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In Putins Russland

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festgenommen wurde wegen unerlaubten Waffenbesitzes,<br />

gemäß Paragraf 222 des Strafgesetzbuches der Russischen<br />

Föderation. Diese Waffe musste folglich das entscheidende<br />

<strong>In</strong>diz sein.<br />

Doch als die bewaffneten und wie üblich maskierten<br />

Männer im Morgengrauen das Haus stürmten, in dem<br />

Chassuchanows Familie damals bei Verwandten wohnte,<br />

und den Reserveoffizier abführten, hielten sie es nicht<br />

einmal für nötig, ihm dieses <strong>In</strong>diz »unterzujubeln«. Eine<br />

eigene Waffe aber besaß Chassuchanow nicht. Die Sondereinheiten,<br />

die in Tschetschenien Jagd auf »internationale<br />

Terroristen« machen und sich schon lange in der<br />

absoluten Sicherheit wiegen, unantastbar zu sein, folgten<br />

diesmal dem Hinweis eines <strong>In</strong>formanten. Sicher meinten<br />

sie, einen »Führer der illegalen bewaffneten Formationen«<br />

dingfest machen zu können. Und dessen Schicksal<br />

wäre ohnehin vorprogrammiert gewesen : der Tod. Deshalb<br />

findet sich in keinem einzigen Prozessdokument<br />

auch nur irgendein Hinweis auf eine Waffe als Beweisstück,<br />

ganz gleich ob Pistole oder Maschinengewehr.<br />

Paragraf 222 aber wurde weiterhin angewandt. Wie<br />

im Übrigen auch das falsche Verhaftungsdatum nicht<br />

berichtigt wurde, denn in Wirklichkeit war Chassuchanow<br />

nicht am 27. April, sondern bereits am 20. April festgenommen<br />

worden. Typisch für die »Anti-Terror-Operation«<br />

in Tschetschenien : Ein Mensch wird an einen<br />

unbekannten Ort verschleppt, und die erste Woche nach<br />

seinem Verschwinden ist die schlimmste. Der Mensch<br />

ist quasi unauffindbar, kein einziges Rechtsschutzorgan<br />

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