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View/Open - JUWEL - Forschungszentrum Jülich

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2 Grundlagen und Technik der Entschwefelung<br />

werden diese vorrangig in der Hochseeschifffahrt verwendeten, hochschwefelhaltigen Kraftstoffe<br />

nicht in Betracht gezogen. Die Destillatkraftstoffe werden in vier Kategorien unterteilt<br />

(vgl. Tab. 2-4)<br />

Eigenschaft Einheit DMX DMA DMB DMC<br />

Erscheinungsbild klare Flüssigkeit<br />

12<br />

klare Flüssigkeit<br />

klare Flüssigkeit<br />

klare Flüssigkeit<br />

Zusammensetzung<br />

Schwefelgehalt % (Masse) Max. 1,0 1,5 2,0 2,0<br />

Asche<br />

% (Masse) Max. 0,01 0,01 0,01 0,05<br />

Wasser<br />

Destillation<br />

% (Masse) Max. -<br />

-<br />

0,30 0,30<br />

Koksrückstand von<br />

10 % Rückstand<br />

% (Masse) Max. 0,20 0,20 -<br />

-<br />

Koksrückstand % (Masse) Max. -<br />

-<br />

0,25 0,25<br />

Flammpunkt °C Min. 43 60 60 60<br />

Dichte bei 15°C kg/m 3 Max. 890 900 920<br />

Viskosität bei -20°C mm 2 /s Min. 1,4 1,5<br />

Max. 5,5 6,0 11,0 14,0<br />

Tab. 2-4: Spezifikation für Destillatkraftstoffe nach DIN ISO 8217 [26]<br />

Die Kategorien DMB und DMC werden nach EU-Richtlinie 1999/32/EG als „Schiffsdiesel“<br />

[27, S. 8] bezeichnet und dürfen eine Rückstandsölkomponente enthalten. Sie sind daher für<br />

die Anwendung in Brennstoffzellensystemen nicht geeignet. Abweichend von der DIN ISO<br />

8217 gilt für Schiffsdiesel in der EU ein reduzierter Schwefelgrenzwert von 1,5 % (Masse)<br />

[27, S. 12].<br />

Die Kategorien DMX und DMA werden als „Gasöl für den Seeverkehr“ bezeichnet [27, S. 8]<br />

und dürfen keine Rückstandsölkomponente enthalten. Während die Kategorie DMX lediglich<br />

für Notaggregate eingesetzt wird, ist Gasöl der Kategorie DMA der generell eingesetzte Destillatkraftstoff<br />

und daher der für die Nutzung in Brennstoffzellensystemen relevante Kraftstoff<br />

für den Seeverkehr. In der EU darf der Schwefelgehalt dieses Kraftstoffs 0,1 % (Masse) nicht<br />

überschreiten [27, S. 12ff.]. Nach DIN ISO 8217 unterscheidet sich Kraftstoff der Kategorie<br />

DMA von Heizöl EL nach DIN 51603-1 hauptsächlich durch eine höhere Dichte von bis zu<br />

890 kg/m 3 und einen höheren Flammpunkt von mindestens 60°C.<br />

Die Richtlinie 1999/32/EG sieht weiter vor, dass ab dem 1.1.2010 sämtliche Schiffe am Liegeplatz<br />

in Häfen der EU und alle Binnenschiffe keine Schiffskraftstoffe mit einem Schwefelgehalt<br />

von mehr als 0,1 % (Masse) verwenden dürfen. Eine Ausnahme davon stellen Schiffe<br />

dar, die genehmigte emissionsmindernde Technologien einsetzen [27, S.14f.].<br />

Der in der EU für die Binnenschifffahrt eingesetzte Kraftstoff wird als Bunkergasöl bezeichnet<br />

und entspricht in Deutschland in der Regel wie Heizöl EL der Norm DIN 51603-1, wobei für<br />

die Schifffahrtsanwendung meist nur ein Kälteadditiv zugefügt wird. Abweichend kann jedoch<br />

auch Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 oder die Qualität DMA nach ISO 8217 in der Binnen-

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