigenschaften, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür: 1. Vortäuschen der Funktionen von Einrichtungen eines Funkzugangsnetzes (RAN, Radio Access Network), 2. Erkennen und Ausnutzen spezifischer Merkmale des angewendeten Mobilfunkprotokolls (z.B. GSM) oder 3. Ausnutzen spezifischer Merkmale des angewendeten Mobilfunkprotokolls (z.B. GSM); Anmerkung: Ausrüstung zum Stören von weltweiten Satelliten-avigationssystemen (GSS): siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. 7815/09 AF/ar 141 ANHANG I DG E WMD DE
g) passive Lokalisierungssysteme (Passive Coherent Location systems, PCL) oder Ausrüstung, besonders konstruiert zur Detektion und Verfolgung sich bewegender Objekte durch Auswertung der im Umfeld herkömmlicher Funksender (Nicht-Radar-Sender) auftretenden Reflexionen; Technische Anmerkung: Der Begriff herkömmlicher Funksender (icht-Radar-Sender) kann sich auf Rundfunksender, Fernsehsender oder Mobilfunk-Basisstationen beziehen. Anmerkung: Unternummer 5A001g erfasst nicht folgende Güter: a) radioastronomische Ausrüstung oder b) Systeme und Geräte, die eine Funkaussendung vom Zielobjekt benötigen. h) Elektronische Ausrüstung, konstruiert oder geändert zur vorzeitigen Auslösung oder zur Verhinderung der Zündung von funkgesteuerten unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV). AMERKUG: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFE, MUITIO UD RÜSTUGSMATERIAL. 5A101 Fernmess- und Fernsteuerungsausrüstung, einschließlich Bodenausrüstung konstruiert oder geändert für 'Flugkörper'. Technische Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne von ummer 5A101 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. Anmerkung: ummer 5A101 erfasst nicht: a) Ausrüstung, konstruiert oder geändert für bemannte Luftfahrzeuge oder Satelliten; b) Bodengestützte Ausrüstung, konstruiert oder geändert für terrestrische oder maritime Anwendungen; c) Ausrüstung, konstruiert für kommerzielle, zivile oder Safety of life- (z.B. Datenintegrität, Flugsicherheit) GSS-Dienste. 5B1 Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen 5B001 Telekommunikationsprüf-, -test- und -herstellungseinrichtung, Bestandteile und Zubehör wie folgt: a) Einrichtungen und besonders konstruierte Bestandteile sowie besonders konstruiertes Zubehör hierfür, besonders entwickelt für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Einrichtungen, Funktionen oder Leistungsmerkmalen, die von Nummer 5A001 erfasst werden; Anmerkung: Unternummer 5B001a erfasst nicht Ausrüstung zur Charakterisierung von Lichtwellenleitern. b) Einrichtungen und besonders konstruierte Bestandteile sowie besonders konstruiertes Zubehör hierfür, besonders entwickelt für die "Entwicklung" von Telekommunikationsübertragungseinrichtungen oder Vermittlungseinrichtungen wie folgt: 1. Verwendung von digitalen Techniken, entwickelt für eine "gesamte digitale Übertragungsrate" größer als 15 Gbit/s, Technische Anmerkung: Bei Vermittlungseinrichtungen wird die "gesamte digitale Übertragungsrate" an dem Leitungsanschluss mit der höchsten Übermittlungsgeschwindigkeit gemessen. 7815/09 AF/ar 142 ANHANG I DG E WMD DE
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g) passive Lokalisierungssysteme (Passive Coherent Location systems, PCL) o<strong>der</strong> Ausrüstung,<br />
beson<strong>der</strong>s konstruiert zur Detektion und Verfolgung sich bewegen<strong>der</strong> Objekte durch Auswertung<br />
<strong>der</strong> im Umfeld herkömmlicher Funksen<strong>der</strong> (Nicht-Radar-Sen<strong>der</strong>) auftretenden Reflexionen;<br />
Technische Anmerkung:<br />
Der Begriff herkömmlicher Funksen<strong>der</strong> (icht-Radar-Sen<strong>der</strong>) kann sich auf Rundfunksen<strong>der</strong>,<br />
Fernsehsen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Mobilfunk-Basisstationen beziehen.<br />
Anmerkung: Unternummer 5A001g erfasst nicht folgende Güter:<br />
a) radioastronomische Ausrüstung o<strong>der</strong><br />
b) Systeme und Geräte, die eine Funkaussendung vom Zielobjekt benötigen.<br />
h) Elektronische Ausrüstung, konstruiert o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>t zur vorzeitigen Auslösung o<strong>der</strong> zur<br />
Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zündung von funkgesteuerten unkonventionellen Spreng- und<br />
Brandvorrichtungen (USBV).<br />
AMERKUG: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFE, MUITIO UD<br />
RÜSTUGSMATERIAL.<br />
5A101 Fernmess- und Fernsteuerungsausrüstung, einschließlich Bodenausrüstung konstruiert o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>t für<br />
'Flugkörper'.<br />
Technische Anmerkung:<br />
'Flugkörper' im Sinne von ummer 5A101 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme<br />
mit einer Reichweite größer als 300 km.<br />
Anmerkung: ummer 5A101 erfasst nicht:<br />
a) Ausrüstung, konstruiert o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>t für bemannte Luftfahrzeuge o<strong>der</strong><br />
Satelliten;<br />
b) Bodengestützte Ausrüstung, konstruiert o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>t für terrestrische o<strong>der</strong><br />
maritime Anwendungen;<br />
c) Ausrüstung, konstruiert für kommerzielle, zivile o<strong>der</strong> Safety of life- (z.B. Datenintegrität,<br />
Flugsicherheit) GSS-Dienste.<br />
5B1 Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen<br />
5B001 Telekommunikationsprüf-, -test- und -herstellungseinrichtung, Bestandteile und Zubehör wie folgt:<br />
a) Einrichtungen und beson<strong>der</strong>s konstruierte Bestandteile sowie beson<strong>der</strong>s konstruiertes Zubehör<br />
hierfür, beson<strong>der</strong>s entwickelt für die "Entwicklung", "Herstellung" o<strong>der</strong> "Verwendung" von<br />
Einrichtungen, Funktionen o<strong>der</strong> Leistungsmerkmalen, die von Nummer 5A001 erfasst werden;<br />
Anmerkung: Unternummer 5B001a erfasst nicht Ausrüstung zur Charakterisierung von<br />
Lichtwellenleitern.<br />
b) Einrichtungen und beson<strong>der</strong>s konstruierte Bestandteile sowie beson<strong>der</strong>s konstruiertes Zubehör<br />
hierfür, beson<strong>der</strong>s entwickelt für die "Entwicklung" von Telekommunikationsübertragungseinrichtungen<br />
o<strong>der</strong> Vermittlungseinrichtungen wie folgt:<br />
1. Verwendung von digitalen Techniken, entwickelt für eine "gesamte digitale Übertragungsrate"<br />
größer als 15 Gbit/s,<br />
Technische Anmerkung:<br />
Bei Vermittlungseinrichtungen wird die "gesamte digitale Übertragungsrate" an dem<br />
Leitungsanschluss mit <strong>der</strong> höchsten Übermittlungsgeschwindigkeit gemessen.<br />
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