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BGI 857 Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte

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Bild 29: Kennzeichnung bei der Beförderung eines erwärmten Stoffes, die<br />

zusätzlich zum Gefahrzettel (Placard) und zur Warntafel erforderlich<br />

ist.<br />

Siehe auch Abschnitt 5.3.3 ADR.<br />

Bitumen-Tankfahrzeuge werden mit Kompressionsdruck aus der Abgasanlage entladen.<br />

Vor dem Lösen <strong>von</strong> Verbindungen ist insbesondere darauf zu achten, dass sie drucklos<br />

sind.<br />

4.4.2 Fluxbitumen<br />

Fluxbitumen ist als Gefahrgut der Klasse 3 mit der UN-Nummer 3256 zu kennzeichnen,<br />

da es im erwärmten Zustand entzündbar ist.<br />

Es kann korrosiv wirkende Sorten geben. Deshalb ist der Aspekt geeigneter Dichtungen<br />

am Tankfahrzeug mit dem Absender oder Verlader abzustimmen.<br />

4.4.3 Flugkraftstoffe<br />

Flugkraftstoffe sind unter dem Aspekt der Wasserfreiheit besonders sensible Produkte.<br />

Auch Spuren <strong>von</strong> Wasser können in üblichen Flughöhen durch Gefrieren zu Problemen<br />

bei der Versorgung <strong>von</strong> Triebwerken und Motoren führen.<br />

Um die Wasserfreiheit auch in der Transportkette zu gewährleisten, ist vor der Beladung<br />

darauf zu achten, dass sich kein Wasser (Kondenswasser) in der Kammer befindet.<br />

Weiterhin sind vor der Entladung des Tankfahrzeuges nach Vorgaben des Empfängers<br />

Absetzzeiten einzuhalten und Kontrollen vorzunehmen.<br />

Nach der Beladung und vor der Entladung sind Proben und Rückstellmuster zu nehmen.<br />

Dies ist in der Regel nicht die Aufgabe des Fahrzeugführers.

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