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BGI 857 Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte

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Grenzwertgeber (GWG) ist eine Einrichtung an Tanks zur Lagerung <strong>von</strong> Ottokraftstoff<br />

und Tanks mit einem Rauminhalt <strong>von</strong> mehr als 1.000 Litern zur Lagerung <strong>von</strong> DK und<br />

HEL, die die Funktion der ASS ermöglicht.<br />

Heizöl extra leicht (HEL) ist ein Brennstoff <strong>für</strong> den <strong>Betrieb</strong> <strong>von</strong> Heizkesseln auch<br />

kleinerer Bauart.<br />

Heizöl schwer (HS) ist ein Brennstoff, der nur <strong>für</strong> den <strong>Betrieb</strong> größerer Kesselanlagen<br />

geeignet ist.<br />

Mineralöl-Tankfahrzeug ist ein Fahrzeug, das <strong>für</strong> die Beförderung <strong>von</strong><br />

<strong>Mineralölprodukte</strong>n bestimmt ist. Es kann ein Lastkraftwagen mit einem festverbundenen<br />

Tank, ein Tanksattelanhänger oder ein Tankanhänger sein. Im Nachfolgenden wird es<br />

Tankfahrzeug genannt (Abweichung <strong>von</strong> der Begriffsbestimmung gemäß Abschnitt 1.2.1<br />

ADR).<br />

Mitteldestillate sind Produkte im mittleren Siedebereich. Dazu gehören Dieselkraftstoff,<br />

Flugkraftstoff und Heizöl extra leicht.<br />

Ottokraftstoff (OK) ist ein Kraftstoff <strong>für</strong> den <strong>Betrieb</strong> <strong>von</strong> Ottomotoren.<br />

Tankfahrzeug-Fahrer sind Fahrerinnen und Fahrer, zu deren Aufgaben in der Regel<br />

auch die Befüllung und die Entladung der <strong>von</strong> ihnen gefahrenen Tankfahrzeuge gehören.<br />

Top Loading (Obenbefüllung) ist ein Befüllverfahren, bei dem das Tankfahrzeug über<br />

den geöffneten Dom befüllt wird.<br />

Zone 1 ist ein Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass gefährliche explosionsfähige<br />

Atmosphäre gelegentlich auftritt.<br />

3 Bau und Ausrüstung<br />

3.1 Zulassung nach ADR<br />

Zusätzlich zur straßenverkehrsrechtlichen Zulassung sind <strong>für</strong> alle Tankfahrzeuge und<br />

gegebenenfalls zugehörige Zugfahrzeuge Zulassungsbescheinigungen zur Beförderung<br />

gefährlicher Güter erforderlich.<br />

Siehe Abschnitt 9.1.2 "Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung<br />

gefährlicher Güter auf der Straße" (ADR).

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