7815/09 - Öffentliches Register der Ratsdokumente - Europa
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KATEGORIE 4 - RECHER Anmerkung 1: Rechner, verwandte Geräte und "Software" für Telekommunikations- oder "Local Area etwork"-Funktionen sind auch nach den Leistungsmerkmalen der Kategorie 5, Teil 1 (Telekommunikation), zu bewerten. Anmerkung 2: Steuereinheiten, die Bussysteme oder Kanäle von Zentraleinheiten, "Hauptspeicher" oder Plattensteuerungen direkt verbinden, gelten nicht als Telekommunikationsgeräte im Sinne der Kategorie 5, Teil 1(Telekommunikation). Ergänzende Anmerkung: Die Erfassung von "Software", besonders entwickelt für die Paketvermittlung, richtet sich nach ummer 5D001 Kategorie 5, Teil 1 (Telekommunikation). Anmerkung 3: Rechner, verwandte Geräte und "Software" mit kryptografischen, kryptoanalytischen, einstufbaren, mehrstufigen Sicherheits- oder einstufbaren Teilnehmerabgrenzungs- Funktionen oder mit einer Begrenzung elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV) sind auch nach den Leistungsmerkmalen der Kategorie 5, Teil 2 ("Informationssicherheit"), zu bewerten. 4A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile 4A001 Elektronische Rechner und verwandte Geräte mit einer der folgenden Eigenschaften sowie "elektronische Baugruppen" und besonders konstruierte Bestandteile hierfür: AMERKUG: SIEHE AUCH UMMER 4A101. a) besonders konstruiert für eine der folgenden Eigenschaften: 1. ausgelegt für den Betrieb bei Umgebungstemperaturen unterhalb 228 K (-45°C) oder oberhalb 358 K (+85°C) oder Anmerkung: Unternummer 4A001a1 gilt nicht für Rechner, besonders konstruiert zur Verwendung in zivilen Kraftfahrzeugen oder Eisenbahnzügen. 2. unempfindlich gegen Strahlungsbelastungen (radiation-hardened), die höher sind als einer der folgenden Grenzwerte: a) Gesamtstrahlungsdosis 5 x 10 3 Gy (Silizium), b) kritische Strahlungsdosisleistung 5 x 10 6 Gy (Silizium)/s oder c) Einzelereignis-Grenzwerte (SEU) 1 x 10 -7 Fehler/bit/Tag; b) mit Eigenschaften oder Funktionen, die die Grenzwerte der Kategorie 5, Teil 2 ("Informationssicherheit"), überschreiten. Anmerkung: Unternummer 4A001b erfasst nicht elektronische Rechner und verwandte Geräte, wenn diese von ihrem Benutzer zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. 7815/09 AF/ar 133 ANHANG I DG E WMD DE
4A003 "Digitalrechner", "elektronische Baugruppen" und verwandte Geräte wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür: Anmerkung 1: ummer 4A003 schließt Folgendes ein: - 'Vektorrechner', - Array-Rechner, - digitale Signaldatenverarbeitungsrechner, - Logikrechner, - Geräte, entwickelt für "Bildverarbeitung", - Geräte, entwickelt für "Signaldatenverarbeitung". Anmerkung 2: Die Erfassung von in ummer 4A003 beschriebenen "Digitalrechnern" und verwandten Geräten richtet sich nach dem Erfassungsstatus anderer Geräte oder Systeme, sofern a) die "Digitalrechner" oder die verwandten Geräte wesentlich sind für die Funktion der anderen Geräte oder Systeme, b) die "Digitalrechner" oder verwandten Geräte nicht einen "Hauptbestandteil" der anderen Geräte oder Systeme darstellen und Ergänzende Anmerkung 1: Die Erfassung von Geräten zur "Signaldatenverarbeitung" oder "Bildverarbeitung", besonders konstruiert für andere Einrichtungen unter Einhaltung der Funktionsgrenzwerte dieser anderen Einrichtungen, wird durch den Erfassungsstatus der anderen Einrichtungen auch dann bestimmt, wenn das Kriterium des "Hauptbestandteils" nicht mehr erfüllt ist. Ergänzende Anmerkung 2: Die Erfassung von "Digitalrechnern" oder verwandten Geräten für Telekommunikationseinrichtungen richtet sich nach Kategorie 5, Teil 1 (Telekommunikation). c) die "Technologie" für die "Digitalrechner" oder verwandten Geräte von ummer 4E geregelt wird. a) konstruiert oder geändert für Systeme mit "Fehlertoleranz"; Anmerkung: Im Sinne von Unternummer 4A003a gelten "Digitalrechner" und verwandte Geräte nicht als konstruiert oder geändert für "Fehlertoleranz", wenn sie 1. Fehlererkennungs- oder Fehlerkorrekturalgorithmen im "Hauptspeicher" verwenden, 2. die gegenseitige Verbindung von zwei "Digitalrechnern" so verwenden, dass bei Ausfall der aktiven Zentraleinheit eine mitlaufende Zentraleinheit die Aufgaben des Systems fortführen kann, 3. die