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In Putins Russland

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gegeben. Nach dem Zerfall der UdSSR konnten die entsprechenden<br />

staatlichen Behörden in dieser Frage lange<br />

Zeit keine Klarheit schaffen, sich nicht auf eine allgemein<br />

gültige Prozedur verständigen. Mit der Konsequenz, dass<br />

in zahlreichen Aktiengesellschaften die Ausgabe von Aktien<br />

unregistriert blieb, die Wertpapiere aber trotzdem<br />

auf dem Markt gehandelt wurden.<br />

Wie konnte so etwas funktionieren ? Einfach, indem man<br />

das schweigende Einverständnis des Handelspartners voraussetzte<br />

und auf seine Redlichkeit baute. Der Betrüger<br />

und Erpresser Fedulew aber war von ganz anderem<br />

Schrot und Korn. Für den Uralelektromasch-Deal schloss<br />

er zunächst den Kaufvertrag, erst danach beantragte er<br />

die Registrierung der bereits veräußerten Aktien bei der<br />

zuständigen Behörde, der Föderalen Wertpapier-Kommission<br />

FWPK. Dort fehlte eine einheitliche Verfahrensordnung,<br />

was unzählige Nachfragen, Präzisierungen und<br />

Abstimmungen nötig machte, und die wiederum brauchten<br />

ihre Zeit. Als die Aktien endlich registriert waren,<br />

ließ Fedulew die Käufer wissen, die Veräußerung von<br />

Uralelektromasch sei vor der ordnungsgemäßen Registrierung<br />

der Wertpapiere erfolgt, deshalb fordere er sein<br />

Eigentum zurück. Und das Geld ? Das Geld würde er<br />

ebenfalls behalten, schließlich läge der Fehler bei den<br />

Käufern, also müssten sie dafür geradestehen. Das Gericht<br />

schloss sich dieser Argumentation an und lieferte<br />

Fedulew wie gewünscht die juristische Rechtfertigung<br />

für seinen Coup.<br />

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