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BWL Übungsaufgaben Vertragsrecht II © Mischal Menden ...

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<strong>BWL</strong> <strong>Übungsaufgaben</strong> <strong>Vertragsrecht</strong> <strong>II</strong><br />

<strong>©</strong> <strong>Mischal</strong> <strong>Menden</strong><br />

LÖSUNGEN<br />

Fall 1: Nein der Vertrag ist nichtig auf Grund der Geschäftsunfähigkeit von Sina §105 BGB<br />

Fall 2: Nein der Vertrag ist nichtig wegen Mangel an Form §125 BGB<br />

Grundstückskäufe müssen schriftlich abgeschlossen werden<br />

Fall 3: Nein er muss nicht bezahlen wegen Mangel der Ernstlichkeit §118 BGB<br />

Fall4: Nein der Vertrag ist nichtig wegen Sittenwidrigkeit §138 I BGB<br />

Religionsfreiheit!!!<br />

Fall 5: Es handelt sich um ein Scheingeschäft nach §117 BGB<br />

Nichtigkeit des Schuldanerkenntnisses<br />

Fall 6: Er kann das Geld nicht zurückverlangen bzw. den Stoff verlangen nach §134 BGB<br />

Gesetzliches Verbot<br />

Fall 7: Nein sie ist nicht an den Kreditvertrag gebunden aufgrund von §138 <strong>II</strong> BGB<br />

Wucher und ausnutzen einer Person die sich in einer Zwangslage befindet<br />

Fall 8: Nein der Vertrag ist nichtig aufgrund von §118 BGB<br />

Scherzgeschäft

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