gegenseitige Verbindung von zwei Zentraleinheiten über Datenkanäle oder gemeinsame Speicher so verwenden, dass eine mitlaufende Zentraleinheit so lange andere Aufgaben ausführen kann, bis die aktive Zentraleinheit ausfällt; dann übernimmt die mitlaufende Zentraleinheit, um die Aufgaben des Systems fortzuführen, oder 4. die Synchronisierung von zwei Zentraleinheiten mittels "Software" so verwenden, dass die mitlaufende Zentraleinheit erkennt, wenn die aktive Zentraleinheit ausfällt, um dann die Aufgaben der ausgefallenen Zentraleinheit zu übernehmen. b) "Digitalrechner" mit einer "angepassten Spitzenleistung" "APP" größer als 0,75 gewichtete Teraflops (WT); 7815/09 AF/ar 134 ANHANG I DG E WMD DE
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4A003 "Digitalrechner", "elektronische Baugruppen" und verwandte Geräte wie folgt sowie beson<strong>der</strong>s<br />
konstruierte Bestandteile hierfür:<br />
Anmerkung 1: ummer 4A003 schließt Folgendes ein:<br />
- 'Vektorrechner',<br />
- Array-Rechner,<br />
- digitale Signaldatenverarbeitungsrechner,<br />
- Logikrechner,<br />
- Geräte, entwickelt für "Bildverarbeitung",<br />
- Geräte, entwickelt für "Signaldatenverarbeitung".<br />
Anmerkung 2: Die Erfassung von in ummer 4A003 beschriebenen "Digitalrechnern" und verwandten<br />
Geräten richtet sich nach dem Erfassungsstatus an<strong>der</strong>er Geräte o<strong>der</strong> Systeme, sofern<br />
a) die "Digitalrechner" o<strong>der</strong> die verwandten Geräte wesentlich sind für die Funktion<br />
<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Geräte o<strong>der</strong> Systeme,<br />
b) die "Digitalrechner" o<strong>der</strong> verwandten Geräte nicht einen "Hauptbestandteil" <strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>en Geräte o<strong>der</strong> Systeme darstellen und<br />
Ergänzende Anmerkung 1:<br />
Die Erfassung von Geräten zur "Signaldatenverarbeitung" o<strong>der</strong> "Bildverarbeitung",<br />
beson<strong>der</strong>s konstruiert für an<strong>der</strong>e Einrichtungen unter Einhaltung <strong>der</strong> Funktionsgrenzwerte<br />
dieser an<strong>der</strong>en Einrichtungen, wird durch den Erfassungsstatus <strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>en Einrichtungen auch dann bestimmt, wenn das Kriterium des "Hauptbestandteils"<br />
nicht mehr erfüllt ist.<br />
Ergänzende Anmerkung 2:<br />
Die Erfassung von "Digitalrechnern" o<strong>der</strong> verwandten Geräten für Telekommunikationseinrichtungen<br />
richtet sich nach Kategorie 5, Teil 1 (Telekommunikation).<br />
c) die "Technologie" für die "Digitalrechner" o<strong>der</strong> verwandten Geräte von ummer 4E<br />
geregelt wird.<br />
a) konstruiert o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>t für Systeme mit "Fehlertoleranz";<br />
Anmerkung: Im Sinne von Unternummer 4A003a gelten "Digitalrechner" und verwandte<br />
Geräte nicht als konstruiert o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>t für "Fehlertoleranz", wenn sie<br />
1. Fehlererkennungs- o<strong>der</strong> Fehlerkorrekturalgorithmen im "Hauptspeicher"<br />
verwenden,<br />
2. die gegenseitige Verbindung von zwei "Digitalrechnern" so verwenden, dass<br />
bei Ausfall <strong>der</strong> aktiven Zentraleinheit eine mitlaufende Zentraleinheit die<br />
Aufgaben des Systems fortführen kann,<br />
3. die gegenseitige Verbindung von zwei Zentraleinheiten über Datenkanäle<br />
o<strong>der</strong> gemeinsame Speicher so verwenden, dass eine mitlaufende Zentraleinheit<br />
so lange an<strong>der</strong>e Aufgaben ausführen kann, bis die aktive Zentraleinheit<br />
ausfällt; dann übernimmt die mitlaufende Zentraleinheit, um die<br />
Aufgaben des Systems fortzuführen, o<strong>der</strong><br />
4. die Synchronisierung von zwei Zentraleinheiten mittels "Software" so<br />
verwenden, dass die mitlaufende Zentraleinheit erkennt, wenn die aktive<br />
Zentraleinheit ausfällt, um dann die Aufgaben <strong>der</strong> ausgefallenen<br />
Zentraleinheit zu übernehmen.<br />
b) "Digitalrechner" mit einer "angepassten Spitzenleistung" "APP" größer als 0,75 gewichtete<br />
Teraflops (WT);<br />
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ANHANG I DG E WMD DE