BGI 857 Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte
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4.1.2 Fahrtvorbereitungen<br />
Zusätzlich zu den täglichen beziehungsweise vor Fahrtantritt durchzuführenden<br />
Prüfungen, die im BG-Grundsatz "Prüfung <strong>von</strong> Fahrzeugen durch Fahrpersonal" (BGG<br />
915) aufgeführt sind, sind bei <strong>Tankfahrzeugen</strong> unter anderem folgende Prüfungen<br />
durchzuführen:<br />
• Sind Absturzsicherungen einwandfrei, sofern hochgelegene Arbeitsplätze vorhanden<br />
sind?<br />
Siehe § 24 Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29) in Verbindung mit<br />
Anhang 2.<br />
• Sind Domdeckel, Peilverschlüsse, Füllanschlüsse mit allen Absperreinrichtungen fest<br />
geschlossen?<br />
• Sind Bodenventile geschlossen?<br />
• Sind Armaturen und Abschlusskappen geschlossen?<br />
• Sind Ablaufleitungen der Domwanne und des Armaturenschrankes geschlossen, sind<br />
Tropfschalen leer?<br />
• Ist zutreffende orangefarbene Kennzeichnung (umgangssprachlich Warntafel)<br />
angebracht?<br />
• Sind zutreffende Großzettel (Placards) angebracht?<br />
Bild 14: Großzettel / Placard Klasse 3<br />
Bild 15: Beispiel <strong>für</strong> orangefarbene Kennzeichnung <strong>für</strong> DK und HEL<br />
Siehe Kapitel 5.3 ADR.