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In Putins Russland

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Alles schien seinen geregelten juristischen Gang zu<br />

gehen. Ich traf mich mit Oberst Andrej Werschinin, dem<br />

Militärstaatsanwalt des Kreises Schatoi, der die Ermittlungen<br />

in diesem spektakulären Fall leitete. Damals, im<br />

Frühjahr 2002, war er noch voller Optimismus, betonte,<br />

es gäbe mehr als genug Beweise, die Sache käme unbedingt<br />

vor Gericht, das Verfahren könne gar nicht gekippt<br />

werden. Obwohl das auf Schritt und Tritt geschieht, Hunderte<br />

ähnlicher Strafsachen nicht vor dem Richter landen,<br />

sondern bei den Staatsanwaltschaften aller Ebenen<br />

schmoren. Zumeist, weil die Kommandeure der Einheiten<br />

beschuldigte Untergebene schnellstmöglich aus<br />

Tschetschenien herausbefördern. Die Ermittlungen geraten<br />

ins Stocken, der Staatsanwaltschaft werden Knüppel<br />

zwischen die Beine geworfen, es gibt Einschüchterungen,<br />

Drohungen.<br />

Staatsanwalt Werschinin aber schaffte das beinahe Unmögliche<br />

: Er setzte durch, dass die Kämpfer der Sondereinheit<br />

während der Voruntersuchung in der Arrestanstalt<br />

des 291. Regiments blieben. Auf dem Gelände dieses<br />

Regiments befindet sich auch die Militärstaatsanwaltschaft<br />

des Kreises Schatoi, sodass der Oberst die <strong>In</strong>haftierten<br />

quasi rund um die Uhr unter Kontrolle hatte.<br />

Werschinin trifft keine Schuld an dem, was geschah,<br />

nachdem die Beschuldigten doch aus Schatoi in ein<br />

Gefängnis außerhalb Tschetscheniens überfuhrt und<br />

damit der Befugnis des Militärstaatsanwalts entzogen<br />

wurden. Die unmittelbaren Vollstrecker der Exekution<br />

von Dai – Leutnant Alexander Kalaganski und Fähn-<br />

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