BWL Übungen Verjährung III © Mischal Menden Fall 1: Die ...
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<strong>BWL</strong> <strong>Übungen</strong> <strong>Verjährung</strong> <strong>III</strong><br />
<strong>Fall</strong> 1: <strong>Die</strong> Verweigerung<br />
<strong>Die</strong> Maschinenfabrik Schuhwerk KG lieferte der Schreinerei Bunt GmbH am 18. Juni<br />
2002 eine Computergesteuerte Universalmaschine zum Rechnungsbetrag von<br />
44080,00€. Laut Kaufvertrag sollte die Zahlung bis zum 18. September 2002 erfolgen.<br />
Durch einen Fehler in der Buchhaltung wird erst zum 30. Dezember 2005 entdeckt,<br />
dass die Rechnung noch nicht bezahlt ist. Der zuständige Buchhalter, Herr Fuchs,<br />
wendet sich noch am selben Tag telefonisch an die Bunt GmbH mit der Bitte um<br />
sofortigen Rechnungsausgleich. Der Geschäftsführer Max Frech der Bunt GmbH<br />
beendet das Telefongespräch mit den Worten: „Wir sind nicht mehr verpflichtet,<br />
diesen Rechnungsausgleich vorzunehmen“!<br />
<strong>Die</strong> Auszubildende Tina Henzler, die sich in den nächsten Wochen die entsprechenden<br />
Kenntnisse in der Buchhaltung aneignen muss, hört dieses Gespräch ungewollt aber<br />
gespannt mit. Sie stutzt und überlegt, ob es so einfach sein kann, eine rechtmäßige<br />
Zahlung zu verweigern. Sie greift zum BGB und versucht, die richtige Antwort<br />
mithilfe des Gesetzestextes zu finden. Helfen Sie ihr dabei.<br />
<strong>Fall</strong> 2: Der Trick<br />
Buchhalter Fuchs hat eine Idee und greift in die Trickkiste: Er schickt folgendes Fax A<br />
an die Bunt GmbH, in dem er darauf hinweist, dass nach eingehender Durchsicht<br />
sämtlicher Unterlagen sich sogar ein offener Posten von 98800,00€ ergibt, was<br />
natürlich nicht stimmt. Er hofft, dass die Bunt GmbH darauf reagiert. Sonst kann es<br />
wirklich zu spät sein. Tatsächlich faxt wenige Minuten später der Geschäftsführer der<br />
Bunt GmbH zurück (Fax B)<br />
Fax A:<br />
Vom 30. Dezember 2005 an die Firma Bunt GmbH<br />
Sehr geehrter Herr Frech,<br />
nach eingehender Durchsicht sämtlicher unterlagen müssen wir Sie dahingehend<br />
informieren, dass sich der offene Posten nicht nur auf 44080,00€ sonder auf<br />
98800,00€ beläuft.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Maschinenfabrik Schuhwerk KG (Fuchs)<br />
Fax B:<br />
Vom 30. Dezember 2005 an die Maschinenfabrik Schuhwerk KG<br />
So eine Frechheit!!!!<br />
98800,00€ kann nicht sein!<br />
Woher haben Sie diesen Betrag?<br />
Offener Posten von 44080,00€ ist korrekt.<br />
Nur: Das interessiert uns nicht mehr! Alles gute im neuen Jahr!<br />
Bunt GmbH (Frech)<br />
Als Buchhalter Fuchs das Fax B in Händen hält, schmunzelt er. Gott sei Dank, damit ist das<br />
Geld für den offenen Posten noch nicht verloren. Jetzt haben wir Zeit gewonnen. Silvester ist<br />
gerettet.! Zeigen Sie den Lösungssatz mit dem BGB auf!<br />
<strong>©</strong> <strong>Mischal</strong> <strong>Menden</strong>
<strong>BWL</strong> <strong>Übungen</strong> <strong>Verjährung</strong> <strong>III</strong><br />
<strong>Fall</strong> 3: Unterstellen Sie in Bezug auf die Forderung gegenüber der Firma Bunt GmbH<br />
folgende alternativen Sachverhalt! Ein Virus hat den größten Teil der Datenbestände in der<br />
Buchhaltung der Schuhwerk Kg am 5. September 2005 vernichtet. Das Zahlenmaterial kann<br />
überhaupt nicht oder nut lückenhaft abgerufen werden. Zur Wiederherstellung der<br />
Datenbestände ist eine Schweizer Datensicherungsfirma aus Zürich beauftragt. Sie setzt einen<br />
Zeitbedarf von drei Monaten an. In dieser Zeit hat die Firma Schuhwerk KG nicht die<br />
Möglichkeit, ihr Recht auf die Bezahlung des offenen Postens durchzusetzen. Zu welcher<br />
Aussage werden sie mit Hilfe des BGB kommen?<br />
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<strong>BWL</strong> <strong>Übungen</strong> <strong>Verjährung</strong> <strong>III</strong><br />
LÖSUNGEN<br />
<strong>Fall</strong> 1: Nach §195 BGB regelmäßige <strong>Verjährung</strong>sfrist<br />
Beginn: 31.12.2002 §199 I Nr.1 BGB<br />
Ende: 31.12.2005<br />
Der Anspruch/die Pflicht verjährt am 01.01.2006<br />
<strong>Die</strong> Maschinenfabrik kann noch Ihre Rechte geltend machen Zahlung verlangen<br />
<strong>Fall</strong> 2: Nach §212 I Nr.1 BGB Neubeginn der <strong>Verjährung</strong>, wegen eines<br />
Schuldanerkenntnisses<br />
Neubeginn der VF<br />
Beginn: 30.12.2005 §200 BGB<br />
Ende: 30.12.2008<br />
<strong>Fall</strong> 3: Hemmung nach §206 BGB Höher Gewalt (innerhalb der letzten 6 Monate der VF)<br />
Eigentlicher Beginn der VF!<br />
Beginn: 31.12.2002 §199 I Nr.1 BGB<br />
Ende: 31.12.2005<br />
Da Hemmung über 3 Monate aufgrund von §206 BGB wird die VF am Ende um 3<br />
Monate verlängert §209 BGB!<br />
Neue VF:<br />
Beginn der verlängerten VF: 31.12.2005<br />
Ende der verlängerten VF : 31.03.2006<br />
<strong>©</strong> <strong>Mischal</strong> <strong>Menden</strong>