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In Putins Russland

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tober 2002 rief Tscherepnew Chassuchanow zu einer Vernehmung,<br />

erklärte, er solle ein Gesuch an ihn, Tscherepnew,<br />

richten und diktierte auch gleich den Wortlaut : »Ich<br />

bitte Sie, mir für die Voruntersuchung einen Verteidiger<br />

zur Verfügung zu stellen … Bisher habe ich anwaltliche<br />

Dienste nicht benötigt und mache deshalb auch keine<br />

diesbezüglichen Beanstandungen gegenüber den Untersuchungsbehörden<br />

geltend … Die Auswahl des Anwalts<br />

steht im Ermessen des Untersuchungsführers …«<br />

Am 9. Oktober wurde Chassuchanow zum ersten Mal<br />

im Beisein des Anwalts Alexander Dsilichow aus Wladikawkas<br />

vernommen. Natürlich betrachtete ihn Chassuchanow<br />

nicht als seinen Verteidiger, sondern einfach<br />

als einen weiteren Mitarbeiter des FSB, der sich als Anwalt<br />

ausgab. Etwas anderes hätte Chassuchanow auch<br />

gar nicht annehmen können. Im Übrigen tat Dsilichow<br />

wenig, um das Vertrauen seines Mandanten zu gewinnen.<br />

Er erteilte Chassuchanow keinerlei Ratschläge, saß<br />

nur schweigend bei den Vernehmungen.<br />

Aus dem Protokoll der Gerichtsverhandlung :<br />

– »Können Sie sagen, dass ein Unterschied besteht zwischen<br />

den Aussagen, die Sie vor der Einschaltung des<br />

Anwalts machten, und denen danach ? Worin besteht<br />

dieser Unterschied ?«<br />

– »Ja, es gibt einen Unterschied. Früher konnte ich am<br />

Ende der Vernehmung das Protokoll nicht lesen, nach<br />

Einschaltung des Anwalts erhielt ich es zum Lesen …«<br />

<strong>In</strong>sgesamt gab es drei Vernehmungen in Dsilichows<br />

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