BWL Übungen Bierlieferungsvertrag © Mischal Menden Fall 1: Unter ...
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<strong>BWL</strong> <strong>Übungen</strong> <strong>Bierlieferungsvertrag</strong><br />
<strong>Fall</strong> 1: <strong>Unter</strong> welchen Umständen muss ein <strong>Bierlieferungsvertrag</strong> schriftlich abgeschlossen<br />
werden?<br />
<strong>Fall</strong> 2: Der <strong>Bierlieferungsvertrag</strong> und der Kaufvertrag sind ähnliche Verträge, worin besteht<br />
der <strong>Unter</strong>schied?<br />
<strong>Fall</strong> 3: Aus welchen Gründen schließt ein Wirt einen <strong>Bierlieferungsvertrag</strong> ab? Welche<br />
Vorteile erhofft er sich davon?<br />
<strong>Fall</strong> 4: Mit dem <strong>Bierlieferungsvertrag</strong> assoziiert man gleichzeitig das Wort<br />
Knebelungsvertrag. Was versteht man unter dem Knebelungsvertrag?<br />
<strong>Fall</strong> 5: Nennen Sie 3 mögliche Vertragspunkte, die auf das Vorhandensein eines<br />
Knebelungsvertrages hindeuten!<br />
<strong>Fall</strong> 6: Nennen Sie 10 Vertragsbestandteile, die im <strong>Bierlieferungsvertrag</strong> enthalten sein<br />
sollten!<br />
<strong>Fall</strong> 7: In welcher Form sind Getränkebezugsvereinbarungen zu treffen und für welchen<br />
Zeitraum dürfen sie abgeschlossen werden. Gehen Sie davon aus, dass es sich bei<br />
Bierlieferungsverträgen i.d.R. gleichzeitig um Darlehensverträge handelt!<br />
a) Allgemeiner <strong>Bierlieferungsvertrag</strong><br />
b) Alleinbezugs-/Ausschließlichkeitsvereinbarung<br />
c) Getränkebezugsvereinbarung im Zusammenhang mit einem Pachtvertrag<br />
<strong>Fall</strong> 8: Hans Glück und seine Frau Erna übernehmen eine Bierbar. Sie haben bisher noch kein<br />
Gewerbe betrieben und handeln nun als BGB- Gesellschafter. Wann wird ihre <strong>Unter</strong>schrift<br />
unter dem <strong>Bierlieferungsvertrag</strong> gültig? Und wie haften die beiden?<br />
<strong>©</strong> <strong>Mischal</strong> <strong>Menden</strong>
<strong>BWL</strong> <strong>Übungen</strong> <strong>Bierlieferungsvertrag</strong><br />
LÖSUNGEN<br />
<strong>Fall</strong> 1: Generell ist zu empfehlen, dass der Vertrag schriftlich abgeschlossen wird!<br />
Der Schriftform bedarf es zwingend sobald Darlehensbestandteile vorhanden sind<br />
<strong>Fall</strong> 2: Kaufvertrag ist eine einmalige Bezugsverpflichtung<br />
<strong>Bierlieferungsvertrag</strong> ist eine dauerhafte Bezugsverpflichtung<br />
BierlieferungsV ist eine Mischform von KaufV., DarlehensV., MietV.<br />
<strong>Fall</strong> 3: Zinsgünstiges Darlehen<br />
Bereitstellung von Inventar<br />
keine Besondere Stellung von Sicherheiten<br />
Möglichkeit zur Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen<br />
z.T. Bürgschaft gegenüber der Bank<br />
<strong>Fall</strong> 4: Sittenwidrige Verträge, bei denen Leistungen und Gegenleistung der beiden<br />
Vertragsparteien in einem krassen Missverhältnis stehen Der Wirt wird in seiner<br />
wirtschaftlichen Freiheit stark eingeschränkt<br />
<strong>Fall</strong> 5: Eine unbefristete oder zu langfristige Bindung<br />
Starke Eingriffs- und Kontrollrechte des Vertragspartners<br />
Entziehung oder übermäßige Einschränkung der unternehmerischen<br />
Entscheidungs-/ Handlungsrechte<br />
Kündigung bei geringer Vertragsverletzung<br />
<strong>Fall</strong> 6: Kündigung, Verzinsung, Schadensersatz, Sicherheiten, Tilgung des Darlehens, Dauer<br />
der Vereinbarung, Vertragsparteien, Absatzstätte, Gegenleistung des Abnehmers, Leistung<br />
der Brauerei<br />
<strong>Fall</strong> 7:<br />
a) Schriftform max. 10 Jahre<br />
b) Schriftform max. 5 Jahre<br />
c) Schriftform für die gesamte Zeit der Pachtdauer<br />
<strong>Fall</strong> 8: Die <strong>Unter</strong>schrift wird nach dem VbrKG erst nach einer Woche wirksam, wenn diese<br />
nicht innerhalb dieser Zeit widerrufen wird. Die Brauerei muss zuvor über dieses<br />
Widerrufsrecht belehren, ansonsten erlischt dieses Widerrufsrecht erst nach einem Jahr. Die<br />
beiden haften als BGB-Gesellschafter gesamtschuldnerisch §§ 421, 427 BGB<br />
<strong>©</strong> <strong>Mischal</strong> <strong>Menden</strong>