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BWL Übungen Handelsrecht-Vollmachten © Mischal Menden ...

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<strong>BWL</strong> <strong>Übungen</strong> <strong>Handelsrecht</strong>-<strong>Vollmachten</strong><br />

Aufgabe 1: Spediteur Flott lässt seine Angestellte, die die Abteilung Inlandsverkehre leitende<br />

Speditionskauffrau Bilich, seit einigen Wochen nicht nur Schecks von Kunden annehmen,<br />

sondern auch Wechsel akzeptieren. Einem neu eingestellten Mitarbeiter, der über mehrere<br />

Jahre Berufserfahrung verfügt, teilte sie mit, dass dieser nun berechtigt sei, alle im<br />

Speditionsbetrieb üblichen Geschäfte zu tätigen. Spediteur Flott nimmt auch die ohne<br />

Einwände zur Kenntnis, weil er weiß, dass er sich auf Frau Bilich verlassen kann. Erläutern<br />

Sie die Rechtslage<br />

Aufgabe 2: Erklären Sie: Weshalb darf ein Prokurist bestimmte Geschäfte nicht tätigen (wie<br />

z.B. Grundstücke verkaufen, das Unternehmen auflösen, die Bilanz unterschreiben, Prokura<br />

erteilen)?<br />

Aufgabe 3: Hans Unruh und Jutta Lahme sind Prokuristen bei der Eurotour Spedition GmbH<br />

in Ludwigshafen. Ihnen wurde Gesamtprokura erteilt. Jedoch beinhaltet ihre Prokura gemäß<br />

schriftlicher Vereinbarung mit der Geschäftsführung nicht den kauf und Verkauf von<br />

Gegenständen und Waren jeglicher Art (z.B. Büroausstattung, Werbegeschenke). Als Herr<br />

Unruh von seinem Freund, dem Autohändler Windig, ein gutes Angebot für einen neuen<br />

Geschäftswagen erhält, bei dem er sich aber sofort entscheiden muss, greift er sofort zu und<br />

gibt den alten Wagen in Zahlung. Der Geschäftsführer, der mit dem alten Fahrzeug noch<br />

zufrieden warm will das Geschäft wieder rückgängig machen. Prüfen Sie, ob Herr Unruh den<br />

Kauf alleine vornehmen durfte!<br />

Ändert sich die Rechtslage, wenn Herr Unruh und Frau Lahme gemeinsam den Kaufvertrag<br />

über den neuen Geschäftswagen unterschrieben hätten?<br />

<strong>©</strong> <strong>Mischal</strong> <strong>Menden</strong>


<strong>BWL</strong> <strong>Übungen</strong> <strong>Handelsrecht</strong>-<strong>Vollmachten</strong><br />

LÖSUNGEN<br />

Fall 1: Sie hat keine Prokura/ ist keine Geschäftsführerin<br />

Somit darf sie keine allgemeine Handlungsvollmacht erteilen<br />

Außerdem darf sie keine Wechsel annehmen die dürfen nur Prokuristen<br />

Fall 2: Wesentliche Rechtshandlungen und Entscheidungen, die die Substanz des<br />

Unternehmens betreffen, müssen der Geschäftsleitung vorbehalten sein.<br />

Erteilung der Prokura durch Prokuristen würde zu einer Mafiawirtschaft führen<br />

(Prokuraclan)<br />

Fall 3:Geamtprokura = geteilte Vollmacht beide Unterschriften sind nötig<br />

Außenverhältnis ist Prokura nicht einschränkbar, aber Autohändler hätte prüfen müssen<br />

welche Prokura Herr Unruh hat<br />

Vertrag besteht zwischen Herr Unruh privat und dem Autohändler (nicht mit der<br />

Spedition)<br />

Ja! Gesamtprokura = beide haben unterschriebe<br />

Im Außenverhältnis ist der Vertrag zustande gekommen<br />

Im Innenverhältnis können sie, wegen der schriftl. Vereinbarung, belangt werden<br />

Prokura ist im Außenverhältnis nicht beschränkbar<br />

<strong>©</strong> <strong>Mischal</strong> <strong>Menden</strong>

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