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In Putins Russland

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spürte der Prozessbeobachter nur noch wenig. Budanow<br />

fühlte sich verraten, war sichtlich nervös, verlangte ein<br />

Geschworenengericht, was abgelehnt wurde. Danach<br />

beantwortete er keine einzige Frage mehr, stopfte sich<br />

demonstrativ Watte in die Ohren, saß lesend in der vergitterten<br />

Anklagekabine.<br />

Den Richterstuhl nahm nun der stellvertretende Vorsitzende<br />

des Bezirksmilitärgerichts Oberst Wladimir<br />

Bukrejew ein. Zum ersten Mal in zwei Jahren wurden<br />

von der Verteidigung benannte Zeugen zur Vernehmung<br />

geladen, was einer Revolution gleichkam.<br />

Zunächst sagte General Gerassimow aus, der im März<br />

2000 die Truppengruppierung »West« der russischen<br />

Streitkräfte in Tschetschenien befehligt hatte. Er erklärte,<br />

Budanow habe als Kommandeur eines Panzerregiments<br />

keinerlei Befugnis besessen, die Siedlung Tangi-Tschu<br />

zu inspizieren, in die Ortschaft zu fahren und dort eine<br />

»Heckenschützin« zu suchen. Dies ginge aus den entsprechenden<br />

Befehlen des Generalstabs hervor. Das Aufspüren<br />

und Verhaften von Personen, die im Verdacht<br />

stünden, illegalen bewaffneten Formationen anzugehören,<br />

obliege den Ermittlern der Staatsanwaltschaft, den<br />

Mitarbeitern des FSB sowie der Miliz, nicht aber einem<br />

Oberst der Panzertruppen.<br />

Mehr noch, General Gerassimow führte aus, von Februar<br />

bis März 2000 sei das Regiment »überhaupt nicht<br />

vor die Aufgabe gestellt gewesen, Erkundungsmaßnahmen<br />

durchzuführen«. »Budanow war nicht berechtigt,<br />

in Ortschaften die Meldeordnung zu überprüfen oder<br />

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