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7815/09 - Öffentliches Register der Ratsdokumente - Europa

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11. 'Polymere' wie folgt: Polyimid, Polyester, Polysulfid, Polycarbonate und Polyurethane.<br />

12. 'Modifiziertes Zirkoniumdioxid' bezieht sich auf Zirkoniumdioxid mit Zusätzen von an<strong>der</strong>en Metalloxiden<br />

(z.B. Calciumoxid, Magnesiumoxid, Yttriumoxid, Hafniumoxid, Seltenerdoxide) zur Stabilisierung bestimmter<br />

Kristallphasen und Phasenzusammensetzungen. Wärmedämmschichten aus Zirkoniumdioxid, das durch<br />

Mischung o<strong>der</strong> Verschmelzung mit Calciumoxid o<strong>der</strong> Magnesiumoxid modifiziert wurde, werden nicht erfasst.<br />

13. 'Titanlegierungen' beziehen sich nur auf in <strong>der</strong> Luft- und Raumfahrt verwendete Legierungen, die über eine<br />

Zugfestigkeit von 900 MPa o<strong>der</strong> mehr verfügen, gemessen bei einer Temperatur von 293 K (20°C).<br />

14. 'Glas mit niedriger Wärmeausdehnung' bezieht sich auf Glas mit einem Wärmeausdehnungskoeffizienten von<br />

1 x 10 -7 K -1 o<strong>der</strong> weniger, gemessen bei einer Temperatur von 293 K (20°C).<br />

15. 'Dielektrische Schichten' sind Mehrfachschichten aus Isolierstoffen, wobei die Interferenzeigenschaften eines<br />

Schichtsystems, das aus Werkstoffen o<strong>der</strong> Materialien mit unterschiedlichem Brechungsindex besteht, zur<br />

Reflexion, Transmission o<strong>der</strong> Absorption von Wellen verschiedener Längenbereiche verwendet werden.<br />

'Dielektrische Schichten' bestehen aus mehr als vier dielektrischen Lagen o<strong>der</strong> mehr als vier<br />

Dielektrikum/Metall-"Verbundwerkstoff"lagen.<br />

16. 'Gesintertes Wolframkarbid' bezieht sich nicht auf Werkstoffe o<strong>der</strong> Materialien für Schneid- und<br />

Formwerkzeuge aus Wolframkarbid/(Cobalt, Nickel), Titankarbid/(Cobalt, Nickel), Chromkarbid/Nickel-Chrom<br />

und Chromkarbid/Nickel.<br />

17. "Technologie", beson<strong>der</strong>s entwickelt zum Abscheiden von diamantartigem Kohlenstoff auf den folgenden<br />

Gegenständen, unterliegt nicht <strong>der</strong> Ausfuhrgenehmigungspflicht:<br />

Festplatten und Festplattenköpfe, Ausrüstung für die Herstellung von Einwegartikeln, Ventile für Wasserhähne,<br />

Lautsprechermembranen, Teile für Automobilmotoren, spangebende Werkzeuge, Stanz- und Presswerkzeuge,<br />

Ausrüstung für Büroautomation, Mikrofone, medizinische Geräte o<strong>der</strong> Formen für das Gießen o<strong>der</strong> Spritzen von<br />

Plastik, wenn sie aus Legierungen hergestellt sind, die weniger als 5 % Beryllium enthalten.<br />

18 'Siliziumkarbid' schließt nicht Materialien für spanende und umformende Werkzeuge ein.<br />

19. Keramiksubstrate, wie sie in dieser Position benutzt werden, beinhalten nicht Keramikmaterialien mit einem<br />

Anteil größer/gleich 5 Gew.-% an Lehm o<strong>der</strong> Bindemittel als separater Bestandteil o<strong>der</strong> als Kombination.<br />

<strong>7815</strong>/<strong>09</strong> AF/ar 106<br />

ANHANG I DG E WMD DE

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